Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes 1/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072

 

Frau Präsidentin, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute hier in der zweiten Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und ich will kurz die wesentlichen Punkte aus der Ausschussberatung hier in der Berichterstattung erwähnen. Wir haben direkt nach der Überweisung in den Bildungs- und Wissenschaftsausschuss in der Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Dezember ein Verfahren beschlossen. Der federführende Ausschuss hat beschlossen, in einer Sondersitzung am 13. Dezember eine mündliche Anhörung durchzuführen sowie auch begleitend dazu eine schriftliche Anhörung, die dann in der 67. Sitzung am 18. Dezember – also diese Woche Montag – ausgewertet wurden.

Die Änderung der Beschlussempfehlung wird dahin gehend noch notwendig, weil – wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können – dort auch noch das Thüringer Besoldungsgesetz mit drinsteht – das haben wir aber bekanntlich in der letzten Plenarsitzung schon in erster und zweiter Lesung verabschiedet – sowie ist in dem vorliegenden Entwurf der Artikel 1 aber der Artikel 3. Mit dem Inkrafttreten muss das entsprechend noch ergänzt werden, das kommt eben entsprechend noch hinzu.

 

Im Ausschuss sind fünf schriftliche Stellungnahmen zugegangen: vom RCDS, der Friedrich-Schiller-Universität, dem Thüringer Lehrerverband und dem Thüringer Philologenverband und noch eine Zuschrift von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Darüber hinaus hat das TMBJS noch am Montag im Ausschuss die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass einerseits der Gesetzentwurf notwendig ist, um die Änderung der Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen vorzunehmen, um dann auch mit der Veränderung der Verordnung entsprechend diese im Gesetz- und Verordnungsblatt Ende Januar/Anfang Februar veröffentlichen zu können. Auch das ist dem Ausschuss dann vorgelegt worden.

Infolge der Beratung, auf die wir sicherlich dann jetzt in der anstehenden Debatte zum Tagesordnungspunkt noch mal eingehen, haben sowohl der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dann in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2023 entsprechend beraten und empfehlen den Gesetzentwurf zur Annahme. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

Dateien