Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1744

 

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen im Parlament. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Gesicht der Hochschullandschaft in Thüringen nachhaltig verändert. Wir werden heute die Grundlage dafür legen, dass wir zukünftig nicht nur neun, sondern zehn Hochschulstandorte in Thüringen haben werden und greifen damit einen Punkt der Hochschulstrategie 2020, der auch Teil unseres Koalitionsvertrags geworden ist, auf und werden diesen langen Prozess nun mit einem guten Ende zu Ende bringen.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit der Umwandlung werden nun bereits formal gleichgestellte Abschlüsse der Absolventinnen und Absolventen an den Standorten in Gera und Eisenach noch mal aufgewertet. Das hat auch die Anhörung gezeigt, auch wenn das die AfD-Fraktion nicht so sieht. Und ein weiterer wichtiger Punkt: Die Studierendenvertretung der Hochschule wird Teil der verfassten Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz und zudem wird mit der dualen Hochschule und ihrer Aufwertung zu einer Hochschule im Hochschulgesetz damit auch weiterhin die regionale Wirtschafts- und Infrastruktur in Ost- wie in Westthüringen, aber auch darüber hinaus im mitteldeutschen Raum gestärkt. Und es wird eine Brückenfunktion hergestellt auch zwischen dem akademischen und dem beruflichen Ausbildungsbereich.


Aber vorher wollen wir die Duale Hochschule nämlich erst mal in einem allerersten Schritt gründen. Die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf am 14. April hat uns in diesem Kontext geholfen, noch ein paar Verbesserungsmöglichkeiten im Gesetz zu erkennen und weitere Aspekte für gute Ausbildungs- und Studienbedingungen tatsächlich dann noch mal auch beim Punkt „Mehr Mitbestimmung für die Studierenden“ zu berücksichtigen.

Ein Punkt, dem wir uns angenommen haben, war einer, den beispielsweise die DGB-Jugend Thüringen, aber auch die Gewerkschaften angebracht hatten, nämlich noch mal die Verankerung der Mindestausbildungsvergütung im aktuellen Gesetzentwurf und diese noch mal zu untersetzen, wie sie bereits im Thüringer Berufsakademiegesetz geregelt war, sprich: Mit der Aufnahme des neuen Paragrafen ist es dann auch noch mal als Rechtsanspruch für die Studierenden gesichert, dass dann, wenn dann auch zum Wintersemester die Bafög-Erhöhung kommt, eine Garantie für die Mindestausbildungsvergütung von 537 Euro monatlich brutto besteht. Dazu sei aber noch zu sagen – das hat auch die Anhörung gezeigt und das haben auch Gespräche mit Praxispartnern und Praxisunternehmen die letzten Monate gezeigt –, dass viele Unternehmen bereits auch im Rahmen ihrer Tarifverträge entsprechende Regelungen aufgenommen haben und wesentlich mehr Ausbildungsvergütung bezahlen, und deswegen haben wir hier auch noch mal das Günstigkeitsprinzip im Gesetz verankert. Also eine klare Mindestausbildungsvergütung und die Gewährung des Günstigkeitsprinzips für die finanzielle Sicherheit der Studierenden.


Und an der Stelle will ich auch ganz herzlich Herrn Utecht noch mal begrüßen, der sich extra auf den Weg gemacht hat, um hier der Debatte beizuwohnen, um dann auch hier die Gründung der Dualen Hochschule mitzuerleben.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe es gerade noch mal angedeutet: Wir haben uns natürlich auch im Rahmen der Anhörung ein paar Aspekte angeschaut, um die Mitbestimmung an der Hochschule tatsächlich noch mal anzugehen. Zum einen, da haben wir ja auch eine Anregung, die auch die CDU-Fraktion noch gebracht hat, noch mit aufgegriffen, nämlich die wissenschaftliche Expertise im Hochschulrat noch mal zu stärken und hier die Möglichkeit zu geben, dass auch eine Person benannt wird, die mit ihrer wissenschaftlichen Expertise den Gründungsprozess und darüber hinaus aber auch die weiteren Jahre und die weitere Entwicklung an der Dualen Hochschule begleiten wird.


Wir hätten uns hier sicherlich – das gebe ich auch offen und ehrlich zu – noch gewünscht, auch noch einen dritten Gewerkschaftsvertreter oder eine dritte Gewerkschaftsvertreterin im Hochschulrat sehen zu können, da wir der Meinung sind als Linke-Fraktion, dass natürlich auch Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft sind.


(Beifall DIE LINKE)


Aber leider hat dieser Vorschlag meiner Fraktion sich nicht durchsetzen können. Aber weitere wichtige Anliegen haben wir durchsetzen können gemeinsam mit den Koalitionspartnern. Das ist zum einen noch mal die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Gremien, beispielsweise der Koordinierungskommission, der Studiengangkommission, wo wir uns noch mal dafür eingesetzt haben, dass hier eine Stellvertreterin/Stellvertreter-Regelung im Gesetz gefunden wird, um abzusichern, dass an den Gremiensitzungen immer eine ausreichende Zahl an Mitgliedern der Hochschule auch teilnehmen kann. Darüber hinaus haben wir auch noch geschaut, dass sowohl in der Koordinierungskommission als auch in der Studiengangkommission letztendlich auch eine paritätische Besetzung vorgenommen wird. So haben wir uns beispielsweise dafür eingesetzt, dass in der Studienkommission als Ort, als zentraler Ort der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen die Beteiligung der Studierenden, die dort von entscheidender Bedeutung ist, dadurch abgesichert wird, dass hier eine entsprechende paritätische Besetzung vorgenommen wird, also genauso viele Lehrende wie auch Studierende in diesem Gremium sitzen. Da die letztendliche Verabschiedungskompetenz beim Senat liegt, haben wir hier gesagt, ist die Pflicht zur Absicherung der Professoren-/Professorinnen-Mehrheit nicht notwendig und deswegen können wir hier zu Recht davon sprechen, dass eine paritätische Besetzung auch im Sinne der Studierenden hier noch mal ermöglicht wurde.


Auch im Kooperationsausschuss haben wir uns dafür eingesetzt, dass noch eine Formulierung Eingang in das Gesetz findet, dass es eine angemessene Repräsentation aller Statusgruppen geben muss. Deswegen – das lässt sich auch hier sagen – haben wir an den Stellschrauben im Gesetz noch mal gedreht, um nicht nur zu sagen, dass wir heute einen wichtigen Beschluss fassen werden für die jeweiligen Räume Eisenach und Gera, aber auch die mitteldeutsche Region, sondern auch im Sinne unseres Anspruchs, das Thüringer Hochschulgesetz bereits jetzt schon Schritt für Schritt auch demokratisch zu gestalten und hier eben die Gremien im Sinne der Demokratisierung der Hochschule paritätisch zu besetzen und auch die Stimme der Studierenden zu stärken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt für die Thüringer Hochschullandschaft nun heute gehen und will nur noch ganz kurz Bezug nehmen auf den Entschließungsantrag der Alternative für Deutschland, und zwar die Punkte 1 und 2 bei der Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach: Dazu braucht es aus unserer Sicht keinen Entschließungsantrag. Das Gesetz selbst zeigt deutlich, dass wir zum einen uns zur Bedeutung der dualen Hochschule für die beiden Regionen West- und Ostthüringen bekennen und es zeigt auch, dass wir die Notwendigkeit sehen, die dualen Studiengänge entsprechend aufzuwerten.


Und zum Punkt 3: Ja, es ist schon verwundernd zu sehen, dass die AfD nun hier eine Hochschule, die formal momentan noch nicht gegründet ist, im Prinzip schon wieder auflösen und mit der Hochschule Schmalkalden zusammenführen will. Ein solcher Punkt wurde weder bei den Hochschuldialogforen von den Beteiligten geäußert, noch wurde es bei der Anhörung geäußert. Ich finde, wir sollten jetzt zu allererst mal den Schritt gehen, die bewährte Struktur hier zu verfestigen, auch im Thüringer Hochschulgesetz abzubilden, der Hochschule ihre Entwicklungszeit zu geben. Dann können wir gerne, wenn es um die Frage geht „Wie entwickeln wir die Thüringer Hochschullandschaft nach 2020?“ mit den Beteiligten, nämlich mit der Dualen Hochschule, weiter diskutieren, welche Stellschrauben noch gedreht werden und nicht hier, ohne mit den Beteiligten zu sprechen, die Landesregierung dazu auffordern, bereits Weichen zu stellen, die darüber weit hinaus gehen und sicherlich auch nicht im Sinne der Beteiligten sind. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab. Ich freue mich, dass wir dann, wenn wir sicherlich mit einer übergroßen Mehrheit im Parlament diesen Beschluss gefällt haben, dann eine neue zehnte Hochschule im Thüringer Hochschulgesetz und damit im Freistaat Thüringen haben. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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