Transparenz als verbindliches Grundprinzip bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Thüringer Unternehmen

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Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/669


Werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst erst mal ein Hinweis, auch wenn hier gesagt wurde, der Staat hätte keinerlei Recht, hier zu bestimmen, wer in was und wie Einsicht haben kann: Die Öffentlichkeit hat sehr wohl ein Anrecht, darin Einblick zu bekommen, was an Thüringer Hochschulen geforscht wird und welche Ergebnisse hier entsprechend präsentiert werden. Der Hintergrund dieses Antrags ist, dass erst im Februar dieses Jahres bundesweit eine erneute wissenschaftspolitische Debatte darüber entbrannte, wie die Unabhängigkeit und Freiheit der Forschung und Lehre an den deutschen Hochschulen tatsächlich gewährleistet ist.


Der Hintergrund dieser Debatte war die Veröffentlichung von Transparency International – dem freien Zusammenschluss der Studentenschaften e. V. und der Tageszeitung TAZ im von diesen initiierten Projekt „Hochschulwatch.de“. Dort heißt es – Zitat: „1,4 Milliarden Euro fließen aus der gewerblichen Wirtschaft jedes Jahr an deutsche Hochschulen – das entspricht einem Fünftel aller Drittmittel. Versuchen Unternehmen damit Einfluss auf die Wissenschaft zu nehmen? Ist die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr?“ Das sind richtige und das sind die konkret wichtigen Fragen, die auch hier mit diesem Antrag zukünftig beantwortet werden sollen.


Noch ein weiterer Punkt: Prof. Kreiß, Professor für Finanzierung und Wirtschaftspolitik an der Hochschule in Aalen, hat erst vor drei Wochen in einem Interview in „SPIEGEL ONLINE“ selbst zugegeben und auch aus seiner persönlichen Erfahrung gesagt, dass Unternehmen stark Einfluss darauf nehmen, was Professorinnen und Professoren lehren und forschen, wenn sie entsprechend über sie finanziert werden. Er selbst hat genau aus diesem Grund eine Stiftungsprofessur abgelehnt, weil er gemeint hat, er fühle sich, wenn er diesen Job annehme, unfrei.


Schauen wir dann noch mal auf die Situation und Entwicklung der Hochschulfinanzierung, um vielleicht auch noch mal ein Bild darüber zu bekommen, wie hoch der potenzielle Einfluss von Unternehmen auf Hochschulen und auf die Wissenschaft sein kann. Denn genauso wie auf der Bundesebene ging auch der Trend in Thüringen seit Jahren dahin, dass der Anteil an Drittmitteln an der Gesamtfinanzierung der Hochschulen zugenommen hat. Im Jahr 2007 waren es circa 95,6 Millionen Euro, die an die Hochschulen durch externe Mittelgeber kamen. Im Jahr 2013 waren es dann – nach den Zahlen des Landesamts für Statistik – 162,7 Millionen. Damit stieg der Anteil an Drittmitteln an der Gesamtfinanzierung um etwa 5 Prozent auf nun knapp 31 Prozent.


Auch im März dieses Jahres wurde erst durch die Deutsche Presseagentur verkündet, dass die Thüringer Hochschulen erneut ihre Drittmitteleinnahmen gesteigert haben. So konnten die TU Ilmenau, die FSU Jena und BU Weimar neue Rekordeinnahmen verbuchen. Uns ist klar, dass viele dieser Mittel sogenannte Zweitmittel sind, also steuerlich finanzierte Forschungsprojekte, die beispielsweise über die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder das BMWF entsprechend finanziert werden. Dennoch dürfen wir dabei nicht vergessen, dass ein nicht unerheblicher Finanzierungsanteil aus der Wirtschaft entsprechend an die Hochschulen kommt.


Noch ein anderer Punkt ist an dieser Stelle anzumerken: Wenn wir uns die Geschäftsberichte der Hochschulen – die müssten ja eigentlich einigen aus den Haushaltsberatungen bekannt sein – noch mal ansehen und auf die Frage schauen, wieviel Beschäftigte an den Hochschulen werden beispielsweise durch Drittmittel finanziert, dann zeigen sich für das Jahr 2014 1.206 Vollbeschäftigungseinheiten im Bereich des wissenschaftlichen Personals, die entsprechend drittmittelfinanziert werden. Die Folgen und auch die Gefahren dabei könnten beispielsweise sein, dass Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen durch Unternehmen beeinflusst werden können oder – wie vorhin schon von meinem Fraktionskollegen Hausold gesagt – dass eine indirekte Beeinflussung der Drittmittelbeschäftigten durch die sogenannte „Schere im Kopf“ möglich ist, wenn sie entsprechend durch den Druck ihrer Auftraggeber möglicherweise Ergebnisse schönigen oder in einer anderen Art und Weise beeinflussen. Das soll jetzt aber kein Bild sein, was ich hier für alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Thüringen über Drittmittel beschäftigt sind, an die Wand malen will. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass dies eine mögliche Gefahr sein kann und dass die Transparenz notwendig ist, um diesen Gefahren vorzubeugen.


Noch ein anderer Punkt: Auch in den Kleinen Anfragen in der vergangenen Legislaturperiode zur Frage der wehr- und sicherheitstechnischen Forschung an den Thüringer Hochschulen zeigte sich ein grundlegendes Problem. Denn die Hochschulen haben mit den Argumenten, dass entweder in der Regel nicht vollständig oder nur unzureichend dokumentiert sei, welche Projekte entsprechend die letzten Jahre beispielsweise durch das Bundesministerium für Verteidigung gefördert wurden oder darüber hinaus der Aufwand zu hoch sei, gesagt, es könnten keine entsprechenden Antworten vorgelegt werden. Damit aber die Hochschulen in unserem Sinn ihrem Auftrag gerecht werden können, muss eine breite gesellschaftliche und öffentliche Diskussion in diesem Fall beispielsweise auch zukünftig über die Zivilklausel geführt werden, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Um das tatsächlich zu können und nachweisen zu können, welche wehr- und sicherheitstechnischen Forschungsprojekte die letzten Jahre an den Hochschulen tatsächlich stattgefunden haben, auch dazu soll diese Transparenzleitlinie möglicherweise einen Beitrag leisten. Um vielleicht noch mal die Zahlen zu nennen, zumindest das, was öffentlich dokumentiert werden konnte, aber eben nur unzureichend vorlag: Das Bundesministerium für Verteidigung hat im Zeitraum von 14 Jahren über 3,5 Millionen Euro der TU llmenau oder 1,5 Millionen Euro der FSU gezahlt. Wofür diese Mittel genau eingesetzt wurden, verbarg sich dann allerdings hinter Zahlen und Buchstabenkombinationen, aus denen nicht ersichtlich wurde, was konkret aus den Forschungsergebnissen und aus der Projektförderung entsprechend geworden ist.


Nun ist prinzipiell aber erst noch mal festzuhalten: Die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen ist nach Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes mit der Wissenschaftsfreiheit sicherlich erst mal gedeckt. Allerdings entbindet der Satz „Kunst und Wissenschaft sowie Forschung und Lehre sind frei“ nicht von der gesellschaftlichen Aufgabe, die wissenschaftliche Einrichtungen und eben vor allem auch Hochschulen wahrnehmen sollten. Denn nicht umsonst wird in § 5 des Thüringer Hochschulgesetzes auch in deren Aufgaben beispielsweise formuliert, dass sie eine Verantwortung für soziale Gerechtigkeit tragen, für die Bewahrung der Lebens- und Umweltbedingungen und auch von Frieden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es eben der Möglichkeit, frei und ohne die Einflussnahme von außen und damit auch frei und ohne eine mögliche Einflussnahme der Wirtschaft lehren und forschen zu können. Um aber beurteilen zu können, wie groß tatsächlich der Einfluss ist, ist es notwendig, transparent zu machen, welche privatwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure möglicherweise Einfluss auf Prozesse und Projekte nehmen können und welche Projektergebnisse tatsächlich auch vorliegen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Noch eine zweite Möglichkeit des Einflusses von Unternehmen auf Hochschulen besteht, die nicht zu vernachlässigen ist und die auch durch eine bessere transparente Darstellung entsprechend dargelegt werden soll: die Stiftungsprofessur. Auch diese hat den Weg in den Antrag gefunden. Bei derzeit 48 Stiftungsprofessuren an den Thüringer Hochschulen sollte auch hier die Forderung der Interessenvertretung der Stiftungsprofessoren noch mal mit in den Blick genommen werden, denn der Stifterverband der deutschen Wissenschaft hat beispielsweise bereits im Jahr 2011 einen Code of Conduct vorgelegt, der Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren formuliert. Dort wird beispielsweise gefordert, dass die Einflussmöglichkeit von Geldgebern auf spätere Veröffentlichungen und Forschungsergebnisse auszuschließen ist. In dem vorliegenden Antrag wird auch vorgesehen, dass ein standardisiertes Berichtswesen eingeführt wird. Auch dies ist eine Forderung des Stifterverbands der deutschen Wissenschaft, denn auch hier in diesem Bereich gilt, wie schon gesagt, die Transparenz ist der Grundstein dafür, dass Interessenkonflikten hier auch in diesem Feld vorgebeugt wird, wenn Unternehmen durch die Finanzierung von Stiftungsprofessuren Forschung in für sie relevanten Bereichen an den Hochschulen möglicherweise durchführen lassen wollen. Vor dem Hintergrund, dass in der Hochschulstrategie 2020 festgeschrieben ist, dass der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen zu stärken ist und dabei auch Stiftungsprofessuren nachhaltig verstetigt werden müssen, ist es auch in unserem Sinn, hier entsprechend die notwendige Transparenz zu schaffen, um aus Sicht der Stiftungsprofessorinnen und  professoren gute Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre zu setzen.


Auch andere Bundesländer haben das schon vorgemacht, dass eine solche Transparenzleitlinie auf eine sinnvolle Ausgestaltung möglich ist. In Niedersachsen liegt seit Februar dieses Jahres die sogenannten Leitlinie für die Transparenz in der Forschung vor. Als gemeinsame Position der Landeshochschulkonferenz und dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur wurde diese verabschiedet. In dem vierseitigen Papier werden die zentralen Punkte festgelegt, die der Transparenz von Projektförderung und Projektergebnissen entsprechen, wie diese hergestellt werden sollen. Auch die Kommunikation der Akteure in der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit über Forschung und Wissenschaft soll damit verbessert werden sowie Daten und Übersichten zur Forschungskooperation entsprechend einem breiteren interessierten Publikum zugeleitet werden. Da bin ich noch einmal an dem Punkt, auch alle Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, aber auch darüber hinaus, sollten die Möglichkeit haben zu wissen, was an den Hochschulen geforscht wird und welchen zivilgesellschaftlichen und welchen gesellschaftlichen Auftrag die Hochschulen damit auch wahrnehmen. Auch andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen mit dem Hochschulzukunftsgesetz oder auch Bremen sind weitere Beispiele. In der Novelle des Bremer Hochschulgesetzes ist geregelt, dass Hochschulen in einer öffentlich zugänglichen Forschungsdatenbank alle Projektmittel, die wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten sowie die Geldgeber/-innen und die Fördersumme sowie die Laufzeit der Projekte entsprechend benennen müssen. Zudem sollen Drittmittelverträge ab einer Fördersumme von 50.000 Euro unter Wahrung der gesetzlich schützenswerten Belange veröffentlicht werden. Wir zeigen also hier, wir sind keineswegs in irgendeiner Irrfahrt, wir sind hier auf einem Weg, den andere Bundesländer bereits wahrgenommen haben und den wir jetzt auch entsprechend wahrnehmen wollen, um eine Transparenz in der Thüringer Hochschullandschaft im Bereich der Forschung und der Wissenschaft auch tatsächlich herzustellen. Und wir beachten mit diesem Antrag auch eine Resolution des Deutschen Hochschullehrerverbands aus dem Jahr 2012, die erst im vergangengen Jahr noch einmal konkretisiert wurde. Dort heißt es, Zitat: „Universitäre Forschung ist grundsätzlich öffentliche Forschung. Geheime Forschung an Universitäten ist ein prinzipieller Widerspruch.“ Dem können wir hier nur zustimmen. Deswegen erachten wir die Umsetzung der hier geforderten Schaffung dieser Transparenzlinie als dringend notwendig. Der DHV hat auch deutlich in seiner Resolution formuliert, dass es Aufgabe des jeweiligen Landesgesetzgebers sein muss, den Grundsatz der Transparenz von Drittmittelforschung sowie Projekten eben entsprechend gesetzlich zu verankern. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Drittmitteleinwerbung in Thüringen insgesamt transparenter zu machen, eine Open-Access-Strategie diesbezüglich zur geeigneten Veröffentlichung zu erarbeiten. Mit diesem Antrag legen wir heute den entsprechenden Grundstein, auch diesen Punkt des Koalitionsvertrags umzusetzen. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu diesem Antrag.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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