Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes 2/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, noch ein zweites Mal guten Morgen jetzt zur Rede und nicht Berichterstattung. Ich kann bei Frau Baum ganz gut anschließen. Den Einrichtungen der Erwachsenenbildung geben wir heute mit der Beschlussempfehlung und dem Beschluss dieses Gesetzes ein wichtiges Signal. Sie erhalten Planungssicherheit. Die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen, die Pandemie hatte natürlich auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen erhebliche Einschränkungen für die Arbeit bedeutet, der wir jetzt zum zweiten Mal nach dem Corona-Mantelgesetz mit einem Gesetzentwurf begegnen, der sich ein Stück weit zusammenfassen lässt als kleine Änderung, große Wirkung.

 

Damit die erhebliche Verringerung der Unterrichtseinheiten im letzten und auch in diesem Jahr nicht zum Bumerang für die Einrichtungen wird, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Träger sollen in den kommenden Jahren nämlich auch trotz der pandemiebedingten Einschränkungen keine Abstriche bei den Angeboten der beruflichen, ehrenamtsbezogenen, kulturellen, politischen oder gesundheitlichen Bildung machen müssen.

 

Die Anstrengungen der letzten Jahre, die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu stärken, wollen wir so absichern und nicht verpuffen lassen. Mit der vorgelegten Änderung nehmen wir auch die Wünsche der Träger – die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen – auf. Ja, wir haben im Ausschuss auch die Kritik der FDP diskutiert und noch mal mit den Trägern zurückgekoppelt. Am Ende haben uns die Träger diesen Kompromissvorschlag vorgelegt, dem wir jetzt alle Rechnung tragen. Mit der Änderung des § 12a kommen wir dann auch dem Ansinnen der Träger nach.

Ich bin auch froh, dass wir es geschafft haben, diesen Gesetzentwurf jetzt zu verabschieden – auch wenn er jetzt schon zwei Sitzungen geschoben wurde – und auch in nur wenigen Monaten im Ausschuss zu beraten. Die Träger müssen jetzt nicht mehr lange warten oder bangen, ob und wann die notwendige Änderung zustande kommt, und können jetzt tatsächlich auch damit planen, was an Grundförderung die nächsten Jahre zur Verfügung steht.

 

Diese Sicherheit ist notwendig angesichts des Wandels und der Herausforderungen, denen sich auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen ausgesetzt sehen. Erst letzte Woche bei der Mitgliederversammlung des Thüringer Verbandes der Volkshochschulen wurde darauf aufmerksam gemacht. Die Folgen der Pandemie sind noch immer spürbar. Durch die Onlineformate wurden zwar neue Teilnehmer erreicht, die bisher vielleicht noch nicht auf ein Angebot der Erwachsenenbildungseinrichtungen zugegriffen haben, aber es war auch notwendig und mit viel Arbeit verbunden, beispielsweise ältere Teilnehmende via Telefon zu schulen und somit auch eine Teilnahme an den Programmen zu ermöglichen.

 

Dem Volkshochschulverband, aber auch den freien Trägern will ich deshalb an dieser Stelle noch mal meinen ganz besonderen Dank ausrichten, dass sie es trotz der schwierigen Bedingungen geschafft haben, ihre Angebote umzustellen, neu zu gestalten und anzubieten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich hoffe, dass sich die Zurückhaltung bei den Teilnehmern mit Beginn des kommenden Herbstsemesters dann auch legt.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Volkshochschulen und freien Träger der Erwachsenenbildung – das kann man eigentlich nicht oft genug sagen – sind tatsächlich vierte Säule und nicht fünftes Rad am Wagen der Thüringer Bildungslandschaft.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass es so bleibt. Ich hoffe aber auch – an der Stelle schon mal mit Blick auf Entscheidungen, die noch kommen, Stichwort Landeshaushalt –, dass wir erneut Signale setzen. Auf der Mitgliederversammlung des Thüringer Volkshochschulverbandes wurde auch eine Resolution verabschiedet, in der die Einrichtungen deutlich machen, dass sie Orte der Demokratie sind. Die Kollegin Baum hatte gerade auf das Gespräch vor der Sommerpause verwiesen, wo uns sowohl die Volkshochschulen als auch die freien Träger deutlich gemacht haben, dass sie auch an unserer Seite stehen als Orte der demokratischen und politischen Bildung. In der Resolution heißt es, ich zitiere daraus: „Wir sehen unsere Aufgabe in der demokratiefördernden, antirassistischen und antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Wir stellen uns der Herausforderung, zeitgemäße Formate in der Erwachsenenbildung für Herausbildung und Stärkung einer mündigen und emanzipierten Zivilgesellschaft nachhaltig zu etablieren.“ Das ist ein starkes Signal, was die Volkshochschulen aber auch die freien Träger hier liefern.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Damit sie diese Orte auch sein können und das Bildungsangebot ausbauen können, haben wir im Landeshaushalt für 2021 2,8 Millionen Euro für die politische Erwachsenenbildung verankert. Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung der letzten Jahre, die wir alle gesehen haben, dem deutlichen Rechtsruck, antisemitischer Gewalttaten, demokratieverachtender Akteure und Akteurinnen, wie hier auf der rechten Seite des Parlaments, aber auch auf der Straße, werden wir dieses Angebot weiter brauchen.

 

Dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung immer wieder Stellung beziehen und eine inklusive und menschenrechtsorientierte Bildungsarbeit in Thüringen anbieten, dafür bin ich dankbar und ich – oder unsere Fraktion – wird sich auch dafür einsetzen, dass wir das auch im Haushalt 2022 entsprechend verankern.

 

Den ersten Schritt zur Planungssicherheit für die Einrichtungen machen wir heute mit diesem Gesetzentwurf und deshalb bitte ich um die Zustimmung im Sinne der Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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