Gute Schule für Alle – Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen weiter voranbringen

Christian Schaft

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6452

 

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte gerade eintreffende Zuschauerinnen und Zuschauer und Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream! Der Herr Minister hat es gerade schon sehr ausführlich dargelegt, aber ich will trotzdem auch noch mal den Antrag, den die rot-rot-grünen Fraktionen vorgelegt haben und der ja heute zusammen mit dem Gesetzentwurf beraten werden soll, durchaus noch mal einbringen und begründen. Der Minister hat schon gesagt, Rot-Rot-Grün macht es sich zum Prinzip oder unsere Maxime ist es, dass wir jedes Kind, jeden Schüler, jede Schülerin in Thüringen nach seinen und ihren Fähigkeiten bestmöglich fördern wollen. Deswegen legen wir heute auch hier den Antrag „Gute Schule für Alle“ von den rot-rot-grünen Fraktionen vor.

 

Wir wissen, dass Inklusion nicht von heute auf morgen zu machen ist, dass es ein langer Prozess ist. Seit dem 26. März 2009 ist nun auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich, die in verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise im Bereich Bildung, im Bereich Arbeit, Gesundheit, Wohnen, aber auch Kultur, Freizeit oder auch der politischen Teilhabe Aussagen trifft, wie Inklusion erreicht, gelebt und Realität werden soll. Für all diese Bereiche geht es also darum, diese Konvention nun verbindlich umzusetzen, denn Ziel dieser Konvention ist am Ende nicht weniger, als die volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihr Recht auf Selbstbestimmung in der Gesellschaft zu erreichen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Diesem Ziel hat sich auch Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag verschrieben und damit auch der Umsetzung, Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmeplans zur Umsetzung der Konvention. Damit verbunden ist auch der „Entwicklungsplan Inklusion“, um den Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystem in Thüringen zu gestalten und dies zu realisieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag im Jahr 2012 einstimmig zur Umsetzung der Konvention bekannt und erklärt, dass bei der Realisierung eines inklusiven Bildungssystems das Land, die Kommunen und die einzelnen Schulen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Profilen in besonderer Weise gefordert sind.

Die Landesregierung wurde mit diesem Antrag in der Drucksache 5/4768 dazu aufgefordert, dem Landtag unter der Berücksichtigung der dort genannten und gestellten Grundsätze einen Entwicklungsplan zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems vorzulegen. Die Landesregierung ist der damaligen Aufforderung des Landtags gefolgt und hat einen umfangreichen Dialogprozess mit allen Beteiligten zur Entwicklung des Thüringer Entwicklungsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstellt, um eben schrittweise diesen Weg zur realisieren. Der „Entwicklungsplan Inklusion“ umfasst neben den regionalen Entwicklungsstrategien eine Vielzahl von Maßnahmen und Grundsatzaufgaben, die es konkret durch die Landesregierung zu regeln bzw. umzusetzen gilt. Mit dem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 bedarf der „Entwicklungsplan Inklusion“ nun aber einer Aktualisierung und insbesondere in den Regionalteilen der Fortschreibung, damit er eben auch in Zukunft dem Anspruch gerecht wird, die nächsten Entwicklungsschritte hin bis zum Jahr 2025 transparent und verlässlich darzustellen. Deswegen legen wir diesen Antrag heute begleitend zu dem Schulgesetz vor, um mit dieser Fortschreibung zu den vielen schon gemeinten gesetzlichen Maßnahmen noch mit weiteren Maßnahmen zu begleiten.

 

In dem vorliegenden Antrag bitten wir die Landesregierung erstens, die genannte Fortschreibung des Entwicklungsplans dem Landtag bis zum Juli 2019 vorzulegen, zweitens im Rahmen der Fortschreibung eine Evaluation zur bisherigen Umsetzung vorzunehmen und drittens auf Grundlage des Beirats Inklusive Bildung und des dort erarbeiteten Kompetenzprofils für eine inklusive Lehrer- und Lehrerinnenbildung Maßnahmen zu beschreiben, wie das pädagogische Personal bei der Umsetzung unterstützt werden kann.

 

All dies sind wichtige und lohnende Maßnahmen und Anstrengungen, damit wir zusammen mit dem Gesetz dem Ziel näher kommen, eine gute Schule für alle und für jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten realisieren zu können. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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