Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

RedenChristian SchaftBildung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/1158


Werte Kolleginnen und Kollegen, nun könnte man sich die Frage stellen, warum so eine kleine Gesetzesänderung noch mal der Aussprache bedarf. Ich finde, genau der Punkt heute hier und auch der vorliegende Gesetzentwurf bietet aber noch mal die Möglichkeit vor dem Hintergrund auch beispielsweise zweier Jubiläen, die wir dieses Jahr gefeiert haben, nämlich 25 Jahre Thüringer Volkshochschulverband oder beispielsweise auch 25 Jahre Bildungswerk Thüringen, noch mal die Gelegenheit zu nutzen, um deutlich zu machen, dass der Bereich der Erwachsenenbildung, wie wir es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken vereinbart haben, eine wichtige und notwendige vierte Säule des Bildungssystems in Thüringen darstellt, die wir auch gemäß des Koalitionsvertrags stärken wollen. Darüber hinaus ist vor einigen Wochen erst der Weiterbildungsatlas veröffentlicht worden, der noch mal eins deutlich gemacht hat, die Stärkung, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben und wo wir dann auch nächstes Jahr, die Staatssekretärin hat es gerade gesagt, gemeinsam mit den Trägern, mit den Volkshochschulen und mit den freien Trägern in die Debatte über die Novellierung gehen wollen, ist notwendig, denn der Weiterbildungsatlas zeigt, wir haben in Thüringen circa 3 bis 4,5 Kurse in den Volkshochschulen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und liegen damit noch weit hinter dem Bundesdurchschnitt zurück und haben dort Nachholbedarf, was aber nicht den Respekt vor dem, was die Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen leisten, schmälern soll, im Gegenteil. Wir begrüßen auch, dass bereits jetzt vor der tief gehenden Diskussion, die dann im nächsten Jahr mit der weitergehenden Novellierung und der großen inhaltlichen Novelle des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes die Diskussion, die uns da bevorsteht, bereits jetzt gemeinsam mit den Trägern, sowohl mit den Volkshochschulen als auch mit den freien Trägern, Grundlagen gelegt werden, dass eben nicht von oben herab ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, sondern dass bereits jetzt geguckt wird, was sind Bedarfe seitens der Träger, die dann entsprechend im Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden werden.

Auch wir als Linke werden in die Debatte noch einmal ein paar Aspekte einbringen, die wir als notwendig zur Stärkung der Erwachsenenbildungseinrichtungen betrachten. Das ist zum einen die Frage, wenn wir über politische Steuerungsmöglichkeiten bei der Erwachsenenbildung reden, welche Rolle zukünftig ein möglicher Weiterbildungsbericht spielen soll, um auch tatsächlich zu gucken, welche Rolle, welche Aufgaben die Erwachsenenbildungseinrichtungen übernehmen und wie sich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle noch inhaltlich nachsteuern lässt, um die Einrichtung zu unterstützen. Wir wollen auch über die Rolle des Landeskuratoriums sprechen, wir wollen auch gucken, wie da möglicherweise eine bessere Verzahnung zwischen Landesparlament und dem Kuratorium stattfinden soll. Und wir wollen aber auch noch beispielsweise die Beschäftigungsverhältnisse von den in der Erwachsenenbildung Tätigen mehr in den Blick nehmen. Wir wollen gemeinsam mit den Gewerkschaften auch über Modelle sprechen, wie möglicherweise die hauptamtlich Tätigen in der Erwachsenenbildung entsprechend gestärkt werden, wenn es beispielsweise auch um die Frage der Anpassung der Tariflöhne geht, zu einer Stärkung des Personals, in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie auch bei der Frage, wie sieht es denn aus bei den hauptamtlich Tätigen mit Zuschüssen zu Krankenversicherungen und weiteren Sozialversicherungen. Das sind nur wenige Aspekte.


Ich will noch einen anderen Punkt deutlich machen in Bezug auf den Landeshaushalt. Auch dort ist zumindest momentan im Einzelplan 4 ein kleiner Beitrag dazu geleistet worden, die Erwachsenenbildungseinrichtungen zu stärken. Es werden nach dem vorliegenden Plan momentan in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 200.000 Euro zusätzlich dazukommen, um die Erwachsenenbildungseinrichtungen auch angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sie sich beispielsweise auch bei der Bereitstellung von Sprach- und Integrationskursen gegenübersehen, entsprechend zu unterstützen. Wir haben das ganz konkret erkannt, die Erwachsenenbildungseinrichtungen sind auch auf uns zugekommen, auch das werden wir mit in die Debatte aufnehmen. Die Bereitschaft besteht tatsächlich im Bereich der Integration und Inklusion, einen wesentlich größeren Beitrag zu leisten, aber es muss natürlich finanziell untersetzt werden, wenn beispielsweise seitens der freien Träger das Angebot besteht, mit zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten über Projekte Hauptamtliche in den pädagogischen Einrichtungen entsprechend noch zu schulen. Auch da gibt es bereits schon inhaltliche Vorschläge, die wir aufgreifen wollen. Das nehmen wir sowohl mit in die Haushaltsberatungen als auch darüber hinaus mit in die gesetzlichen Beratungen, wenn wir darüber sprechen, was wir beispielsweise mit dem § 14 im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz, den sogenannten Bildungsaufgaben von besonderem öffentlichem Interesse, machen. Gerade da sehen wir die Möglichkeit, die Erwachsenenbildungseinrichtungen zu stärken, ihre Aufgaben, die sie wahrnehmen wollen im Bereich Integration und Inklusion, zu nennen.


Vielleicht noch abschließend: Wenn ich mir heute wieder angucke, was in den letzten Wochen hier im Plenum von bestimmten Personen geäußert wird oder was jeden Mittwochabend auf dem Domplatz geäußert wird, dann ist es, glaube ich, notwendig, dass wir die Erwachsenenbildungseinrichtungen dahingehend im Bereich der Grundbildung stärken, vielleicht noch das eine oder andere zu tun, um tatsächlich demokratische Prozesse so tiefgehend verstehen zu können, dass man eben nicht mit rechtem Populismus irgendwie versucht, die Öffentlichkeit und deren Ängste gegeneinander auszuspielen. Danke.


(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das kriegst du nicht hin!)


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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