Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/1971


Liebe Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich will zunächst noch mal das deutlich machen, was Staatssekretär Hoppe schon gesagt hat, dass wir mit dem Studierendenwerk – zukünftig „Studierendenwerk Thüringen“ – eine leistungsfähige Struktur hier im Land haben, die einen wesentlichen Faktor darstellt, damit der Hochschulstandort Thüringen ein attraktiver ist und weiter ein attraktiver Standort bleibt.


Im Kontext der heute beginnenden Beratung über das Gesetz zur Änderung des noch Thüringer Studentenwerks – zukünftig Studierendenwerk – will ich aber zu Beginn gleich mal zwei Sachen klarstellen. Erstens: Das Studierendenwerk wird mit der vorgesehenen Änderung in § 6 Abs. 3 eben nicht zum Bittsteller degradiert, wie es in einer Pressemitteilung der CDU hieß. Zweitens: Die Namensänderung ist nicht eine vermeintlich genderideologische Maßnahme. Sie ist ein klares Zeichen, Geschlechterdiversität hier in diesem Bereich an der Hochschule endlich abzubilden.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dass damit einige hier im Hause, besonders die AfD mit ihren Programmentwürfen aus dem 19. Jahrhundert, was Geschlechts- und Rollenbilder angeht, nichts anfangen können, das verwundert an der Stelle nicht. Aber eins nach dem anderen.


Zunächst noch mal zur Finanzierung. Mit der Formulierung in § 6 Abs. 3 des Gesetzes befreien wir das Studierendenwerk endlich von der einschneidenden Deckelung von 5 Millionen Euro jährlicher finanzieller Unterstützung durch das Land und machen damit den Weg frei für eine tatsächlich auskömmliche Finanzierung.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär Hoppe hat vorhin schon darauf hingewiesen: Dass wir das auch wollen, haben wir mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 bereits deutlich gemacht. Denn wir haben dem Studierendenwerk insgesamt für beide Jahre 1,3 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt, die wir allein wegen der unter der CDU-Alleinregierung mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Jahr 2006/2007 ins Gesetz geschriebenen Deckelung eben nicht dem den laufenden Kosten und Investitionen entsprechenden Haushaltstitel zur Verfügung stellen konnten. Mit der Begründung damals im CDU-Gesetz wurde sogar offen von einer Kürzung der Finanzhilfe ab dem Haushaltsjahr 2008 gesprochen und diese auch umgesetzt. Es war damals eine Illusion, zu denken, dass sonst der Haushaltsgesetzgeber die, ich zitiere, „erforderliche Flexibilität in Haushaltsangelegenheiten verlieren“ würde. Denn seitdem ist die Finanzierung eben nicht angepasst worden und die Anpassungen, die das Studierendenwerk einnahmeseitig vornehmen musste, konnten entweder nur durch Mittelzuflüsse aus dem Hochschulpakt kompensiert werden oder durch Mehrbelastung der Studierenden.


Hier verweise ich noch mal, auch wenn er gerade nicht da ist, auf die Pressemitteilung von Herrn Voigt von der CDU. Sie haben in Ihrer Pressemitteilung einen Punkt beschrieben, wozu ich der CDU in der Kritik sogar recht gebe, als angemerkt wurde, dass der Thüringer Rechnungshof im vorgelegten Sonderbericht über die Entwicklung des Thüringer Studierendenwerks vor allem bemängelt, dass der studentischen Sozialeinrichtung zwar in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen wurden, dafür aber nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Da gehe ich in der Kritik völlig d’accord, aber die CDU zieht hier die völlig falschen Schlussfolgerungen, wenn man der Deckelung festhalten will. Ich habe es vorhin schon angedeutet, aber ich will es noch mal kurz skizzieren, wozu die Deckelung geführt hat, wenn wir sie so oder auch in einer anderen Höhe beibehalten würden. Seit 2006 ist der Beitragssatz, den die Studierenden an das Studierendenwerk pro Semester zahlen müssen, von 40 Euro auf mittlerweile 58 Euro und damit um insgesamt 45 Prozent gestiegen. Der Grund dafür ist leicht zu finden, ich habe es gerade schon angedeutet: Durch die starre Festsetzung eines landesseitigen Zuschusses konnte das Studierendenwerk im Wesentlichen Tarif- und Betriebskostensteigerungen eben nur einnahmeseitig nachsteuern, was entweder durch die Anhebung der Semesterbeiträge geschehen muss oder dadurch, dass Dienstleistungen, wie beispielsweise in Mensen und Cafeterien, erhöht werden. Damit wurde, wie gesagt, der von der CDU gesetzlich manifestierte Deckel bei den Landesmitteln letztendlich als Last auf die Studierenden umgelegt, die damit mit steigenden Semesterbeiträgen konfrontiert wurden. Die nun vorgeschlagene Regelung soll dem Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit geben, auch finanzielle Mehrbedarfe einer auskömmlichen Finanzierung bei den laufenden Kosten, so wie wir es mit dem Mehr an Geld für den Doppelhaushalt 2016/2017 vorgesehen hatten, auch für die laufenden Investitionen bereitzustellen und damit Planungssicherheit zu schaffen. Der Vorschlag der Landesregierung sieht hier vor, Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam mit dem Studierendenwerk zu vereinbaren. Über die Ausgestaltung, über die Praktikabilität und über den Zweck solcher Ziel- und Leistungsvereinbarungen können wir gern noch mal im Ausschuss diskutieren. Aber eine Deckelung, dabei bleibe ich, ist der falsche Weg.


Nun noch zum zweiten wesentlichen Punkt der Gesetzesänderung: Es ist schön, Herr Bühl, wenn Sie darauf hinweisen, dass das noch Studentenwerk seit 1921 Studentenwerk heißt. Ich will aber vielleicht auch mal daran erinnern, dass in Deutschland erst 1918 das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Warum das Studentenwerk also Studentenwerk heißt, liegt wohl auf der Hand.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Umbenennung von Studentenwerk in Studierendenwerk – oder wie manche hier aus CDU und AfD sagen würden, eine ideologisch motivierte Umbenennung – wollen wir auch aus vielen anderen Gründen umsetzen. Derzeit wird im Studentenwerksgesetz wie auch in vielen anderen Gesetzen auf das generische Maskulinum abgestellt, das für sich in Anspruch nimmt, stellvertretend für alle Geschlechter zu sprechen. Aber es spricht nur das Männliche an. Es ist gerade nicht das generische Neutrum, also geschlechtslos, das sich an alle Menschen richtet. Warum das eine Rolle spielt? Da können wir mal einen kurzen Exkurs in ein paar wissenschaftliche Disziplinen machen, die das bereits eruiert haben. Hier ein Beispiel: Ein interdisziplinäres Team aus Psychologinnen und Sprachwissenschaftlerinnen betrachtete in mehreren Studien, wie sich die Variationen von Sprachformung auf die Repräsentation von Frauen auswirkten. In einer Studie sollten anhand der Nennung von Idolen, beispielsweise der Nennung von Lieblingsromanfiguren, Autorinnen oder Ähnlichem darauf geschlossen werden, ob die gewählte Sprachform Einfluss auf die Häufigkeit der Nennung von Frauen hat. Dazu wurden Versuchspersonen verschiedene Fragen gestellt, ohne dass sie das Thema der Studie kannten. Einige der Fragen drehten sich, wie gesagt, um beispielsweise Idole, berühmte Persönlichkeiten, etc. Die Fragen wurden entweder neutral formuliert, mit der beliebten Beidnennung, wie Studentinnen und Studenten, oder eben aber auch mit dem generischen Maskulinum. Bei der Nennung sowohl der männlichen als auch der weiblichen Form wie bei der Neutralform konnte dann aber nachgewiesen werden, dass signifikant mehr Frauen genannt wurden als bei der Verwendung des generischen Maskulinums. Ein ähnlicher Effekt zeigte sich auch in anderen Studien, in denen es sogar noch deutlicher wurde, wenn das Binnen-I eingesetzt wird. Dann wurde hier ein besonders großer Effekt erzielt.


Warum ich das jetzt hier so aufzähle, ist, es zeigt sich: Die Verwendung alternativer Sprachformen führt zu einer höheren weiblichen Repräsentation in der Sprache und damit auch im Denken, denn Sprache formt nachweisbar das Denken von uns allen und letztlich leiten sich unsere alltäglichen Handlungen von uns allen aus dem Gedankengerüst ab, was sich über Jahre bei uns manifestiert – das jetzt mal so als Kurzzusammenfassung dessen, was man vielleicht unter Sozialisation verstehen könnte, und warum Sprache dabei eine Rolle spielt. Es hat also eine ganz konkrete Auswirkung auf unsere Sprache und auf unser Denken, wie wir Institutionen benennen. Ändern wir unsere Sprache, so ändern wir auch unsere Vorstellungen. Stellen wir den männerzentristischen Sprachgebrauch infrage, tragen wir zum Wandel des gesellschaftlichen Bildes bei.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Damit ist auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Bezeichnung „Studentenwerk“ nicht nur weibliche Studierende diskriminieren könnte, wie es im Gesetzentwurf steht,


(Unruhe CDU)


sondern eine Umbenennung eben auch Frauen dann tatsächlich das erste Mal mit nennt, und nicht nur Frauen, sondern auch beispielsweise inter- und transsexuelle Menschen, die sich eben nicht in dieser binären Geschlechteridentität abbilden oder abgebildet sehen.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Leute, Leute, Leute!)


Um noch mal einem anderen Argument zuvorzukommen, was gern von rechtskonservativer Seite oder auch von denjenigen, die beispielsweise geschlechtergerechte Sprache als Firlefanz bezeichnen, gebracht wird:


(Zwischenruf, Abg. Gruhner, CDU: Das ist es!)


Sprache ist nicht starr, sondern Sprache ist flexibel und ständig im Wandel, das zeigt sich an Alltagsbegriffen wie „googeln“, die jetzt ganz selbstverständlich in unseren Sprachgebrauch aufgenommen sind. Der ganze Rest, was man damit macht und ob man das anwendet, ist Gewöhnungssache.


Nun zum Abschluss zum Thema „Kosten der Umbenennung“: Laut dem Gesetzentwurf und einer Schätzung des Studierendenwerks sollen 100.000 Euro für die Umbenennung anfallen. Mir persönlich sind dabei tatsächlich ein paar Sachen unklar, beispielsweise warum der Austausch des Wortes „Studentenwerk“ durch das Wort „Studierendenwerk“ auf der Internetseite 15.000 Euro kosten soll. Solche Kosten könnte man vielleicht in Anspruch nehmen, wenn es sich hier um einen kompletten und auch systematischen Relaunch der Seite handeln soll. Dann muss das aber vom Studierendenwerk auch klar so benannt werden. Der andere Punkt: Beispielsweise werden 5.000 Euro dafür angesetzt, um Berufskleidung extra zu ändern. Auch hier, sind wir der Meinung, bestünde die Möglichkeit, nach der Umbenennung einfach nach der gewissen Zeit, wenn sowieso eine Neuanschaffung von Dienstkleidung notwendig ist, das dann im regulären geschäftlichen Bereich bei der Neuanschaffung mit abzudecken. Ich persönlich zweifle daran deshalb sehr stark, dass hier tatsächlich 100.000 Euro notwendig werden, um die Umbenennung umzusetzen. Um es noch mal ins Verhältnis zu setzen, worüber wir auch bei den Kosten tatsächlich reden: 100.000 Euro, das sind 2 Prozent des jährlichen Landeszuschusses vom Land Thüringen bisher und noch nicht mal 0,2 Prozent des Gesamterträge, die das Studierendenwerk im Wirtschaftsplan für 2016 angesetzt hat. Wir sollten also bei der Debatte hier mal, was den Umgang mit den Geldern angeht, die Kirche im Dorf lassen.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Noch ein spannender Fakt: Auch im, so wie es noch heißt, Deutschen Studentenwerk, geht der Trend in Richtung Studierendenwerk. So gibt es bundesweit 58 Einrichtungen des DSW, davon heißen jetzt schon 24 „Studierendenwerke“, drei weitere tragen komplett andere Namensbezeichnungen und zwei befinden sich jetzt in der Umbenennung: Thüringen und Berlin.


Weil wir vorhin auf den stellvertretenden Generalsekretär angesprochen wurden: Der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer auf der Heyde, soll, so wurde es mir zumindest von einigen studentischen Vertreterinnen berichtet, am Wochenende in Erfurt bei einem Treffen des DSW eben auch ganz selbstverständlich vom Studierendenwerk gesprochen haben. Viele Einrichtungen und Verantwortliche sind hier beispielsweise dann auch schon weiter, als es Personen hier im Land Thüringen sind.


(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist keine Kunst!)


Und deswegen hier noch einmal zusammenfassend: Wir tragen mit den beiden Punkten zum einen bei der Umbenennung einen kleinen, aber wichtigen Schritt zur Abbildung von Geschlechterdiversität in der Gesellschaft bei und zudem schaffen wir die Möglichkeit, mit der Änderung in § 6 Abs. 3 das Studierendenwerk planungssicher und tatsächlich auch auskömmlich auszufinanzieren und so keine weitere Belastung für die 50.000 Studierenden bei den Semesterbeiträgen bzw. Belastungen in hohem Umfang weiter fortzuführen.


Ich freue mich auf die inhaltliche Ausgestaltung der Debatte, beispielsweise was die Frage um Praktikabilität der Ziel- und Leistungsvereinbarung angeht, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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