Freifunk in Thüringen stärken

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1217


Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die digitale Welt ist in vielen Fällen ein Spiegelbild der analogen, alltäglichen politischen Auseinandersetzungen, die wir auch hier führen und gleichzeitig erleben. Damit meine ich gar nicht in erster Linie die zunehmenden Hassbotschaften in sozialen Netzwerken, die derzeit ja auch oft in den Medien rauf und runter diskutiert werden und zu Recht auch angeprangert werden, die sich nämlich auch letztlich als pure Gewalttat tagtäglich auch physisch gegen Menschen und Unterkünfte richten. Nein, ich spreche auch über andere Bereiche, nämlich Bereiche, die grundlegende Fragen von Demokratie und gesellschaftlicher Teilhabe betreffen. Während im Europäischen Parlament in der vergangenen Woche die Netzneutralität beerdigt wurde und am 16. Oktober im Bundestag die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, zeigen die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen in Thüringen heute mit diesem hier vorgelegten Antrag, dass sie der zunehmenden Kommerzialisierung des Internets und der Überwachungsstaatslogik im Rahmen ihrer Möglichkeit klare Grenzen entgegensetzen wollen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ein wichtiger Baustein dafür ist ein offenes Netz, welches allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zum Internet ermöglichen will und damit auch die Stärkung von Freifunkinitiativen. Unter dem Begriff „Freifunk“ verbinden sich netzaffine Menschen, die ehrenamtlich Hardware bereitstellen und diese eben auch warten, um möglichst flächendeckend kostenfreies und offenes Internet möglich und zugänglich zu machen. Viele von ihnen sind zudem beispielsweise bei der Durchführung und Konzeption von Veranstaltungen wie CryptoPartys, zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und zum Erlernen von Verschlüsselungstechniken engagiert. Der Ihnen vorliegende Antrag will dieses Verständnis von Netzpolitik fördern und unterstützen und eben auch konkrete Maßnahmen untermauern. So wird die Koalition und die von ihr getragene Regierung mit dem Beschluss des Antrags den Weg dafür ebnen, dass wir bis zum Ende des Jahres einen Maßnahmenplan zur Etablierung von Freifunkhotspots auf Landesimmobilien verabschieden und den Freifunkinitiativen einen gesicherten Zugang zu den jeweiligen Liegenschaften ermöglichen. Und zugleich wird der Freistaat verstärkt unsere Kommunen darauf hinweisen, welche Möglichkeiten sich aus der Zusammenarbeit mit Freifunkinitiativen und damit auch den Freifunkerinnern und Freifunkern für sie ergeben.


Zum anderen wird sich die rot-rot-grüne Landesregierung bei der morgigen Beratung des Telemediengesetzes im Bundesrat gemäß dem Koalitionsvertrag für die vollständige Abschaffung der Störerhaftung auch bei privaten und kommunalen Anbietern freier Netzzugänge einsetzen, um klarzustellen, dass wir bei einem wichtigen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge keine Privilegierung kommerzieller Anbieter wollen, sondern eben tatsächlich einen freien Zugang zum Internet für alle Menschen. Das bereits angekündigte Votum wollen wir heute mit dem Beschluss des vorgelegten Antrags unterstützen. Wir freuen uns dabei auch, dass es im Vorfeld bereits Signale beispielsweise seitens des Kollegen Mohring gab, sich unserem Vorgehen anzuschließen, möchten damit auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion dazu einladen, diesem Antrag im Sinne einer transparenten, demokratischen und gleichberechtigten Teilhabe und Netzkultur entsprechend zuzustimmen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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