Stoppschild des BGH: Kein ideologischer Missbrauch von Gerichten, Richterkompetenzen und Rechtsprechung durch Coronaverharmloser

Ulrike Grosse-Röthig

„Die heutige Entscheidung des BGH ist ein deutliches Signal für eine unabhängige Justiz. Es ist sehr zu begrüßen, dass der BGH sich ebenso wie das Landgericht Erfurt solchen Versuchen des Machtmissbrauchs und der ideologischen Instrumentalisierung einer Stellung im Rechtssystem klar entgegenstellt. Die heutige Entscheidung des BGH zeigt deutlich: Die Mechanismen der Gerichte bzw. Gerichtsinstanzen zur Sicherung der fachlich-inhaltlichen Qualität und zur Unabhängigkeit ihrer Rechtsprechung funktionieren sehr gut und der demokratische Rechtsstaat ist widerstandsfähig gegenüber der Vereinnahmungsversuchen von rechtspopulistischer Seite.“

Ulrike Grosse-Röthig, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Verfahren gegen den suspendierten Familienrichter D. am Amtsgericht Weimar wegen Rechtsbeugung, sein Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht an Weimarer Schulen während der Corona-Pandemie betreffend:

 

„Die heutige Entscheidung des BGH ist ein deutliches Signal für eine unabhängige Justiz. Es ist sehr zu begrüßen, dass der BGH sich ebenso wie das Landgericht Erfurt solchen Versuchen des Machtmissbrauchs und der ideologischen Instrumentalisierung einer Stellung im Rechtssystem klar entgegenstellt. Die heutige Entscheidung des BGH zeigt deutlich: Die Mechanismen der Gerichte bzw. Gerichtsinstanzen zur Sicherung der fachlich-inhaltlichen Qualität und zur Unabhängigkeit ihrer Rechtsprechung funktionieren sehr gut und der demokratische Rechtsstaat ist widerstandsfähig gegenüber der Vereinnahmungsversuchen von rechtspopulistischer Seite.“