Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze 1/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1971


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 47. Plenarsitzung am 21. April 2016 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze“ nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Die Mitglieder des Ausschusses kamen in ihrer 19. Sitzung, die außerordentlich am 22. April 2016 durchgeführt wurde, überein, eine schriftliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen sowie das Gesetz im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Debatte zu stellen. An der Anhörung haben sich insgesamt 21 Anzuhörende beteiligt, im Online-Diskussionsforum nahmen sieben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme abzugeben. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung …



Präsident Carius:

Meine sehr verehrten Kollegen, jetzt bitte ich mal um etwas mehr Aufmerksamkeit, sonst kann der Berichterstatter nicht ungestört vortragen. Vielen Dank. Herr Schaft, Sie können fortfahren.

(Beifall SPD)



Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:

Danke. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der zuständige Ausschuss mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung und mit den Wortmeldungen im Online-Diskussionsforum befasst. Die eingegangenen Stellungnahmen fokussierten im Wesentlichen drei Themenbereiche: die geplante Veränderung der Finanzierung des Studentenwerks von einem Festbetrag zu einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, die geplante Umbenennung des Studentenwerks in „Studierendenwerk“ sowie die Frage der Wiedereinführung der Prüfung des künftigen Thüringer Studierendenwerks in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. In den meisten Stellungnahmen wurde begrüßt, dass die Landesregierung das Ansinnen verfolgt, die Erhöhung der Mittel des zukünftigen Studierendenwerks umzusetzen. Gleichzeitig kritisierten die meisten Anzuhörenden die Idee, den Festbetrag durch eine Ziel- und Leistungsvereinbarung zu ersetzen. Hier wurden verschiedene andere Formen vorgeschlagen, etwa ein neuer und erhöhter Festbetrag, die Verankerung einer gesetzlichen Untergrenze oder auch mehrjährige Rahmen- und Finanzvereinbarungen.

Die geplante Umbenennung stieß auf ein geteiltes Echo bei den Anzuhörenden. Einige Stellungnahmen begrüßten den Schritt zu einer geschlechtergerechten Bezeichnung; andere wiesen das Vorhaben als unbegründet und finanziell kostspielig zurück. Die unterschiedliche Beurteilung dieser Frage verläuft dabei nicht nur zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, sondern auch zwischen verantwortlichen Personen im künftigen Studierendenwerk selbst, wie sich etwa anhand der gegensätzlichen Stellungnahmen von studentischen Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Gleichstellungsbeauftragten des noch Studentenwerks einerseits und andererseits den Stellungnahmen der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführers erkennen ließ.

Die geplante Wiedereinführung der Prüfungsvorgaben nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wurde von den meisten dazu Stellung nehmenden Personen als bürokratisch abgelehnt. Die Diskussion im Online-Forum des Thüringer Landtags konzentrierte sich bis auf eine Wortmeldung auf die Frage der geplanten Umbenennung. Alle sieben Teilnehmenden sprachen sich gegen diese aus.

In der Sitzung am 9. Juni 2016 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Dieser beinhaltete neben einigen ergänzenden redaktionellen Änderungen eine Übertragung eines Gesetzesabschnitts aus dem bereits beratenen und beschlossenen Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach, um mögliche rechtliche Kollisionen im Rahmen des zeitgleichen Inkrafttretens zu vermeiden. Zudem schlugen die drei Fraktionen einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017 vor, in dem das künftige Studierendenwerk in seiner Außendarstellung weiter den Namen „Studentenwerk“ führen darf. Damit soll ermöglicht werden, dass notwendige Neuanschaffungen als Ersatzbeschaffung gestaltet werden können, wenn beispielsweise gedruckte Materialien nach dem Verbrauch sowieso erneuert werden müssen und die Kosten der Umbenennung so gesenkt werden können. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich im Rahmen seiner Beschlussempfehlung verabschiedet. Vielen Dank.



(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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