Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 (Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 – ThürHhG 2016/2017)

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Zum Antrag der Landesregierung – Drucksache 6/1188


Trotz der angeheiterten Stimmung, werte Kolleginnen und Kollegen und ich weiß zumindest von drei Zuschauerinnen und Zuschauern am Livestream, also auch die drei will ich zu der späten Stunde noch begrüßen!


(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielleicht zu Beginn, wir haben uns ganz kollegial, also Frau Henfling, Frau Mühlbauer und ich, die drei Themenbereiche mal aufgeteilt, um vielleicht auch noch einmal tiefer inhaltlich da einzusteigen, wo die Kritik von Ihnen, Herr Voigt, gerade angesetzt hat.


Ich will zunächst aber noch einmal mit dem Entschließungsantrag einsteigen. Es kam gerade noch einmal die Argumentation, dass der Entschließungsantrag aus diesem Grund eingereicht wurde und keine Änderungsanträge, weil vermeintlich der Doppelhaushalt 2016/2017 so schlecht wäre, dass man daran nichts verbessern könnte. Wenn ich mir jetzt aber den Entschließungsantrag nur zum Bereich Hochschulen ansehe, zu dem ich hier jetzt reden will, dann muss ich doch auch da an der Qualität des Entschließungsantrags mächtig zweifeln. Wenn wir beispielsweise beim Abschnitt „Moderne Hochschullandschaft nachhaltig gestalten“ erst mal mit der Frage des Meisterbonus inhaltlich einsteigen, muss man sagen, ist okay, wenn man über die Anerkennung vielleicht spricht und neue Karrierewege, dann auch über die duale Ausbildung zur Hochschule, kann man da vielleicht noch eine Verknüpfung sehen. Wenn ich mir dann aber die anderen Punkte mal ansehe, beispielsweise die hundertprozentige Übernahme der Finanzierung des BAföG: Ja, Herr Voigt, man kann ja in die Große Anfrage der CDU schauen, ja, dort wird ganz offen und ehrlich zugegeben, dass die 24 Millionen im Prinzip auch dazu genutzt werden, um das 4-Prozent-Ziel der Landesregierung zu erreichen und damit auch den Hochschulen den Aufwuchs bis 2019 um insgesamt 160 Millionen Euro für die Hochschulen zu gewährleisten. Aber dort steht auch noch weiter drin, dass auch die Mittel des BAföG dazu genutzt, um investive Maßnahmen beispielsweise beim Wohnheimbau im Bereich Studentenwerk zu fördern, wenn es da heißt, 2 Millionen Euro für investive Maßnahmen werden zur Verfügung gestellt, und zudem werden Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren in Höhe von 3 Millionen Euro ausgebracht. Also kann hier nicht davon die Rede sein, dass im Prinzip da, wo es notwendig ist, von dem Geld nichts ankommen würde. Und auch, wenn es – wie gesagt – insgesamt auch Teil des Aufwuchses um 160 Millionen Euro für die Hochschulen ist, dann kann auch hier nicht gesagt werden, dass die 24 Millionen Euro, die eingespart werden, nicht bei den Hochschulen ankommen würden. Das ist dann auch einfach nur noch populistisch und hat mit der Realität nichts zu tun.


Aber jetzt vielleicht noch mal ganz allgemein und ich kann dann auch noch den Entschließungsantrag weiter durchgehen, weil ich da ja gerade die Qualität noch mal so ein bisschen bemängelt habe. Wenn wir beispielsweise den nächsten Punkt uns mal nehmen. Hier wird gefordert, die Studierenden besser auf die MINT-Studiengänge vorzubereiten, und ein sogenanntes MINT-Kompetenzzentrum soll diese wichtige Aufgabe übernehmen. Ich würde noch bei dem Punkt zustimmen, dass es sicherlich eine intensive Betreuung der Studierenden braucht, auch im Bereich der MINT-Studiengänge – aber nicht nur dort. Aber das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat auch in diesem Jahr eine Pressemitteilung herausgebracht, dass beispielsweise mittlerweile, dadurch, dass dem Trend bei den MINT-Studiengängen doch sehr stark hinterhergelaufen wurde, der Arbeitsmarkt in einigen Bereichen – im Bereich Technik, Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik – doch auch schon wieder übersättigt ist und man schauen muss, dass jetzt hier nicht entsprechend ein umgedrehter Effekt einkehrt, dass die Leute, die jetzt in den MINT-Studiengängen ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren, dann im Zweifel doch möglicherweise am Ende arbeitslos sind.


Vielleicht auch noch, wenn hier davon gesprochen wird, dass bessere Strategien zur Einwerbung von Drittmitteln entwickelt werden sollen: Ich glaube, wenn man in die Rahmenvereinbarung IV schaut, aber auch im Prinzip noch mal in die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU, zeigt sich auch dort, dass die Drittmitteleinwerbung an den Hochschulen in den letzten Jahren bereits massiv gewachsen ist, dort als ein Basisindikator in der Rahmenvereinbarung IV verankert ist. Gleichzeitig will ich aber sagen, ich war letzte Woche Dienstag in Halle bei der Kampagnenveranstaltung zum Abschluss der Werbekampagne „Hochschulen Ost“. Dort hat Prof. Dr. Olbertz gesprochen, jetzt Rektor der HU in Berlin, Ex-Kultusminister in Sachsen-Anhalt, der folgenden Satz gesagt hat, nämlich dass es ein Problem gibt, wenn Wissenschaft nicht mehr über ein Erkenntnisinteresse definiert wird, sondern nur noch über die Drittmittelanträge. Ich glaube, da müssen wir auch tatsächlich aufpassen, wie wir hier die nächsten Jahre sinnvoll Politik betreiben, nämlich dann die richtige Abwägung zwischen Grundfinanzierung und Drittmittelfinanzierung finden. Denn auch in Thüringen, und das zeigt auch beispielsweise der DFG-Förderatlas noch mal, ist die Drittmittelquote doch erheblich gestiegen und man muss dann tatsächlich bei manchen Drittmittelanträgen auch hinterfragen: Wo lag da noch das Erkenntnisinteresse?


Aber vielleicht jetzt noch mal zum Allgemeinen, nachdem wir jetzt hier noch mal über die vermeintliche Qualität des Entschließungsantrags gesprochen haben. Wir reden hier in der heutigen Debatte über den Landeshaushalt in den Jahren 2016 und 2017 eben auch über die langfristige Entwicklung der Hochschullandschaft und des Wissenschaftsstandorts Thüringen. Der Entwurf der Rahmenvereinbarung IV, der gemeinsam mit den Hochschulleitungen und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erarbeitet wurde, bildet dafür – und da bin ich auch dem Lob tatsächlich sogar sehr dankbar – eine solide Grundlage für die Finanzierung der wissenschaftlichen Infrastruktur vor Ort. Wir können auch hier als rot-rot-grüne Landesregierung zu Recht sagen, dass wir Wort gehalten haben. Denn die unter der schwarz-roten Vorgängerregierung verabschiedete Hochschulstrategie gab vor, im Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes Rechnung zu tragen, damit „gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung geschaffen werden kann“. Es wurde daher auch vereinbart, den Empfehlungen des Wissenschaftsrats gerecht zu werden, wonach „die Grundmittel der Hochschulen sich jährlich in einem Umfang von einem Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren wissenschaftsspezifischen Tarif- und Kostensteigerungen zu erhöhen sind.“ Also die oft benannten 4 Prozent, sprich die mit 3 Prozent angesetzten erwartbaren Tarif- und Kostensteigerungen plus dem einen weiteren Prozentpunkt, um auch die Finanzplanung dann bei der Schwerpunktsetzung des Landes im Hochschulbereich deutlich zu machen. Diese Voraussetzung haben wir mit der Rahmenvereinbarung IV geschaffen. Und sie wird noch fortgesetzt, wenn wir im nächsten Jahr über die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes und die Umwandlung von der Berufsakademie hin zur dualen Hochschule Gera-Eisenach von einem zehnten Hochschulstandort sprechen. Ich glaube, dann können wir hier sagen, Rot-Rot-Grün hat in diesen beiden Punkten im Hochschulbereich Wort gehalten zum einen, was die langfristige Finanzierung bis 2019 angeht, als auch, was die Aufwertung von Hochschulstandorten in Thüringen angeht.


Was das heißt, will ich noch mal in einer Zahl ausdrücken. Das habe ich vorhin schon kurz erwähnt. Ausgehend vom Ist-Stand der Rahmenvereinbarung III, wo für 2015 382,4 Millionen Euro angesetzt sind, steigt im Prinzip kumuliert der finanzielle Rahmen, der den Hochschulen zur Verfügung steht um über 160 Millionen Euro – ich wiederhole das gerne noch mal: 160 Millionen Euro – auf dann insgesamt 447 Millionen Euro im Jahr 2019. Insgesamt stehen den Hochschulen in der Rahmenvereinbarung IV in vier Jahren 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.


(Beifall SPD)


Wir werden morgen noch über die Entfristung des Berufsakademiegesetzes sprechen vor dem Hintergrund, dass sich derzeit das Gesetz zur Umwandlung der Berufsakademien hin zur dualen Hochschule Gera-Eisenach noch in der Pipeline befindet und wir dann im nächsten Jahr intensiv in die Debatte einsteigen können. Auch da gab es im Vorfeld zumindest seitens der Hochschulen, aber auch bei der Gewerkschaft beispielsweise die Bedenken, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel zulasten der anderen Hochschulen gehen könnten. Aber auch diese Bedenken konnten mit der Rahmenvereinbarung IV ausgeräumt werden, wenn dort nachzulesen ist, dass 41 Millionen Euro zusätzlich bis 2019 zur Verfügung gestellt werden, um beispielsweise auch bei der Umwandlung der Personalstruktur der Verantwortung gerecht zu werden und hier nicht die neue duale Hochschule Gera-Eisenach gegen die anderen Hochschulen auszuspielen und entsprechend auch hier eine Grundlage dann für eine nachhaltige Entwicklung dieser beiden Hochschulstandorte zu schaffen.


Insgesamt und auch generell zur Rahmenvereinbarung IV möchte ich noch mal sehr dem Herrn Minister Tiefensee sowie Herrn Staatssekretär Hoppe für die intensive Bemühung danken, gemeinsam mit den Hochschulen diese Rahmenvereinbarung IV auf den Weg gebracht zu haben und die zusätzlichen Mittel insgesamt von 160 Millionen Euro bis 2019 bereitzustellen. Denn diese kommen sowohl den derzeit 50.167 Studierenden sowie über 17.000 Beschäftigten aktuell wie dann auch die nächsten Jahre weiter zugute.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wie viele Millionen waren es?)


Ich beantworte die Nachfrage gern noch mal: 160 Millionen Euro.


Wie es immer so ist, das Geld allein löst noch keine strukturellen Probleme, aber auch denen müssen wir die nächsten Jahre in der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Thüringen begegnen. Auch da macht die Rahmenvereinbarung IV inhaltliche Vorgaben. Ich will an der Stelle kurz auf ein paar eingehen und die hervorheben.


Zum einen – es ist gerade schon angesprochen worden – will ich noch mal auf die Bedeutung der zusätzlichen Mittel für die nächsten Jahre aufmerksam machen. Herr Voigt, Sie haben es gerade angesprochen, die Entwicklung der Studienanfängerzahlen im letzten und in diesem Jahr hätte besser sein können. Das ist soweit erst mal richtig. Es gibt immer noch die Debatte darüber, ob möglicherweise Mittel zurückgestellt werden, um in der Spitzabrechnung dann im Rahmen der Hochschulpaktmittel mögliche Rückforderungen vom Bund zu kompensieren. Aber – das sei nochmal gesagt – die Landesmittel, die zur Verfügung gestellt werden, auch die Steigerung um die 160 Millionen Euro bis 2019, dienen auch dazu, die Attraktivität des Wissenschafts- und Hochschulstandortes Thüringen so zu verbessern, dass die Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren wieder so steigen, dass hier die Berechnungs- und Rückzahlungsforderungen entsprechend verringert oder verhindert werden können. Insofern gilt es, den Mittelansatz mit den Vereinbarungen, die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen entsprechend gemeinsam mit den Hochschulen vereinbart werden, so einzusetzen, dass die Attraktivität der Hochschulstandorte in Thüringen weiter steigt.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es geht aber auch um weitere Zielsetzungen, die in der Rahmenvereinbarung IV festgeschrieben werden. Da ist beispielsweise das Thema „Bologna-Prozess“ anzuschneiden. So ist in der Rahmenvereinbarung IV vereinbart, dass die Mobilität der Studierenden zu fördern ist, die Anerkennung bereits erfasster Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend Eingang in die geltenden Regelungen finden sollen. Auch da sind wir wieder bei einer Debatte, die wir ja auch schon seit 2012 führen, wo ich damals auch schon als KTS-Sprecher im Prinzip das Ganze mit begleitet habe, das ist nämlich die Frage, wie wir die Bologna-Empfehlungen und Lissabon-Konvention mit den vorliegenden Empfehlungen, die ja auch gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen erarbeitet wurden, umsetzen. Auch das findet noch mal Erwähnung in der Rahmenvereinbarung IV und wird sicherlich bei der gemeinsamen Erarbeitung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen dann in den kommenden Jahren noch mal Beachtung finden, auch die entsprechenden Maßnahmen zu implementieren. Das würde ich mir zumindest für die Studierenden und die Studienqualität an den Hochschulen zu deren Verbesserung noch wünschen.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber auch die Verbesserung von Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses hat Eingang in die Rahmenvereinbarung IV gefunden. So sollen zum einen Netzwerke für kooperative Promotionen zwischen Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden, um eben auch den Fachhochschulabsolventen neue Karrierewege zu eröffnen oder zu erleichtern. Dazu sollen entsprechende Standards entwickelt werden und auch die Personalentwicklung soll mit entsprechenden Personalentwicklungskonzepten, die bis Ende 2016 vorliegen sollen, entsprechend verbessert werden.


Darüber hinaus ist uns natürlich als Linke genauso wie auch unseren Koalitionspartnern besonders wichtig das Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Heute Abend wurde im Bundestag die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abschließend beraten und beschlossen. Natürlich kann man hier sagen, einige Punkte, die die Gewerkschaften gefordert haben, sind dort mit eingegangen, aber viele Dinge, die beispielsweise auch das Land Thüringen, wie die Aufhebung der Tarifsperre, gefordert haben, hat die Bundesregierung und hat die Große Koalition dann leider nicht berücksichtigt. Hier wird sich nun in den nächsten Jahren bei der praktischen Umsetzung des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeigen, was das dann für die Beschäftigten bedeutet. Aber einige Verbesserungen konnten ja – das muss auch an dieser Stelle gesagt werden – auch durch die Große Koalition zumindest in kleinen Schritten umgesetzt werden.

Aber darüber hinaus sei noch wichtig zu sagen – wir hatten dazu auch am 25. September dieses Jahres eine Fachkonferenz, die Ergebnisse sind mittlerweile auch auf unserer Fraktionsseite einsehbar –, es wird auch das Thema „Leitlinien für gute Beschäftigung“ in der Rahmenvereinbarung IV erwähnt. Diese sollen unter Beteiligung der entsprechenden Statusgruppen entwickelt werden und somit werden wir auch hier Wort halten, wenn wir im Prinzip noch mal in den Koalitionsvertrag schauen, dass wir gesagt haben, wir wollen auf Basis des Herrschinger Kodex für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit schaffen, hier die nächsten Jahre berechenbare Karrierewege und auch neue Karriereperspektiven zu ermöglichen und Wissenschaft tatsächlich zu einem noch besseren bzw. lohnenswerten Beruf werden zu lassen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der letzte Punkt, auf den ich noch kurz inhaltlich eingehen will – das wird der AfD wahrscheinlich wieder nicht schmecken –, das ist nämlich die Frage der Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit an den Hochschulen. Aber da will ich es noch mal sagen, ich habe das zwar in zwei Redebeiträgen zum Thema „Hochschuldemokratie und Hochschulentwicklung“ dieses Jahr auch schon mal gesagt, wir haben das Problem der sogenannten gläsernen Decke im Wissenschaftsbetrieb. Es kann hier noch mal deutlich gesagt werden: Bei einem Anteil von über 50 Prozent an Studentinnen kann es einfach nur noch ein strukturelles Problem sein. Wenn wir dann bei den Professoren hinschauen, dass es dort nur ein Anteil von 18 Prozent an den Hochschulen gibt, das ist dann in keiner Art und Weise mehr zu rechtfertigen. Und auch hier sind die Rahmenvereinbarung IV, die vom Kaskadenmodell spricht, und die Ziel- und Leistungsvereinbarung, wo zumindest Zielkorridore festgehalten sind – auch wenn die in meinen Augen nicht das sind, was wir mit dem Kaskadenmodell vorhatten –, ein erster Schritt, um hier die Verhältnisse entsprechend aufzubrechen und auch die Karriereperspektiven von Frauen in der Wissenschaft entsprechend zu fördern und zu unterstützen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Damit die bis 2019 zur Verfügung gestellten 1,7 Milliarden Euro und damit auch der Aufwuchs von 160 Millionen Euro bis 2019 entsprechende Wirkung erzielen, hat sich das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft eben auch mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen jetzt dem gewidmet oder der Kritik des Rechnungshofs sehr deutlich gewidmet, wenn eben zum einen die Transparenz im Mittelverteilungsmodell jetzt verbessert wird, wir nicht mehr über 50 verschiedene Fördertöpfe sprechen, sondern die drei neuen Säulen haben mit dem entsprechenden Vereinbarungsbudget, dem Strategiebudget und darüber hinaus dann auch noch dem Strategie- und Innovationsbudget – das hatte ich gerade schon erwähnt. Da will ich aber auch noch mal auf einen Punkt eingehen, was auch in den Diskussionen zum Landeshaushalt und zur Rahmenvereinbarung IV immer wieder gesagt wurde, und will da noch mal im Prinzip auch auf eine Antwort des Ministeriums dann im Nachgang an die Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss verweisen.


Heiß diskutiert wurden die Versorgungsausgaben und der Versorgungslastenausgleich. Hier wurde ja gesagt, die steigenden Kosten würden im Prinzip zulasten des Aufwuchses die nächsten Jahre gehen. Aber wie das Ministerium im Nachgang an die Anhörung eben mitgeteilt hat – und das ist ja auch entsprechend dem Papier zu entnehmen, was ja auch den Abgeordneten dann zugegangen ist –, bei Überschreitung der Ansätze werden die zusätzlichen erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt bzw. bei Unterschreiten die Einsparungen entsprechend in die Reserve zurückgeführt. Somit müssen die Hochschulen auf Grundlage dieser Vereinbarung eben nicht befürchten, dass die steigenden Versorgungsausgaben zulasten der in der Rahmenvereinbarung IV festgelegten 160 Millionen Euro Steigerung bis 2019 dann entsprechend gehen würden.


Eine Kritik muss an dem Punkt aber auch noch gestattet sein: So gut die wichtigen Weichenstellungen mit der Rahmenvereinbarung IV und den zusätzlichen 160 Millionen Euro sind, so wichtig ist es aber auch, die Kritik der Studierendenvertreterinnen und der Gewerkschaften zu nennen, wenn wir noch mal über das Thema „Beteiligungskultur“ sprechen. Die Rahmenvereinbarung IV liefert eine solide Finanzgrundlage, spricht wichtige Punkte für die nächsten Jahre an, ist aber im Wesentlichen ohne Beteiligung der weiteren und breiteren Hochschulöffentlichkeit auf den Weg gebracht worden. Aber auch hier haben wir jetzt eine Grundlage gesetzt: Wir starten am 12.01. in den Dialogprozess gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren an den Hochschulen, um entsprechend dann einen Plan vorzulegen, wie wir das Thüringer Hochschulgesetz so weit öffnen und so demokratisieren wollen, dass auch hier die nächsten Jahre eine langfristige und von einer breiten Basis getragene Hochschulstrategieentwicklung möglich werden kann.


Wir haben zudem – dann sei es kurz gesagt – die Haushaltsführung entsprechend flexibilisiert, sodass der Aufwuchs bis 2019 entsprechend auch von den Hochschulen so verwendet werden kann, dass sie bis 2019 ihre eigenen Haushaltsplanungen, die Planungssicherheit im Haus, verbessern können.


Auf eines will ich noch eingehen, das ist das Thema „Studierendenwerk“, Herr Voigt. Zum einen – vielleicht noch mal ganz wichtig: Wir haben gemeinsam mit unseren Änderungsanträgen als Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, dass wir den finanziellen Bedarf des Studierendenwerks verbessern wollen. Wir haben insgesamt 1,3 Millionen Euro in die investiven Zuschüsse für das Studierendenwerk gepackt. Und wenn Sie entsprechend in die Titelgruppe schauen würden, dann würden Sie sehen, dass diese Titel deckungsfähig sind. Das Problem ist: Die Mittel können derzeit dem Studierendenwerk noch nicht zur Verfügung gestellt werden, weil Sie im Prinzip bei der letzten Novellierung mit Ihrer Regierung diesen Zustand hergestellt haben, dass es die Kostendeckelung auf 5 Millionen Euro gibt. Das wollen wir im nächsten Jahr gemeinsam angehen. Wir sind derzeit in enger Abstimmung auch mit dem Studierendenwerk, wie wir die gesetzliche Grundlage im Studierendenwerksgesetz schaffen können, damit über die Deckungsfähigkeit die 1,3 Millionen Euro über die investiven Maßnahmen entsprechend zur Verfügung gestellt werden können.


(Beifall SPD)



Präsident Carius:


Herr Schaft, es gibt eine Anfrage des Abgeordneten Voigt. Lassen Sie die zu?



Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:


Wenn am Ende noch Zeit ist, gern.


Wir machen damit deutlich, dass es dem Studierendenwerk möglich sein muss, seine Kosten angemessen durch die Zuschüsse des Landes decken zu können. Wir wollen damit auch die finanzielle Belastung der Studierenden durch die Beiträge vom Studierendenwerk begrenzen, den Leistungskatalog des Studierendenwerks aufrechterhalten und einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und Beratungsstruktur an den Hochschulen entsprechend ermöglichen. Diesem Ziel sind wir treu geblieben und, Herr Voigt, auch da kann ich nur noch mal sagen: Ja, Sie verweisen immer wieder auf den Entschließungsantrag. Aber wenn es Ihnen so wichtig gewesen wäre, dass das Studierendenwerk tatsächlich ausfinanziert wird, dann hätte man sich ja trotzdem noch mal vielleicht in der Fraktion bei Ihnen auch durchringen und die entsprechenden Änderungsanträge formulieren können. Aber auch der Entschließungsantrag bleibt da in der Qualität, die Sie selber ja die ganze Zeit ansprechen, weit hinter dem zurück, was man davon erwartet hätte.


Abschließend sei noch mal gesagt: Rot-Rot-Grün bekennt sich mit der Rahmenvereinbarung IV und dem Mittelaufwuchs bei den Hochschulen mit 160 Millionen Euro bis 2019 zu dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Thüringen



Präsident Carius:


Herr Schaft, Ihre Redezeit ist zu Ende.



Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:


und wir haben eine solide Grundlage geschaffen,



Präsident Carius:


Herr Schaft, die Redezeit.



Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:


die Attraktivität des Standortes zu steigern. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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