Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4657

 

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen hier und am Livestream, als ich den Entwurf der CDU im Postfach hatte und noch nicht gelesen hatte, gebe ich zu, hatte ich ganz kurz die Hoffnung, dass die Thüringer Dagegen-Partei doch noch allen Mut zusammen genommen hat und sich doch vielleicht noch der inhaltlichen Debatte zum Thüringer Hochschulgesetz mit ganz eigenen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft widmen will. Doch beim Lesen haben sich diese Hoffnungen schnell in Luft aufgelöst, denn das, was Sie hier als Änderungsgesetz oder als Gegenentwurf zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Thüringer Hochschulgesetz formulieren, das ist kein Gegenentwurf, das ist ein abgeschriebener Katalog einiger Änderungen, die Kollegin Henfling hat das schon gesagt, von den Änderungen, die Rot-Rot-Grün vornehmen will – mehr nicht. Aber ich nehme das mal als Kompliment für den Gesetzentwurf der Landesregierung, denn da scheint ja offensichtlich nicht alles schlecht zu sein, wenn man dort abschreibt.


(Beifall DIE LINKE)


Allerdings ist Ihr Änderungsgesetz in Teilen eben nicht nur abgeschrieben, sondern auch noch schlecht abgeschrieben und hinkt hinter dem hinterher, was wir als rot-rot-grüne Landesregierung und auch rot-rot-grüne Koalition auf den Weg bringen wollen. Ich will da mal drei Bespiele nennen. Zum einen die neue Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung zu den entsprechenden Änderungen zu den Aufgaben der Hochschule mit Blick auf die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden in bestimmten Lebenslagen oder besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Studium mit Behinderung oder auch Studierende, die alleinerziehend sind etc., die nehmen Sie auf und hängen noch den Satz hinten dran, dass die Hochschulen einen Beauftragten für Behinderung bestellen sollen, der die Belange von Studierenden mit Behinderung vertritt. Das ist ja gut so weit. Allerdings, wer berücksichtigt denn dann die zuvor genannten Bedürfnisse der anderen genannten Gruppen, ebenso die Antwort auf diese Frage bleiben Sie dann schuldig. Die Landesregierung macht hier einen Vorschlag, den Sie nicht aufgenommen haben, nämlich die Implementierung eines Diversitätsbeauftragten, übrigens ja auch eine Beauftragtenstelle, die Sie, Herr Voigt, in der letzten Plenarrede noch als überflüssig bezeichnet haben. Also da würde ich doch sagen, da ist dieser Vorschlag zu § 5 im Gesetz ziemlich inkonsistent, weil auf der einen Seite den Bedürfnissen aller Studierenden in unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung getragen werden soll, auf der anderen Seite aber die Beauftragtenstelle, die genau das machen soll, die die Landesregierung vorschlägt, eben nicht aufgenommen wurde.


Der zweite Punkt, als Beispiel das Thema Bauangelegenheiten, auch hier haben Sie zunächst die Regelung in § 15 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes eins zu eins abgeschrieben. Weggelassen haben Sie dann den Absatz 2, der dazu dienen soll, der besonderen Rolle und der großen Infrastruktur und auch der Projekte der FSU Rechnung zu tragen. Das verstehe ich noch weniger, vor allem unter dem Punkt, dass Sie uns ja die ganze Zeit und immer wieder, an jeder Ecke vorwerfen, dass wir die Hochschulautonomie in Thüringen angreifen wollen. Dann macht die Landesregierung hier in dem Gesetzentwurf den Vorschlag, wie beispielsweise ganz im Besonderen der Hochschulautonomie aufgrund ihrer besonderen Rolle und Größe in der Thüringer Hochschullandschaft Rechnung getragen werden soll. Und was machen Sie? Dann geht Ihnen das anscheinend zu weit und Sie lassen das weg. Auch inkonsistent, würde ich sagen.


Und drittens: Auch bei der Übertragung der Kompetenzen auf den Senat – noch ein anderes Beispiel – bleiben Sie hinter dem zurück, was der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht. Und auch da beziehe ich mich noch mal ganz kurz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 zur medizinischen Hochschule Hannover. Dort wurde ja gesagt, dass bei allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen die Wissenschaftlerinnen entsprechend mitwirken müssen. Warum Sie dann in Ihrem Gesetzentwurf im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung aber dem Senat nicht auch das Einvernehmen vor dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung sowie bei den Grundsätzen der internen Ausgestaltung, der Mittelverteilung und den Grundsätzen der Ausstattung zugestehen wollen, bleibt mir dann auch ein Rätsel, betreffen doch gerade beispielsweise diese beiden Punkte ganz im Wesentlichen die wissenschaftrelevanten Entscheidungen. Und der Entwurf bleibt auch da wieder inkonsistent. Übrigens auch beim erweiterten Senat, den Sie ja vorschlagen in § 33a, der ein bisschen gewissermaßen angelehnt ist an das, was wir mit der Hochschulversammlung vorhaben. Auch hier der kleine Unterschied zu dem, was wir oder was die Landesregierung vorschlägt, ist, dass in dem erweiterten Senat eben nicht im Vergleich zur Hochschulversammlung dann auch die Entwicklungspläne oder die Struktur- und Entwicklungspläne diskutiert werden sollen, obwohl ja auch gerade das ein zentrales Instrument ist, um an den Hochschulen über die zukünftige Entwicklung der eigenen Einrichtung zu diskutieren. Auch das kann ich darin nicht ganz nachvollziehen.


Was ich übrigens an dem Entwurf vermisse, ist, was Sie in der letzten Sitzung gesagt haben, Herr Kollege Voigt. Da haben Sie gesagt, Sie hätten uns ja Applaus gespendet, wenn es einen Digitalisierungsbeauftragten an den Thüringer Hochschulen gegeben hätte. Da frage ich allerdings, wo sich der in dem Änderungsgesetz zum Gesetzentwurf denn wiederfindet, denn das wäre ja was gewesen, was wir auch durchaus hätten diskutieren wollen.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn Sie schon einen Gegenentwurf ankündigen, dann können wir doch von einer Opposition, die einen Gestaltungswillen haben sollte, auch erwarten, entsprechend die eigenen Ideen mitzubringen, über die man dann auch diskutieren kann, und nicht nur von der Landesregierung abzuschreiben und das dann auch noch schlecht, wie ich gerade aufgezeigt habe. Wir wollen dennoch die Mühen, die Sie sich gemacht haben, nicht schmähen und damit den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft überweisen, um ihn dort fortberaten zu können und Ihnen vielleicht auch noch mal die Möglichkeit zu geben, dann mit eigenen Ideen die Debatte zu bereichern. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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