Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes 1/3

Christian Schaft

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/883

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, gemäß § 12 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz schließen die Hochschulen mit der Landesregierung auf Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung die Rahmenvereinbarungen ab. Die darin enthaltenen Regelungen zum finanziellen Rahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Thüringer Landtag. Die Rahmenvereinbarung wurde deshalb dem Landtag am 4. Juni mit der Drucksachennummer 7/838 zugeleitet und am 18. Juni in der 17. Sitzung des Thüringer Landtags in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Beratung überwiesen.

 

In der Ausschusssitzung am 8. Juli sowie in der außerplanmäßigen Ausschusssitzung am 15. Juli wurde der Antrag der Landesregierung beraten. Der Ausschuss empfiehlt einerseits die Annahme der Rahmenvereinbarung V, wie sie vorliegt. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich der Landesregierung, noch weitere Änderungen in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen und die zu berücksichtigen. Das betrifft unter anderem Fragestellungen zur Digitalisierung sowie zur Einbindung der Landeswissenschaftskonferenz und des zuständigen Ausschusses. Ich gehe davon aus, dass wir sicherlich in der anschließenden Beratung noch näher darauf eingehen. Vielen Dank.

 

(Beifall Die LINKE)

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