Härtefallfonds gesetzlich absichern – schnelle Hilfe für Menschen in Not gewährleisten
Die Fraktion Die Linke hat heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem der Härtefallfonds des Petitionsausschusses dauerhaft gesetzlich verankert werden soll. Ziel ist es, Menschen, die sich unverschuldet in einer akuten finanziellen oder sozialen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch zu unterstützen. „Der Härtefallfonds hat sich in den vergangenen Jahren als essenzielles Instrument bewährt, um Bürgerinnen und Bürgern in außergewöhnlichen Notlagen zu helfen. Mit der gesetzlichen Absicherung stellen wir sicher, dass diese Unterstützung nicht von haushaltspolitischen Debatten oder finanziellen Engpässen abhängt. Die Hilfe soll bestehen bleiben – verlässlich, transparent und gerecht“, erklärt Jens Thomas, Sprecher für Petitionen der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Die Fraktion Die Linke hat heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem der Härtefallfonds des Petitionsausschusses dauerhaft gesetzlich verankert werden soll. Ziel ist es, Menschen, die sich unverschuldet in einer akuten finanziellen oder sozialen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
„Der Härtefallfonds hat sich in den vergangenen Jahren als essenzielles Instrument bewährt, um Bürgerinnen und Bürgern in außergewöhnlichen Notlagen zu helfen. Mit der gesetzlichen Absicherung stellen wir sicher, dass diese Unterstützung nicht von haushaltspolitischen Debatten oder finanziellen Engpässen abhängt. Die Hilfe soll bestehen bleiben – verlässlich, transparent und gerecht“, erklärt Jens Thomas, Sprecher für Petitionen der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Fonds mit mindestens 100.000 Euro pro Jahr ausgestattet wird. Anspruchsberechtigt sind Petentinnen und Petenten, die glaubhaft nachweisen, dass sie sich in einer akuten Notlage befinden und keine andere staatliche Unterstützung erhalten. Die einmalige Hilfe kann bis zu 10.000 Euro betragen.
„Es gibt immer wieder Fälle, in denen Menschen durch das Raster des Sozialsystems fallen – sei es wegen bürokratischer Hürden oder weil bestehende Hilfen nicht schnell genug greifen. Der Härtefallfonds ermöglicht gezielte Unterstützung genau dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird“, so Thomas weiter.
Besonders wichtig sei auch die Stärkung von Transparenz und die Rechtssicherheit des Fonds: So soll künftig gesetzlich klar geregelt sein, welche Kriterien für die Vergabe der Mittel gelten und wie das Entscheidungs- und Auszahlungsverfahren abläuft. Die gesetzliche Verankerung macht zudem die finanziell sichere Ausstattung und die Bewirtschaftung des Härtefallfonds zu einer Pflichtaufgabe – auch in Zeiten der so genannten vorläufigen Haushaltsführung – wie sie derzeit ohne beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025 besteht. Ferner sollen missbräuchlich erlangte Leistungen zurückgefordert werden können.
Die Linke betont die gesellschaftliche Bedeutung des Fonds: „Ein funktionierender Sozialstaat zeigt sich nicht nur in gesetzlichen Ansprüchen, sondern auch darin, dass Menschen in akuten Notlagen nicht allein gelassen werden. Mit der gesetzlichen Verankerung des Härtefallfonds stärken wir das Vertrauen in den Staat und setzen ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit“, so Thomas abschließend.