Die Bundeswehr gehört zu Thüringen – Kooperationen unterstützen, Leistungsbereitschaft ehren und Diffamierungen abwehren

Christian Schaft

Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5810

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte verbliebene Zuschauer oben auf der Tribüne und auch Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Es wird Sie jetzt sicherlich wenig verwundern, wir werden Ihren Antrag ablehnen, aus verschiedenen Gründen, auf die ich hier aber tatsächlich auch noch mal intensiver eingehen will, denn die AfD hat mit ihrem Antrag hier einen vorgelegt, der in erster Linie auf gewisse Art und Weise ein Maulkorb sein soll. Warum? Wer im Titel von Diffamierung und Abwehr spricht und dann der Bundeswehr einen Freibrief für Werbung und die unkritische Öffnung für jedwede Kooperation fordert, will Kritik an der Institution Bundeswehr verunmöglichen. Sie betrachten die legitime Kritik von friedenspolitischen und pazifistischen Organisationen damit dann nämlich sicherlich per se als Diffamierung. Aber nicht nur dieses krude Verständnis von Meinungsfreiheit und Einschränkung dieser ist Grund genug, den Antrag abzulehnen, sondern auch andere Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufführen. Erstens die Forderung danach, die Bundeswehr für die Gewinnung von Nachwuchskräften durch Informationsveranstaltungen zu unterstützen. In Verbindung mit der Begründung in Ihrem Antrag wird nämlich schnell deutlich, dass Sie der Bundeswehr einen ungehinderten Zugang zu Kindern und Jugendlichen gewähren wollen und das lehnen wir als Linke ab.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Statt den Spielraum für die Bundeswehr in Bildungseinrichtungen zu erweitern, sollten wir einmal kritisch die aktuellen Formate und Informationsveranstaltungen hinterfragen. Derzeit dürfen Lehrerinnen in eigener pädagogischer Verantwortung außerschulische Expertinnen und staatliche sowie nicht staatliche Institutionen einbeziehen, das ist so weit richtig. Im Unterricht muss aber nach § 34 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes dafür Sorge getragen werden, dass eine ausgewogene Darstellung erfolgen wird. Ob ein Vortrag zur internationalen Sicherheitspolitik, gehalten durch einen Jugendoffizier der Bundeswehr, ausgewogen ist, kann vielleicht bezweifelt werden, wenn nur die Sichtweise des Jugendoffiziers als geschultes Personal vorgetragen wird, weil meist ehrenamtlich organisierte Strukturen aus dem Bereich der Friedensbildung weder ausreichend Mittel, noch ausreichend Personal haben, um da mithalten zu können, um möglicherweiche eine differenzierte Sicht zu gewährleisten. Deswegen erreichte die Bundeswehr im Jahr 2017 mit den Jugendoffizieren über 122.000 Schülerinnen und Studierende wahrscheinlich meist ohne eine kritische Begleitung. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion sollte damit Schluss sein.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die politische Bildung in Schulen und auch anderen schulischen Einrichtungen gehört, wie es beispielsweise auch die GEW im Bund fördert, in die Hände der dafür ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen und nicht in die Hände von Jugendoffizieren. Denn selbst wenn diese nur Vorträge halten und formell keine Werbeveranstaltungen in Bildungseinrichtungen machen, so haben die Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere in ihrer Rolle vor der Klasse stehend natürlich immer auch eine indirekte Wirkung auf die Schülerinnen und Schüler.

 

Aus dem Jahresbericht der Bundeswehr zur Arbeit der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere geht hervor, dass solche Vorträge eben nicht nur einen informativen Charakter haben, denn da heißt es, ich zitiere: „Der Vortrag ist das Basisformat der Jugendoffiziere und damit Grundlage und ‚Türöffner‘ für die Planung weiterer Veranstaltungen.“ Solche Veranstaltungen können dann Exkursionen in Einrichtungen der Bundeswehr sein, wo dann beispielsweise auch Karriereberaterinnen der Bundeswehr viel offensiver arbeiten können, als sie das in der Schule tun können. Das lassen sich die Bundeswehr und auch der Bund einiges kosten. 31 Millionen fielen für den Einsatz der Jugendoffizierinnen im vergangenen Jahr an – 31 Millionen Euro, die aus der Sicht meiner Fraktion in Lehrmittel und Personal zur Stärkung der politischen Bildung, der Friedensbildung und in vielen anderen Bereichen sicherlich durchaus sinnvoller angelegt wären, um Lehrkräfte in den Schulen zu unterstützen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir fordern daher, den Zugang der Bundeswehr zu Bildungseinrichtungen einzuschränken, weil sie eben kein Arbeitgeber wie jeder andere ist, selbst wenn sie so tut und mit irreführenden Werbekampagnen die Verantwortung, die mit dem Dienst an der Waffe einhergeht und die Gefahren, die dieser Beruf mit sich bringt, in der Öffentlichkeit verdrängt. Mit Werbesprüchen wie „Nicht jeder Manager sitzt am Schreibtisch“ oder in Videotagebüchern der Rekruten, in denen der Bundeswehreinsatz in Mali im Klassenfahrtcharakter dargestellt werden, verdrehen und verharmlosen die Realität des Alltags der Soldatinnen und Soldaten regelrecht.

 

Dies kritisiert nicht nur meine Fraktion. Zu dieser Feststellung kommt auch der Bericht der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestags in der Folge einer Anhörung von Expertinnen zum Thema im Jahr 2016. Mit dieser irreführenden und verharmlosenden Werbung wird im Übrigen dann auch den Soldatinnen kein Gefallen getan, denn die Folge der traumatischen Erlebnisse in Folge von Kampfeinsätzen im Ausland, beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen, werden in der Folge gesellschaftlich nicht thematisiert, denn die passen ja nicht ins Bild und die Betroffenen werden dann möglicherweise alleingelassen.

 

Statt also hier dem Wunsch der Öffnung nachzukommen, schließen wir uns der Empfehlung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Bundestag an, die sich für ein Verbot von Werbungen der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Schulen, und ein Verbot für die Bundeswehr, die an Minderjährige gerichtet ist, ausspricht.

 

Ein zweiter Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen, betrifft den Punkt Forschung. Staatliche Hochschulen sind unserer Ansicht nach nämlich nicht verlängerte Forschungseinrichtungen der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums. Genau aus diesem Grund haben wir mit der Reform des Thüringer Hochschulgesetzes in § 5 auch die Zivilklausel verankert, damit die Hochschulen ihrer Aufgabe gerecht werden und sich ihrer Tätigkeit, wie es auch im Gesetz steht, vom Geist der Freiheit in Verantwortung für den Frieden leiten lassen. Ihr Vorschlag in Ihrem Antrag steht dem diametral entgegen. Die Zivilklausel ist aus unserer Sicht dabei nicht nur ein Instrument, um wehrtechnische Forschung zu unterbinden, sondern eben auch tatsächlich der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschule bewusst zu werden. Uns erscheint das angesichts der Aufrüstungspläne durchaus auch notwendig, denn allein von 2016 bis 2017 stiegen die Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung für Forschung, Entwicklung und Erprobung um über 50 Prozent auf 1 Milliarde Euro.

Die Bundeswehr versucht verstärkt, bundesweit Hochschulen als Kooperationspartnerinnen zu gewinnen. Die aus öffentlichen Geldern finanzierte Rüstungsforschung steht dann auch oft unter Geheimhaltung und nimmt damit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, über Sinn und Zweck der Forschungsvorhaben zu diskutieren und auch entsprechende ethische Entscheidungen treffen zu können. Und Studierende wissen eventuell häufig gar nicht um militärisch relevante Einflüsse in der Lehre.

 

Bundesweit stehen über 200 Studierendenvertretungen und verschiedene andere Organisationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Gewerkschaften hinter dieser Forderung nach Zivilklauseln. Auf dieser Seite stehen wir auch.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Übrigens läuft auch Ihre Forderung nach der gesonderten Ehrung der getöteten und verwundeten Soldatinnen zum Volkstrauertag ins Leere, denn ein kurzer Blick in die Vergangenheit dieses Tages hätte Sie vielleicht darauf gebracht, dass spätestens seit der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Gauck im Jahr 2015 dieser Tag auch schon dazu genutzt wird.

 

Zwei weitere Punkte will ich noch nennen: Sie sprechen sich in Punkt II Ihres Antrags in der Neufassung – haben Sie jetzt auch noch mal gesagt – dafür aus, dass sich die Landesregierung über die Bundesregierung für die Wiederaufnahme der Wehrpflicht einsetzt. Da will ich ganz kurz mal darauf verweisen, was denn der Wehrbeauftragte des Bundes beispielsweise dazu gesagt hat, ich zitiere: Heute die allgemeine Wehrpflicht wieder zu reaktivieren, wäre enorm aufwendig. „Dafür gibt es keine militärischen Strukturen mehr, keine Ausbilder, keine Ausrüstung und keine Unterkünfte.“ Das zeigt, dass dies sicherlich auch der falsche Weg wäre, weil hier ein enormer Aufwand damit verbunden wäre, den Sie wahrscheinlich gar nicht im Hinterkopf haben.

Dann der letzte Punkt, der zeigt, wie scheinheilig Ihr Antrag eigentlich ist: Im ersten Punkt I.1 sowie in II.1 sprechen Sie davon, dass man sich mit den Soldatinnen und Soldaten solidarisch erklären muss, um ihren Dienst zu würden. Da gucken Sie doch mal auf die Facebook-Seite Ihres Abgeordneten Thomas Rudy, der nämlich am 12. August und am 18. August dieses Jahres über eine Bundeswehrsoldatin verächtlich herzieht, weil sie eine Transfrau ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das zeigt nämlich ganz klar, diese Ehre und Würdigung erfahren bei Ihnen nur die, die in Ihr Weltbild passen. Alle anderen, die in der Bundeswehr sind und möglicherweise nicht Ihrer Norm entsprechen, lassen Sie dann hinten runterfallen. Da ist Ihnen dann Ehre und Würdigung egal. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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