Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes 2/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1633

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Livestream, ich glaube, Frau Baum hat das auch gerade am Anfang gesagt: Zum Gesetzentwurf selbst müssen wir so viele Worte heute nicht mehr verlieren, das haben wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes schon gemacht. Wichtig ist dabei, nur noch einmal zu benennen, dass wir mit der Verabschiedung heute auch der Universität Erfurt die Möglichkeit geben, das Grundschullehramt mit der Re-Akkreditierung zum Wintersemester 2021/2022 unter den jetzt schon oft genannten Gesichtspunkten neu aufzustellen. Deswegen will ich mich mit Blick auf die Tagesordnung in dem möglichst kurzen Redebeitrag noch mal auf zwei wesentliche Punkte fokussieren.

 

Das eine ist die Debatte über die Frage des Fachs Schulgarten – ich hatte es in der Berichterstattung nur kurz angedeutet. Da gab es insbesondere vom Grundschulverband und vom Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiterinnen Kritik. Beide äußern die Sorge, dass es eventuell zu einem Qualitätsverlust oder auch zu einer Schwächung des Fachs kommen könnte, wenn – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – die Umstrukturierung dazu führt, dass das Ausbildungsfach in der ersten Phase der Lehrerinnenbildung in den Heimat- und Sachkundeunterricht integriert wird. Aus meiner Sicht sprechen aber zwei Argumente dagegen und diese beiden Argumente zeigen meines Erachtens auch, dass durch die Integration des Ausbildungsfaches eher von einer Stärkung ausgegangen werden kann. Erstens: Durch die Integration in den Heimat- und Sachkundeunterricht verschwindet das Fach nicht von der Stundentafel. Es bleibt weiter vorhanden, es muss auch weiter entsprechend ausgebildet werden – wenn auch nicht als eigenständiges, viertes Ausbildungsfach in der universitären Phase der Lehrerinnenbildung. Zweitens haben wir bereits jetzt einen Bruch, wenn wir uns anschauen, dass wir im Grundschullehramt noch die Vier-Fach-Ausbildung haben, im Vorbereitungsdienst aber schon die Drei-Fach-Ausbildung. Gerade bei der Frage, wie Studierende ihre Fächer in der ersten Phase auswählen, zeigt sich, dass das Fach Schulgarten dadurch eventuell eher unter die Räder kommt, als wenn wir es in den Heimat- und Sachkundeunterricht integrieren.

 

Auch die Universität Erfurt geht eher davon aus, dass die Integration des Fachs Schulgarten in den Heimat- und Sachkundeunterricht eine Stärkung darstellt. Hier will ich noch einmal auf die Stellungnahme von Frau Professorin Weidner abstellen, der Dekanin der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, die sagte – Zitat: „Mit dem Studienfach Integrative Sachbildung ist ein akademisches Ausbildungsfach geplant, das die Studierenden in zwei Varianten studieren können: entweder mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeitsbildung, ausgerichtet auf das Unterrichten des Schulfachs Heimat- und Sachkunde und mit einer vertieften Qualifizierung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklungen, oder mit Schwerpunkt Schulgarten, ausgerichtet auf das Unterrichten der Unterrichtsfächer Heimat- und Sachkunde und Schulgarten.“ Diese Erläuterung zeigt, dass das Fach Schulgarten mit der neuen Struktur nicht verschwindet. Es wird stattdessen in eine moderne inhaltliche Form der Sensibilisierung für die Handlungsfelder Nachhaltigkeit, Umwelt, Bildung, gesunde Ernährung etc. als Querschnittsthemen verankert. Auch der Landesjugendring hat das in seiner Stellungnahme begrüßt und festgestellt: „Das Fach ,Schulgarten‘ als thüringenspezifisches Fach soll in der Ausbildung […] integriert werden. Zugleich sollen die Inhalte […] nicht wegfallen. Somit bleibt das Alleinstellungsmerkmal […] für Thüringen erhalten.“ Ich vertraue auch, dass im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens dann natürlich durch alle beteiligten Akteurinnen darauf geachtet wird, dass das auch umgesetzt wird.

 

Jetzt noch der zweite Punkt, zum Entschließungsantrag. Ich gebe zu, Frau Baum, sie erwärmen mir mit dem Antrag zu einer zukunftsorientierten Lehrerinnenbildung in Thüringen, insbesondere mit Blick auf die erste Phase gewissermaßen mein Herz. Schon in der vergangenen Legislatur haben wir aber als Fraktion Die Linke in mehreren Fachgesprächen genau dieses Thema diskutiert und dabei auch die Bandbreite so aufgemacht, dass sich zeigt, dass der Entschließungsantrag, den Sie jetzt – ich sage es mal so – an den Gesetzentwurf dranklatschen, der ganzen Thematik nicht ganz gerecht wird. Wir müssen mehr machen als nur den Schwerpunkt, der in dem Entschließungsantrag ja ein Stück weit auf die Digitalisierung gelegt ist, zu nehmen und dann von schwammigen Innovationspotenzialen zu sprechen. Das Handlungsfeld Digitalisierung – Sie hatten es auch erwähnt, Kollegin Baum – haben wir erst am 10.12.2020 in der Ausschusssitzung mit einer Reihe von Anzuhörenden intensiv diskutiert. Beispielsweise die Landesschülerinnenvertretung, aber auch viele andere Anzuhörende haben uns bescheinigt, dass die vorliegenden Anträge alle durchaus Lösungsansätze aufzeigen, um sich diesem Thema in Thüringen phasenübergreifend sinnvoll für die nächsten Jahre zu widmen. Wenn wir dann aber noch die anderen Handlungsfelder ansehen, dann vermissen wir diese in dem Entschließungsantrag.

 

Es geht dann eben um mehr, als das nur in dem Wort der Innovationspotenziale zu verpacken. Denn wir müssen genauso die Frage des Umgangs mit Inklusion, der Vielfalt einer menschenrechtsorientierten und demokratiefördernden politischen Bildung von Anfang an in allen Phasen der Lehrerinnenbildung mit anschauen und das fehlt dann tatsächlich in dem Antrag genauso wie die Frage, welche Entwicklungsperspektive beispielsweise die Studienseminare haben. Oder wie wir konkret auch die Hochschulen dabei begleiten können oder auch welche Rahmenbedingungen wir auch als Gesetzgeber legen müssen, damit wir den Weg hin zu einer schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung finden oder wie wir vielleicht auch ein Lehrerinnenbildungszentrum gestalten können. All das sind Fragen, die ich mir gewünscht hätte, diese schon konkret in so einem Entschließungsantrag zu verankern statt im Allgemeinen zu bleiben. Und dafür braucht es auch mehr Akteurinnen, als in dem Entschließungsantrag benannt sind.

Deswegen lehnen wir heute hier den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ab. Vielleicht können wir uns ja aber dem Thema mit einem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss durchaus noch mal konkreter widmen. Ansonsten werbe ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, um hier der Universität Erfurt den Weg freizumachen für die Reakkreditierung unter den neuen Rahmenbedingungen für das Studium des Grundschullehramts an der Universität Erfurt. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien