Dialog für eine demokratische Hochschulreform 1/2

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Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1091


Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnetenkolleginnen und  kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen hier und am Livestream! Herr Voigt, ich habe das Gefühl, Sie haben unseren Antrag nicht gründlich gelesen, denn wir haben eine ganze andere Intention. Uns geht es nicht darum, die Hochschulstrategieentwicklungsplanung 2020 komplett neu zu schreiben, uns geht es darum, Grundlagen dafür zu schaffen, dass wir das Gesetz ändern. Das sind zwei komplett verschiedene Themen, die wir hier diskutieren. Uns geht es darum, das Thüringer Hochschulgesetz, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart steht, so zu gestalten, dass wir tatsächlich endlich von einer demokratischen Mitwirkung aller Statusgruppen an den Hochschulen reden können, und dann entsprechend die anderen thematischen Aspekte mit zu diskutieren.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielleicht noch eine Anmerkung: Sie haben vorhin gesagt, dass bei der Entwicklung der Hochschulstrategie 2020 alle Statusgruppen einbezogen wurden, dass auch mit Studierenden gesprochen wurde, dass mit Lehrenden gesprochen wurde etc. Ich wüsste das. Ich war zu dem Zeitpunkt Sprecher der Konferenz Thüringer Studierendenschaften. Wir haben zwar regelmäßig mit Abgeordneten gesprochen, in der Regel auch mit Abgeordneten aus Ihrer Fraktion oder mit Ihnen – das ist richtig –, aber wir haben dabei nie einen Dialogprozess gehabt, bei dem wir uns so eingebunden gefühlt haben, dass wir sagen, wir arbeiten gerade konkret an einer Hochschulstrategie 2020 mit.


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das müssen Sie bei Herrn Merten und bei Herrn Matschie abladen – nicht bei mir!)


Das ist richtig. Unsere Kritik haben wir ja auch im alten Bildungsministerium regelmäßig kundgetan. Da gebe ich Ihnen ja auch recht.


Wie gesagt, ich will noch einmal deutlich machen, wir reden jetzt hier über das Thüringer Hochschulgesetz und nicht über die Hochschulstrategie 2020. Da gehe ich mit Ihnen vollkommen d’accord, da sind viele Dinge jetzt so auch im Koalitionsvertrag, wo wir auch gesagt haben, dies wird eine der Handlungsmaximen der Hochschulpolitik in den nächsten Jahren, tragen wir auch mit – Sie haben es ja auch gesagt –, die Umwandlung der Berufsakademie zur dualen Hochschule Gera-Eisenach ist dabei nur ein Beispiel.


Aber ich will in dem Kontext jetzt noch mal zum Thema kommen auch mit Blick auf die am 20.10.2015 vorgelegte Entwurfsfassung der Rahmenvereinbarung IV. Damit wurde nicht nur eine wichtige Grundlage der Hochschulfinanzierung für die Jahre 2016 und 2019 geschaffen, sondern wenn ich genauer in die Präambel gucke, dann ist dort beispielsweise folgender Satz zu lesen: „Alle Hochschulen bieten kritischem Denken Raum und somit zentraler Ort …


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Herr Präsident!)



Vizepräsident Höhn:


Herr Abgeordneter Emde, ein Antrag zur Geschäftsordnung?



Abgeordneter Emde, CDU:


Herr Präsident, wir reden hier in einer Debatte über die Hochschulzukunft in diesem Lande und es ist kein Mitglied der Landesregierung anwesend. Ich bitte nach § 34 der Geschäftsordnung, ein Mitglied der Landesregierung herbeizurufen.


(Beifall CDU, AfD)



Vizepräsident Höhn:


Dann unterbreche ich die Sitzung und wir werden genau das tun.


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht mitten in der Rede!)


(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir müssen das erst mal abstimmen!)


Nun gut. Es ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Kollege, und der ist demzufolge auch entsprechend abzustimmen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Antrag auf Herbeirufung der Landesregierung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sieht ziemlich einstimmig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann machen wir genau das jetzt. Und im Moment trifft ein Mitglied der Landesregierung ein. Frau Keller, ein herzliches Willkommen im Thüringer Landtag.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Demzufolge können wir auch unsere Sitzung fortsetzen und das Wort hat immer noch Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke.



Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:


Danke schön. Ich will noch einmal auf den Satz in der Präambel der Hochschulrahmenvereinbarung hinweisen, wo steht: „Alle Hochschulen bieten politischem Denken Raum und sind somit zentrale Orte der notwendigen Reflexion der Gesellschaft. Sie erfüllen damit wichtige Funktionen für die Bewahrung und Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.“ Um aber auch genau dieser Verantwortung der Hochschulen gerecht zu werden, muss auch ein entsprechendes Umfeld geschaffen werden. Kritisches Denken ist nur dann auch in dem hier gewünschten Maße möglich, wenn Hochschulen auch Orte des demokratischen Lebens, Lernens und darüber eben auch Arbeitens sind in den Selbstverwaltungsstrukturen und den akademischen Selbstverwaltungsstrukturen. Und die Ansätze solcher breit aufgestellten und selbstverwalteten akademischen Strukturen sind eben beispielsweise durch die letzte große Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahr 2006 unter der CDU-Alleinregierung erheblich beschnitten worden. Unter anderem wurde dort mit der Einführung der Hochschulräte der Einfluss externer Akteurinnen und Akteure gesteigert, was in der Praxis manchmal dazu führte, dass man eben hier nicht mehr nur von einer Hochschulautonomie, sondern von einer Leitungsautonomie und – ja, ich sage das auch so offen – manchmal von einer Leitungsautokratie sprechen kann. Es wurden Hochschulräte gegründet, die eben zum großen Teil, wie es eben beispielsweise der Hochschulforscher – Sie haben vorhin auf Halle verwiesen – Peer Pasternack auch zu Recht sagt, die als hochschul- und wissenschaftspolitische Laien zu bezeichnen sind. Ich will da jetzt nicht falsch verstanden werden, ich möchte nicht, dass der externe Blick auf die Hochschulen komplett verschwindet, denn manchmal ist es, um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, eben auch notwendig, diesen von außen zu haben. Aber: Diese Externen haben eben nach § 32 Thüringer Hochschulgesetz erhebliche Eingriffsbefugnisse, die wir so nicht mittragen wollen, wenn es um die Frage geht, inwiefern sind sie bei der Beschlussfassung über Strukturentwicklungspläne, die Grundsätze der Mittelausstattung oder aber die Grundordnung einbezogen? Unsere Perspektive ist es, zu sagen: Wenn wir Externe an der Hochschule haben wollen, dann wollen wir sie gern als beratende Mitglieder, die der Hochschule den Einblick geben, tatsächlich auch dann ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen zu können. Und darüber hinaus muss wieder die Arbeit der Senate gestärkt werden, wo dann entsprechend die Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichendem Maße die Möglichkeit haben, ihre demokratischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. So wurden beispielsweise die Konzile damals abgeschafft, wo eben die Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, in diesen Entscheidungsprozessen tatsächlich auch in dem Sinne und Maße mitwirken zu können. Nicht umsonst hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft genauso wie die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften zuletzt bei der Gesetzesnovelle 2013 noch mal moniert, dass in den letzten Jahren hinsichtlich der Demokratisierung an den Hochschulen ein erheblicher Rückschritt zu bemerken ist, wenn diese Gruppen, beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Personalräte, die Studierenden, nicht ausreichend in die Beratung über Strukturentwicklungspläne und Maßnahmen zur Hochschulentwicklungsplanung einbezogen wurden. Wir stehen auch jetzt wieder vor derselben Situation: Wir hatten erst vor Kurzem einen Vertreter der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften bei uns und der hat uns genau dasselbe Leid geklagt wie die letzten Jahre auch schon. Es gab eine Hochschule, die sich von sich aus geöffnet hat, die gesagt hat, sie will alles mit allen Mitgliedern an der Hochschule, was die Strukturentwicklungsplanung, was die Ziel- und Leistungsvereinbarung angeht, von sich aus offen diskutieren. Und an anderen Hochschulen haben wir das Problem, dass Unterlagen den Senatsmitgliedern oder aber eben auch den Hochschulratsmitglieder nur sporadisch oder erst kurz vor Beschlussfassung vorgelegt werden, sodass hier nicht diskutiert werden kann. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf.


Wenn wir an der Stelle über Demokratisierung sprechen, dann will ich auch noch mal über den Begriff der Hochschulautonomie sprechen, den ich gerade schon angedeutet habe. Für uns als Linke bedeutet der Begriff der Hochschulautonomie – so haben wir es auch beispielsweise bei einer Fachtagung im Juni dieses Jahres deutlich gemacht – die Verknüpfung von Wissenschaftsfreiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Einbindung der Hochschulen. Deswegen ist es für uns zentral, dass Autonomie ein sozialer und politischer Begriff ist statt – wie es momentan ist – ein Begriff der Verwaltungs- und Finanzierungsautonomie. Auch deshalb ist es unglaublich notwendig, hier die Demokratisierung an den Thüringer Hochschulen als Ort für alle interessierten Menschen und der kritischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung tatsächlich auch wahr werden zu lassen. Und das ist die Intention, mit der wir diesen Antrag hier vorgelegt haben.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese Demokratisierung wollen wir von Beginn an umsetzen und wir wollen eben nicht, wie es der Alternativantrag der CDU-Fraktion hier macht, vorgeben, über welche Paragrafen im Thüringer Hochschulgesetz wir dabei oder auch in anderen Gesetzen, die die Hochschulen betreffen, entsprechend diskutieren oder welche spezifischen Themen möglicherweise auch vollends ausgeklammert werden. Denn was als bedeutsame und zu diskutierende Bereiche und notwendige Änderungsbedarfe im Thüringer Hochschulgesetz angemeldet wird, darüber sollen im Wesentlichen auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Diskussionsprozess, den wir hier initiieren wollen, mitreden. Wir wollen dabei nicht nur Veranstaltungen an den jeweiligen Einrichtungen machen, sondern wir wollen tatsächlich alle hochschulpolitisch relevanten Akteurinnen und Akteure an einen Tisch holen und dann anhand des hier vorgegebenen inhaltlichen Leitfadens die notwendigen Änderungsbedarfe diskutieren. In welche Richtung das dann geht, da haben wir, wie gesagt, die Hochschulstrukturentwicklungsplanung, die erst mal einen Rahmen gibt. Aber was das Gesetz angeht, ist es notwendig, dass hier tatsächlich alle Statusgruppen die Möglichkeit haben, erst mal gleichberechtigt auf Augenhöhe ihre Änderungsbedarfe anzumerken. Das bedeutet dann eben beispielsweise auch darüber hinaus, Gewerkschaften oder auch Vertreterinnen der Hochschullehrer genauso mit an den Tisch zu holen wie die fachpolitischen Abgeordneten, die beispielsweise in den letzten Jahren, wenn es um die Frage Strukturentwicklungspläne, Hochschulentwicklungsplanung und einen langfristigen zeitlichen Horizont ging, tatsächlich auch nicht in dem ausreichenden Maße beteiligt wurden, dass man da von einer parlamentarischen Fachdebatte sprechen kann.


Darüber hinaus wollen wir ausgehend von dieser Diskussion, einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, der dann Ende 2016 vorliegen soll. So garantieren wir, dass wir dann am Ende einen Maßnahmenkatalog haben, der in den Gesetzentwurf einmünden kann, sodass alle Statusgruppen sich in diesem Gesetzentwurf für eine große Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes entsprechend wiederfinden können und hier ein Kompromiss gefunden wird, der dann auch von allen getragen werden kann.


Der von uns vorgeschlagene und nicht abgeschlossene Themenentwurf, der hier im Antrag zu sehen ist, geht nämlich, wie gesagt, über den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Diskussionsbedarf hinaus, weil wir auch soziale Aspekte bei der Debatte nicht hinten runterfallen lassen wollen. Wir müssen beispielsweise offen darüber reden, wie momentan das Thüringer Hochschulgebühren- und  entgeltgesetz entsprechend ausgestaltet ist, welche finanziellen Belastungen für Studierende damit einhergehen und welche Ausnahmetatbestände möglicherweise noch mit eingefügt werden, um da der sozialen Verantwortung auch gerecht zu werden. Wir müssen aber auch darüber diskutieren, wie wir denn endlich den Maßnahmenkatalog von den Bologna-Foren, der seit 2012 vorliegt, wo auch Hochschullehrende, Hochschulleitungen und Studierende beteiligt waren, das ist richtig, der aber seit 2012 vorliegt und die letzten Jahre, auch das habe ich als Vertreter in der KTS damals gemerkt, bestanden diese Dialogforen daraus, dass sich alle Beteiligten ihr Leid geklagt haben, aber nicht darüber gesprochen wurde, welche konkreten Umsetzungsstrategien man jetzt gemeinsam angehen möchte und jedes Jahr dieselben Probleme wieder auf dem Tisch lagen. Auch das wollen wir hiermit ändern. Wir wollen klar aus der Diskussion herausgehen, was der Änderungsbedarf im Gesetz ist und wie wir entsprechend das, was bereits an Papieren, wie beispielsweise durch die Dialogforen zum Thema Bologna vorliegt, dann entsprechend auch gesetzlich implementieren können. Wir müssen dann auch darüber sprechen, welche Anpassungen im Hochschulgesetz zum Thema gute Arbeit in der Wissenschaft vorgenommen werden müssen. Herr Voigt, vielleicht noch eine Anmerkung, weil Sie gerade gemeint haben, wir sprechen da mit dem Wissenschaftsvertragszeitgesetz über Bundesgesetzgebung, das ist richtig. Aber wir haben auch konkrete Möglichkeiten, den Herrschinger Kodex im Thüringer Hochschulgesetz umzusetzen. Das wüssten Sie, wir hatten auch die Einladung an Sie geschickt, wenn Sie beispielsweise zur Fachtagung im September gekommen wären, wo die GEW einen Vorschlag vorgelegt hat, welche Punkte ganz konkret im Gesetz wie ausgestaltet werden müssten, um den Herrschinger Kodex Wahrheit oder auch dann eben entsprechend Praxis werden zu lassen. Aber vielleicht noch zur Information, die Veranstaltungsdokumentation wird dann auch demnächst hochgestellt. Dann können Sie auch noch mal reingucken.


Dass es notwendig ist, zeigen auch noch mal die Zahlen, die Ende Oktober beispielsweise auch in der Presse verlautbart wurden. Wenn wir derzeit die 9.800, weit über 9.800 wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte und Mitarbeiterinnen an den Hochschulen betrachten, von diesen Personen nur 37 Prozent auf einer Vollzeitstelle arbeiten und 30, nur knapp über 30 Prozent unbefristete Verträge haben, dann kann hier nicht von sicheren, langfristigen und nachhaltigen Arbeitsverhältnissen gesprochen werden. Deswegen sehen wir hier genauso in der Debatte wichtigen Handlungsbedarf, dies auch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren. Wir müssen beispielsweise auch mit den Verantwortlichen in den Hochschulen darüber reden, wie wir die Hochschulen tatsächlich auch durchlassungsfähig machen, wenn wir über die Frage von Seiteneinsteigerinnen reden. Die letzte Gesetzesnovelle im Jahr 2013 mit der Neugestaltung des § 63 im Thüringer Hochschulgesetz war da ein erster Schritt. Aber wenn wir uns die letzten Zahlen, die uns auch vorgelegt wurden, angucken und eben sehen, dass nur 1,1 Prozent der Studierenden nach Art der Hochschulzugangsberechtigung Personen mit einer beruflichen Qualifizierung sind, sehen wir, dass wir da noch einen langen Weg vor uns haben, wenn wir hier tatsächlich diese Perspektive auch für beruflich Qualifizierte öffnen wollen. Und weil erst vor Kurzem noch eine Stellungnahme des Studierendenwerks kam oder um genauer zu sein, des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, dann ist es uns auch hier ein wichtiges Anliegen, diese oder diesen Input mit aufzunehmen, denn dort wurden ganz konkret zwei Punkte diskutiert bzw. uns auch ans Herz gelegt, nämlich das ist die Stärkung des Amts der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten, die, zum einen gesetzlich verankert werden muss, aber auch zum anderen entsprechend wie die Gleichstellungsbeauftragte auch die Möglichkeit haben muss, bei der Bestellung und Wahl von neuen Mitgliedern in Gremien etc. oder mit neuen Aufgaben betraut zu werden, um eben auch entsprechend weitere Mitwirkungsrechte, auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen tatsächlich auch an der Hochschule intensiv arbeiten zu können und das nicht als ehrenamtliche Tätigkeit auf andere Mitarbeiterinnen abzulasten. Übrigens auch da liegen schon seit längerem, nämlich seit Anfang 2014, Maßnahmen vor. Die AG 6, „Studium und Behinderung“ des Beirats Inklusive Bildung hat dort mit den aktuellen Behindertenbeauftragten wie Studierenden und Lehrenden und Hochschulleitungen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Auch der kann Grundlage werden und muss nicht neu erfunden werden. Aber da muss man dann auch genauso, und das wollen wir dann auch, in diesem Dialog über konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Umsetzungsschritte sprechen. All das sollten nur ein paar Beispiele sein, wo wir momentan Handlungsbedarfe sehen, die wir eben in dem demokratischen Diskussions- und Entscheidungsprozess entsprechend zur Vorbereitung der Novelle für das Thüringer Hochschulgesetz vorlegen wollen und diskutieren wollen. Aber wie gesagt, das hat auch die Abgeordnetenkollegin Henfling schon gesagt, das ist kein abschließender Katalog, denn wir wollen den Platz bieten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit haben, den zu erweitern oder auch vielleicht den einen oder anderen Fokus zu setzen. Wenn da dann auch die Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit eingebunden sind, dann haben auch Sie, Herr Voigt, die Möglichkeit, da noch mal den einen oder anderen Akzent zu setzen. Aber, da geht es dann, wie gesagt, um die Vorbereitung der Gesetzesnovelle und noch nicht um die Frage, wie diskutieren wir die Hochschulentwicklungsplanung über 2020 hinaus? Da bin ich aber voll bei Ihnen, das müssen wir machen. Aber dazu müssen wir entsprechend die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass alle Statusgruppen gleichberechtigt auf Augenhöhe darüber auch diskutieren können. Das ist derzeit momentan nicht der Fall. Dieser Diskussionsprozess mit den relevanten hochschulkritischen wissenschaftspolitischen Akteurinnen und Akteuren ist auch deshalb notwendig, damit eben der § 5 Abs. 1 im Thüringer Hochschulgesetz keine leere Phrase bleibt, wenn dort steht, dass die Hochschulen in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen sich leiten lassen sollen, dann ist es unser Auftrag, das durch die Demokratisierung der Hochschulen auch Wirklichkeit werden zu lassen. Ich bitte daher für den Einstieg in die demokratische Debatte hier heute um die Zustimmung zu diesem Antrag, damit wir dann entsprechend im kommenden Jahr die Zeit haben, intensiv die Debatten zu führen, wie wir das Thüringer Hochschulgesetz und die anderen hochschulpolitischen und wissenschaftspolitischen Gesetze entsprechend anpassen wollen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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