Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes 1/2

Christian Schaft

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/5693

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, zu den Aussagen des Abgeordneten Rudy muss ich nicht viel sagen, außer vielleicht den Hinweis zu geben, dass der oder die Redenschreiberin vielleicht noch mal die Rahmenvereinbarung IV richtig lesen sollte, bevor hier bis auf den einzig richtigen Satz, dass die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2019 verlängert werden soll,

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

nicht viel Inhaltliches rumkommt. Deswegen will ich mich in der inhaltlichen Auseinandersetzung auf Sie, Herr Voigt, konzentrieren, weil ich glaube, wir können inhaltlich in der Sache beide oder auch alle gemeinsam konstruktiv nach vorn diskutieren. Aber ich will mir auch schon am Anfang eine Frage stellen, die ich nicht ganz verstehe, aber die können Sie dann gern mal im HuFA mal vorrechnen, deswegen nehme ich Ihnen da auch schon mal so ein bisschen die Angst, dass wir das Ganze gern überweisen wollen, wenn Sie sagen, wir machen die Hochschulen ärmer, wenn doch das eigentliche Ansinnen der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr weitere 4 Prozent auf den Landeszuschuss und damit weitere 18 Millionen Euro obendrauf für die Hochschulen ist. Das schafft nämlich Planungssicherheit und ist auch ein Signal nach Berlin, was hier vorhin so ein bisschen abgetan wurde. Wir können es nämlich auch gern so machen, dass wir sagen, dass wir jetzt mal gucken, was in Berlin passiert, da wird ja jetzt irgendwie in kleine Runden ganz nett diskutiert, wie der Hochschulpakt aussehen kann, und da wird man sich ja schon irgendwie einigen, und man kann natürlich deswegen auch erst mal hier die Hände in den Schoß legen. Aber was passiert denn? Dann fährt der Zug ab, dann gucken wir in die Röhre und haben vorher kein Signal abgegeben, dass wir in Thüringen zur Hochschullandschaft stehen, bereit sind, mehr Geld, mehr Mittel aufzuwenden, um eben das deutliche Signal noch mal zu geben, dass Thüringen seinen finanziellen Beitrag dazu leisten wird, dass nach einer Fortführung oder nach einem neuen Vertrag oder einem neuen Hochschulpakt auch hier entsprechend auf dem Niveau von heute, plus die 4 Prozent, dann für 2020 entsprechend der Wert von Forschung und Lehre hier in Thüringen weiter erhalten bleibt.

 

Ich will auch noch mal auf einen anderen Punkt eingehen: Wenn Sie sagen, die Entmachtung des Parlaments, das würde mit einem Beschluss, der hier jetzt vorliegt, und dann in einer der nächsten Plenarsitzungen geschehen, das ist doch auch bei den Haaren herbei gezogen. Wir beschließen doch hier nicht vorgreifend den Haushalt. Wenn wir hier jetzt sagen, wir wollen den Hochschulen das Signal geben, ein weiteres Jahr weitere 18 Millionen Euro obendrauf zu bekommen, weitere 4 Prozent an Landesmitteln zur Verfügung zu stellen, unter der Einbeziehung dessen, das lässt sich auch aus den Papieren entnehmen, was der Bund noch bis 2020 an Hochschulpaktmitteln zur Verfügung stellt, hat doch der Haushaltsgesetzgeber dann immer noch die Möglichkeit, auch in einer nächsten Legislatur, hier entsprechend noch andere Weichenstellungen auch über Nachtragshaushalte etc. zu stellen. Also hier so zu tun, als ob wir jetzt damit vollends die Weichen stellen und auch eine neue Landesregierung nicht mehr die Möglichkeit hätte, hier etwas zu ändern, sofern es denn eine andere gäbe, dass ist an den Haaren herbeigezogen und reiht sich ein in die Horrorszenarien, die jetzt gemalt werden mit der Überbürokratisierung nach dem Hochschulgesetz und jetzt der Entmachtung des Parlaments. Ich will es noch mal deutlich machen: Das, was hier mit der Rahmenvereinbarung IV vorliegt, ich sage es gern noch mal, plus 4 Prozent auch im Jahr, zusätzlich weitere 18 Millionen Euro, ist ein deutliches Signal in viele Richtungen, ist ein deutliches Signal auch vor dem Hintergrund, dass wir insofern ein Zeichen setzen müssen, um Planungssicherheit zu schaffen, dass wir eben nicht auch auf das Auslaufen der Hochschulstrategie 2020 warten können, dass wir eben nicht darauf warten können, was eine nächste Landesregierung dann im Hauruckverfahren eventuell mit den Hochschulen über weitere fünf Jahre an Entwicklungszielen definiert. Das braucht einen Planungsvorlauf, das braucht eine Diskussionszeit, die wir uns natürlich auch hier nehmen müssen, die wir uns aber auch mit den Hochschulen und allen Akteuren vor Ort nehmen müssen. Ich will da vielleicht auch dran erinnern, ich habe es im Ausschuss auch schon gesagt: Wir haben da ja jetzt dank des neuen Hochschulgesetzes auch ein entsprechendes Gremium, was es kann, die Landeswissenschaftskonferenz. Das heißt, wir können das hier diskutieren, dort kann es diskutiert werden und wir können uns die Zeit ausreichend nehmen, und es ist notwendig. Was der größte Fehler wäre, wenn uns wirklich viel daran liegt, strategisch nach vorn zu diskutieren und Entwicklungsziele für diesen Standort oder für den Hochschulstandort Thüringen zu definieren, die zukunftsorientiert sind, wäre, jetzt die Hände in den Schoß zu legen, zu warten, was in Berlin passiert, zu warten, was nach der Wahl passiert, und dann im Hauruckverfahren eine Rahmenvereinbarung, eine hochschulpolitische Strategie über die nächsten fünf Jahre und Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf den Tisch zu legen. Wenn das das Ansinnen ist, dann kann ich sagen, dann haben wir als Rot-Rot-Grün die strategische Weitsicht und dann wollen wir im Sinne der Hochschullandschaft Thüringen weiter an den Stärken des Standorts arbeiten und eben gemeinsam mit den Akteuren nach vorn gucken, wie wir die Hochschullandschaft in Thüringen stärker machen und ihre Stärken beibehalten können. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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