Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6573

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Schon an den einführenden Worten des Präsidenten und auch an den vielen Drucksachen, die genannt wurden, merkt man, dass es ein sehr langer Prozess war, bis wir jetzt hier zum Ergebnis gekommen sind. Das sieht man auch an den Drucksachen, wir reden über den Gesetzentwurf der CDU und der parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5371 und den der rot-rot-grünen Fraktionen in der Drucksache 7/6573.

Im April 2022 haben die CDU-Fraktion und die parlamentarische Gruppe der FDP den Entwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes eingereicht. Die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wir haben unseren am 2. November 2022 als eigenen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Nach der ersten Beratung zu den Gesetzentwürfen führte dann der Ausschuss am 3. März 2023 zu beiden Gesetzen – wir können uns sicherlich noch alle an die Debatten erinnern – eine ausführliche mündliche Anhörung durch, an der sich mehr als 40 Anzuhörende beteiligt haben, und die auch damals schon mehrfach anmahnten, dass sich die Fraktionen über das Trennende hinweg zu den wichtigen Vorhaben in beiden Gesetzen doch vereinbaren und dort auch zu einer Lösung kommen, die wir heute auch hier diskutieren.

 

Am 18.04., also in der vergangenen Woche, wurde dann die Beschlussempfehlung im Bildungsausschuss angenommen und die Annahme beider Entwürfe mit Änderungen empfohlen. Ich will allerdings nur noch mal, um es ins Gedächtnis zu rufen und jetzt nicht nur bei den Drucksachennummern zu bleiben, wenigstens die Berichterstattung kurz nutzen, um noch mal darzustellen, worum es geht. Schlaglichtartig, der Gesetzentwurf der CDU und FDP hatte drei Schwerpunkte: bei der Frage Stärkung des Elternrechts bei der Bestimmung des Schulalters für Kinder mit besonderem Förderbedarf, dem Stattfinden von gemeinsamem Unterricht und den dafür erforderlichen Voraussetzungen und der Ermöglichung von Rückstellungen vom Schulbesuch für Kinder.

 

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hatte insgesamt neun verschiedene Schwerpunkte. Das betraf unter anderem, das praxisorientierte Lernen an Regel- und Gemeinschaftsschulen im Gesetz auch mit zu formulieren, zweitens das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen und im nächsten Schritt Schulstandorten, wo Grund- und Regelschulen direkt nebeneinander bestehen in einem Zeitraum von fünf Jahren, ebenso die Regelung zur Anwendung digitaler Unterrichtsformen oder die Erweiterung der Lehrmittelfreiheit auf die Zurverfügungstellung eines Endgeräts für jede Schülerin oder jeden Schüler. Weiterhin gab es Vorschläge für den langfristigen Einsatz der pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen und Assistenten, ebenso den Vorschlag zur Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10, ebenso den Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit und darüber hinaus aber auch noch beispielsweise die Stärkung beim Thema der Schulkonzeption, indem Ziele, pädagogische Schwerpunkte in der Arbeit mit festgelegt werden und die Beteiligung der Eltern und Schüler regelmäßig mit fortzuschreiben ist.

In dem Ergebnis, was uns jetzt vorliegt, wurde zwischen den Fraktionen und der Gruppe der FDP ein entsprechender Kompromiss gefunden, der jetzt auch von der Mehrheit im Ausschuss mit der Beschlussempfehlung entsprechend getragen wurde. Dementsprechend wurden wesentliche Punkte aus den beiden Gesetzentwürfe noch mal beraten und letztlich im Bildungsausschuss mit einer großen Mehrheit eine zustimmende Beschlussempfehlung in Verbindung mit den vorliegenden Änderungsanträgen verabschiedet. Aus dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf werden jetzt die Praxisorientierungen, die geschärfte Definition der Grundlage für digitale Unterrichtsmethoden, die Verankerung des Einsatzes von pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen in das Gesetz übernommen und aus dem Gesetzentwurf von CDU und FDP die Stärkung des Elternwillens bei der Wahl der Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Damit ist jetzt ein Kompromiss erreicht und ich denke, alle haben damit jetzt auch eine entsprechende Erwartung für die anstehende Diskussion.

Ich will nur noch auf die Tischvorlagen hinweisen, die jetzt noch ausliegen. Das eine ist die Änderung des Titels. Durch die Streichung des Lehrerinnenbildungsgesetzes, das die Umwandlung von der schulart- zur schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung vorsah, ist ein Änderungsantrag notwendig, weil wir jetzt nicht mehr über ein Mantelgesetz, sondern über ein einfaches Änderungsgesetz zum Thüringer Schulgesetz reden. Deswegen jetzt die Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP ergibt sich durch das bisherige gleichzeitige Inkrafttreten in den beiden Gesetzentwürfen am 1. August, sodass jetzt hier eine Änderung entsprechend vorgenommen wird; im Gesetzentwurf von CDU und FDP wird das entsprechend auf den Juni vorgezogen.

 

So weit zur Berichterstattung und damit freue ich mich jetzt auf die gemeinsame Debatte. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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