Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3684


Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit Beschluss des Landtags in seiner 82. Sitzung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes am 4. Mai 2017 federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde durch den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft dann in seiner 34. Sitzung am 18. Mai, in seiner 35. Sitzung am 15. Juni und der 37. Sitzung am 21. September 2017 beraten. Zudem wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde des Weiteren Gegenstand des Online-Diskussionsforums.


Von den eingereichten Stellungnahmen beschäftige den Ausschuss vor allem die der Stadt Jena. Die geäußerten Bedenken, die eine mangelnde Klarheit der Formulierung bezüglich der Definition von „Nebenleistungen“ befürchteten und damit das Ins-Leere-Laufen der geplanten Anpassungen in Bäckereicafés wurden durch die Annahme des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen zu § 6 des Thüringer Gaststättengesetzes in der 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft ausgeräumt.

Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit dem Ziel der Streichung der geplanten Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung wegen der Herkunft oder Religion, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung in Diskotheken, wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.


Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Wissenshaft empfiehlt mit dem mehrheitlichen Beschluss aus der Sitzung vom 21. September 2017 dem Landtag, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses angeführten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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