Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie) 1/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/715

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Livestream, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zur Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie wurde von der FDP-Fraktion am 6. Mai 2020 eingereicht und in erster Lesung am 14. Mai 2020 beraten sowie anschließend mehrheitlich an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.

 

Die FDP-Fraktion schlug vor, im Hochschulgesetz zu regeln, dass es für die Hochschulen möglich wird, in Prüfungsordnungen festzulegen, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form abgelegt werden können. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen neuen § 134a in das Hochschulgesetz einzufügen, der das für Wissenschaft zuständige Ministerium dazu ermächtigen sollte, abweichend von Regelungen im Hochschulgesetz durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen betreffend Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen und weitere Regelungsinhalte im Hochschulgesetz vornehmen zu können.

 

In der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 10. Juni wurde die Behandlung des Gesetzentwurfs auf Antrag der FDP-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt. Zusammen mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde dieser in der 8. Sitzung des Ausschusses am 23.09. wieder aufgerufen. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion streicht die Nummern 1 und 3 des Gesetzentwurfs, weil in dem im Juni beschlossenen Mantelgesetz bereits pandemiebedingte Anpassungen hochschulrechtlicher Vorschriften vorgenommen wurden. Die FDP-Fraktion hält durch den Änderungsantrag weiterhin daran fest, dass in § 55 des Thüringer Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 6 ergänzt wird. Der regelt, dass Hochschulprüfungen auch in elektronischer Form abgelegt werden können.

 

In der Ausschusssitzung am 23.09. wurde über die Notwendigkeit einer solchen Regelung kontrovers diskutiert. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sei die Regelung notwendig, um rechts- und datenschutzsicher elektronische Prüfungen durchführen zu können. Andere Fraktionen und das Ministerium wandten dagegen ein, dass die bestehenden Regelungen im Hochschulgesetz ausreichen würden und im Mantelgesetz lediglich eine Klarstellung vorgenommen wurde.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft entschied sich nach der Diskussion mehrheitlich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sehr schade!)

 

Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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