Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes 3/3

Christian Schaft

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/5693

 

Genau. Ich habe mir auch noch eine Frage überlegt, die ich mir selbst beantworte.

 

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das war ein schöner Versprecher: Wir können natürlich auch gleich den Hochschulen Planungssicherheit bis 2090 geben. Dann hätten wir das Thema auf lange Zeit gut abgearbeitet, aber Scherz beiseite.

 

Ich will nur mal mit einem Punkt aufräumen, weil das ja regelmäßig die ganze Zeit kommt – nicht nur von Ihnen, sondern auch von Ihrem Kollegen Herrn Voigt –, dass hier immer gesagt wird: Für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung V tatsächlich noch vor dem Wahltermin im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte – wobei ja auch schon, glaube ich, im Protokoll des letzten Plenums nachzulesen ist, dass der Minister da durchaus auch einen Spielraum für 2020 gelassen hat, also für die nächste Landesregierung –, will ich jetzt mal auf die aktuelle Rahmenvereinbarung IV verweisen. Da steht nämlich im Punkt 9.2: „Den Vertragspartnern steht das Recht zu, bei Änderung wesentlicher Umstände Verhandlungen mit dem Ziel einer Anpassung und Fortentwicklung der Rahmenvereinbarung aufzunehmen.“ Gesetzt also den Fall – wie wahrscheinlich der ist oder nicht, darüber kann man dann diskutieren –, dass es nach 2019 eine andere Landesregierung gibt, dann besteht immer noch die Möglichkeit, dass diese – das ist ja eine Änderung eines wesentlichen Umstands – die dann vielleicht beschlossene Rahmenvereinbarung V mit den Hochschulen durchaus auch noch mal modifizieren kann. Also hören Sie doch bitte auf, so zu tun, als ob schon alles in Stein gemeißelt ist. Möglichkeiten gibt es immer noch, auch hier gestaltend zu wirken, wenn die Rahmenvereinbarung schon früher kommen sollte.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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