Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes 3/3

Christian Schaft

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/883

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es hat mich noch mal eine Wortmeldung von dem Kollegen Bühl nach vorn getrieben, um da so ein bisschen der Legendenbildung vorzubeugen.

Ja, es gibt eine Änderung in Punkt II Nummer 6, was die Leitlinien zur Transparenz in Forschung und Wissenschaft angeht. Das bedeutet aber nicht, dass es mit dieser Änderung keine Veröffentlichungen mehr gibt, sondern wir bekennen uns natürlich weiter zu dem, was 2015 mit einem Antrag von Rot-Rot-Grün auf den Weg gebracht wurde und wo die Hochschulen dann zusammen auch mit dem Wissenschaftsministerium die Leitlinien für Transparenz und Forschung auf den Weg gebracht haben. Diese sehen ein öffentliches Verzeichnis vor und ich finde auch zu Recht, denn dort, wo der Freistaat öffentliche Gelder in die Hand nimmt, um die Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen zu fördern, gibt es natürlich ein berechtigtes öffentliches Interesse, zu wissen, was dann in der öffentlichen Einrichtung am Ende mit Drittmitteln geschieht. Insofern ist das, was in der Rahmenvereinbarung steht, die Bekenntnis zu dem, was die Hochschulen, finde ich, sehr gewissenhaft an dem Punkt auch machen, nur um hier nicht einen falschen Eindruck entstehen zu lassen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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