Hausdurchsuchung bei GdP: Linke fordert Aufklärung

Ronald Hande

Vor dem Hintergrund der Durchsuchung bei Polizeigewerkschaftern und –personalräten am 27. März 2025 hat die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag einen Antrag für den zuständigen Innenausschuss auf den Weg gebracht. Ziel ist eine umfassende Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen, der Umstände sowie der möglichen Auswirkungen auf den verfassungsrechtlich geschützten Raum gewerkschaftlicher Tätigkeit. Dazu Ronald Hande: „Wenn staatliche Maßnahmen in besonders geschützte Bereiche wie Gewerkschaftsräume, die Tätigkeit von Personalräten oder vertrauliche Kommunikation eingreifen, braucht es ein Höchstmaß an rechtlicher Präzision und Sensibilität. Das gilt besonders bei Durchsuchungen oder dem Zugriff auf Serverinhalte mit potenziell hochsensiblen personenbezogenen Daten. Der Schutz von Vertrauensverhältnissen, insbesondere im gewerkschaftlichen Kontext, ist ein Kernanliegen unserer Verfassung, das muss auch im Rahmen von Ermittlungen abgewogen und sorgfältig geprüft werden.“ Ob diese Maßgaben eingehalten wurden, solle im Rahmen einer Beratung des Linken Antrages im Innenausschuss am 30. April geklärt werden, so der Abgeordnete weiter.

Vor dem Hintergrund der Durchsuchung bei Polizeigewerkschaftern und –personalräten am 27. März 2025 hat die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag einen Antrag für den zuständigen Innenausschuss auf den Weg gebracht. Ziel ist eine umfassende Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen, der Umstände sowie der möglichen Auswirkungen auf den verfassungsrechtlich geschützten Raum gewerkschaftlicher Tätigkeit. Dazu Ronald Hande: „Wenn staatliche Maßnahmen in besonders geschützte Bereiche wie Gewerkschaftsräume, die Tätigkeit von Personalräten oder vertrauliche Kommunikation eingreifen, braucht es ein Höchstmaß an rechtlicher Präzision und Sensibilität. Das gilt besonders bei Durchsuchungen oder dem Zugriff auf Serverinhalte mit potenziell hochsensiblen personenbezogenen Daten. Der Schutz von Vertrauensverhältnissen, insbesondere im gewerkschaftlichen Kontext, ist ein Kernanliegen unserer Verfassung, das muss auch im Rahmen von Ermittlungen abgewogen und sorgfältig geprüft werden.“ Ob diese Maßgaben eingehalten wurden, solle im Rahmen einer Beratung des Linken Antrages im Innenausschuss am 30. April geklärt werden, so der Abgeordnete weiter.

Nach bisherigem Kenntnisstand sollen auch zwei Server der Gewerkschaft der Polizei Thüringen sichergestellt und gespiegelt worden sein. Bisher ist nur bekannt, dass es Durchsuchungsbeschlüsse gegen einzelne Beschuldigte nach §102 StPO gab, um etwa auch Räume und Schreibtische zu prüfen, auf die sie Zugriff haben oder Datenträger zu inspizieren. „Ein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss nach §103 StPO wegen einer Durchsuchung bei Dritten ist nach unserer Kenntnis bisher weder gegenüber der Gewerkschaft bekannt gemacht noch ausgehändigt worden. Ob es vor diesem Hintergrund geeignet und verhältnismäßig ist, komplette Server der Gewerkschaft zu kopieren oder auszulesen, gerade wenn hier potenziell hochgradig sensible Daten von Mitgliedern liegen, stellen wir infrage. Über diese Bedenken werden wir uns mit dem Innenministerium austauschen“, so der Abgeordnete zu dem eingereichten 25-teiligen Fragenkatalog.

Hande weiter: „Auch Polizistinnen und Polizisten haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Kommt es etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu einer mutmaßlich strafbaren Körperverletzung im Amt, sind solche Vorwürfe aufzuklären. Hierbei darf es auch kein Wegsehen oder Unterlaufen rechtsstaatlicher Maßnahmen geben. Ermittlungsmaßnahmen egal, ob gegen Externe oder Interne, müssen dabei stets so geführt und eingesetzt werden, dass sie nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip erfolgen.“ Die Linke wolle daher auch wissen, welche Möglichkeiten es im Sinne einer selektiven Datensicherung bzw. Auswertung gibt. Um möglichst grundrechtsschonend den Zugriff auf Gewerkschaftsinterna, die in keinerlei Zusammenhang zum Tatvorwurf gegen einzelne Beschuldigte stehen, zu vermeiden. Der Abgeordnete erwarte daher von der Landesregierung eine Beantwortung der Fragen im Ausschuss. Nicht zuletzt sei dies im Interesse der Beschäftigten in der Polizei, deren Vertrauen in gewerkschaftliche Vertretung nicht erschüttert werden dürfe.