Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9864
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen hier und am Livestream! Ich will im Rahmen der Berichterstattung noch mal kurz daran erinnern, worum es sich handelt. Es geht darum, dass wir das Hochschulgesetz in Thüringen diesbezüglich ändern, dass der Passus zum Promotionsrecht erweitert wird, und zwar, dass auch den Fachhochschulen in Thüringen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein fachlich begrenztes Promotionsrecht für eine wissenschaftliche Einrichtung – ein sogenanntes Promotionszentrum – verliehen werden kann und das nach einem Begutachtungsverfahren dann entsprechend auch weitergeführt werden kann.
Wir haben den Gesetzentwurf erstmals am 25. April in der 134. Sitzung des Landtages beraten. Wir haben ihn zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Dort wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt, wo sich die Anzuhörenden weit überwiegend positiv zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geäußert haben. Wir haben dann in der 54. Sitzung des Ausschusses am 29. Mai zum Gesetzentwurf beraten. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, gibt es noch eine Änderung; und zwar haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Absatz noch zu ergänzen und zwar dazu, dass der Entwurf der Verordnung dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss zur Herstellung des Einvernehmens vorzulegen ist. Der Ausschuss empfiehlt mit dieser Änderung des Gesetzentwurfs die Beschlussempfehlung und Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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