Rot-Rot-Grüne Politik für Direkte Demokratie ist ein Erfolg

Anja Müller

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Themenkomplex Direkte Demokratie an das zuständige Ministerium gestellt. Die nun vorliegende Antwort wertet Anja Müller, Sprecherin für Demokratie der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag aus: „Die Tatsache, dass im Jahr 2024 insgesamt neun Einwohneranträge, Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheide in Thüringen auf den Weg gebracht worden sind, ist Ausdruck einer lebendigen kommunalen Demokratie in Thüringen“, erklärt die Sprecherin für Demokratie der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Anja Müller.

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Themenkomplex Direkte Demokratie an das zuständige Ministerium gestellt. Die nun vorliegende Antwort wertet Anja Müller, Sprecherin für Demokratie der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag aus: „Die Tatsache, dass im Jahr 2024 insgesamt neun Einwohneranträge, Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheide in Thüringen auf den Weg gebracht worden sind, ist Ausdruck einer lebendigen kommunalen Demokratie in Thüringen“, erklärt die Sprecherin für Demokratie der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Anja Müller.

„Ich freue mich, dass Menschen in Thüringen von den Instrumenten des Thüringer Gesetzes Gebrauch machen und diese aktiv nutzen“, betont Anja Müller.

In diesem Zusammenhang erinnert sie daran, dass das Gesetz nunmehr seit fast zehn Jahren in Thüringen gilt und die rege Inanspruchnahme zeige, dass das Gesetz notwendig war und erfolgreich ist. Der Beschlussfassung im Herbst 2016 war eine breite Diskussion mit Initiativen und Verbänden wie dem Verein ‚Mehr Demokratie e.V. Thüringen‘ vorausgegangen. Dieser Austausch werde stetig geführt, um weiter an Verbesserungen zu arbeiten, so die Abgeordnete.

„Thüringen hat sich mit dem von Die Linke, SPD und Bündnis90/Die Grünen damals im Landtag beschlossenen Gesetz bei den Regelungen für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen bundesweit an die Spitze katapultiert“, stellt Anja Müller abschließend fest.

Hintergrund:

Laut Antwort der Landesregierung wurden im vergangenen Jahr sechs Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid und zwei Einwohneranträge in Thüringer Kommunen gestellt. Dabei mündeten zwei Einwohneranträge in Beschlüsse der entsprechenden kommunalen Vertretungen im Sinne der Antragsteller. Zwei Bürgerbegehren konnten bei der Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger letztlich keine Mehrheit auf sich vereinen. Ein Bürgerbegehrensantrag wurde im Verfahren zurückgezogen. Drei Begehren wurden für unzulässig erklärt. Bei einem Begehren konnte das entsprechende Unterschriftenquorum nicht erreicht werden.

Für die Nachvollziehbarkeit sei hier auf den Vorgang in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages verwiesen, die entsprechende Antwort ist angehangen: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgang/51673