Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie) 2/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/715

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream – jetzt noch mal nach der Berichterstattung. Ich kann heute bei meiner Rede zum Gesetzentwurf in der zweiten Lesung eigentlich an den letzten Satz meiner Rede aus der ersten Lesung anknüpfen. Da habe ich gesagt, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist obsolet. Daran hat sich auch nichts geändert.

 

Warum? Weil das Hochschulgesetz bereits jetzt in § 55 das Ablegen von Hochschulprüfungen in elektronischer Form ermöglicht, denn die Hochschulen legen in den Prüfungsordnungen das Prüfungsverfahren fest und das Hochschulgesetz macht hinsichtlich der Form der Prüfungsleistungen eben keine Einschränkungen, auch keine, die eine Prüfung in elektronischer Form nicht zulassen würde. In § 55 Abs. 2 Nummern 3 und 5 des Thüringer Hochschulgesetzes ist klar geregelt, dass in den Prüfungsordnungen festgelegt wird, welche Prüfungs- und Studienleistungen in welcher Art und Weise zu erbringen sind.

 

Das bietet den Hochschulen selbst die Möglichkeit, damit Verfahren, Inhalt und Form der Prüfung studiengangspezifisch festzulegen und auch die Abnahme von Hochschulprüfungen in elektronischer Form zu ermöglichen. Auch der § 53 Abs. 1 unterstreicht das noch mal, denn dort ist geregelt, dass die Studienordnungen zulassen sollen, dass Studienleistungen in unterschiedlichen Formen erbracht werden können. Es bedarf also nicht der Aufnahme eines neuen Absatzes im Hochschulgesetz.

Nun werden Sie sicher darauf verweisen, dass wir im Mantelgesetz die befristete Regelung aufgenommen haben. Ja, haben wir. Aber im Ausschuss wurde das schon eingehend erläutert als Klarstellung, die nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Es besteht hier keine Rechtsunsicherheit, die Rechtsunsicherheit wird hier konstruiert.

 

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum hat man es dann aufgenommen?)

 

Im Ausschuss wurde auch von der FDP ins Feld geführt, dass die Regelung aber notwendig sei, um Hochschulprüfungen in elektronischer Form datenschutzsicher durchzuführen. Dazu muss ich dann noch mal anmerken: Zur datenschutzsicheren Durchführung ist im Text des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion aber überhaupt kein Wort enthalten. Auch wenn Sie jetzt gesagt, Herr Kemmerich – da bin ich ein bisschen verwundert –, Sie wollen eine Regelung schaffen, damit es keine unterschiedliche Behandlung gibt. Aber das regeln Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht. Denn Sie sagen immer noch: Eine Hochschule kann das regeln. Sie überlassen es also der Hochschule, den Studien- und Prüfungsausschüssen und den Lehrenden, das Prüfungsverfahren und die Form festzulegen. Das heißt, Sie widersprechen sich hier am laufenden Band.

 

Zudem hat mir die Landesstudierendenvertretung berichtet, dass es nach anfänglicher Skepsis und Bedenken zur Software, die für Online-Prüfungen eingesetzt wurde, weitgehend reibungslos funktionierte – und das auch ohne die von der FDP geforderte Regelung im Thüringer Hochschulgesetzt, weil beispielsweise auch in Zusammenarbeit mit den für Datenschutz Beauftragten der Hochschulen entsprechende Probleme und Fragestellungen geklärt werden konnten, um die Online-Prüfungen sicher und zuverlässig abzulegen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf weiter ab.

Statt Scheindebatten über vermeintlich notwendige Absätze im Hochschulgesetz zu führen, würde es den Studierenden und Lehrenden viel mehr helfen, wenn wir uns die Rahmenbedingungen für die digitale Lehre an den Hochschulen anschauen. Da haben wir auch an der einen oder anderen Stelle schon einiges getan. Drei Punkt will ich nur benennen: Wir haben im Hochschulgesetz seit 2018 für Lehrende die Möglichkeit geschaffen, eine Freistellung zu bekommen, wenn sie bereit sind, sich mit innovativen Konzepten zur Gestaltung der Lehre und digitaler Lehrformate auseinanderzusetzen. Wir haben mit der Verabschiedung der neuen Rahmenvereinbarung V, welche die Hochschulfinanzierung ab dem 01.01.2021 regelt, die Digitalisierung als Entwicklungsschwerpunkt weiter verankert, insbesondere die Entwicklung von Konzepten für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien. Und das Land hat im Sommersemester schnell reagiert und den Hochschulen ad hoc 2,2 Millionen Euro als Sonderfonds „Hochschullehre Digital-Extra“ zur Verfügung gestellt.

 

Dennoch gehört auch zur Wahrheit: An der einen oder anderen Stelle hakt es noch. Das hat mir auch die Landesstudierendenvertretung noch mal eindrücklich dargestellt, mit der ich am Dienstag eine Videokonferenz hatte. Ja, viele Lehrende haben mit Mühe ihre Lehrveranstaltungen auf digitale Lehre umgestellt, viel Zeit, Energie und Mühe investiert. Genauso berichten die Studierenden aber auch, dass es weiterhin Lehrende gibt, die den Arbeitsaufwand digitaler Lehrveranstaltungen unterschätzt haben und dann am Ende beispielsweise nur ein Skript online stellen; das verwundert aber auch nicht. Zudem berichten Studierende davon, dass es offensichtlich doch noch keine Selbstverständlichkeit ist, über VPN-Clients auch von außen auf die Ressourcen der Hochschule zuzugreifen, und teilweise immer noch Medienbestände der Hochschulbibliotheken an der einen oder anderen Stelle vor Ort aufgesucht werden müssen, die man eigentlich auch anderweitig zur Verfügung stellen könnte. Auch mussten Studierende damit umgehen, dass Laptops angeschafft werden mussten, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zu bieten, um an den digitalen Lehrformaten und Prüfungen teilzunehmen. Hier wurden viele Studierende durch die Studierendenräte, die Hochschulen und deren Fördervereine durch die Anschaffung mobiler Endgeräte aktiv unterstützt.

 

Deshalb wäre es wichtiger, sich im Bund für einen wirksamen Hochschuldigitalpakt einzusetzen statt – wie gesagt – solche Scheindebatte über einen Absatz vom Zaun zu brechen.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Seit wann regieren wir denn im Bund?)

 

Auch sollten wir uns noch mal genauer anschauen, wie die Mittel des Thüringer Landes aus dem Sonderfonds zur Hochschuldigitalisierung konkret verwendet wurden, um vielleicht zu schauen, ob an der einen oder anderen Stelle doch noch mal gezielt nachgesteuert werden muss.

 

Schlussendlich gehört aber auch dazu, die Hochschulen in die Pflicht zu nehmen, die Lehrenden zu motivieren, sie bei hochschuldidaktischen Fort- und Weiterbildungsangebote zu unterstützen und diese auch wahrzunehmen. Nur so kommen wir tatsächlich einen Schritt weiter, so unterstützen wir die Studierenden und die Lehrenden und damit schließt sich der Kreis. Der Gesetzentwurf der FDP hilft hier nicht, er ist obsolet und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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