Medizinische und pharmazeutische Versorgung in allen Landesteilen gewährleisten – Verteilung sinnvoll steuern, Digitalisierungschancen nutzen, Ausbildungskapazitäten erhöhen 1/2

Christian Schaft

Zum Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 7/1731

 

Ich weiß, dass der Wille groß ist, dass wir das heute hier endlich verabschieden, insofern verstehe ich die Schnelligkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ja, als Berichterstatter aus dem Ausschuss will ich kurz darlegen, wie der Ausschuss entschieden hat. Durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung am 31. Januar 2020 wurde die Nummer II des Antrags in der Drucksache 7/26 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mitberatend überwiesen. Der Antrag mit dem Titel „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen“ der FDP-Fraktion forderte neben einem Berichtsersuchen an die Landesregierung dazu auf, ein Konzept zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Bereich Medizin und Pharmazie vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat in seiner 2. Sitzung am 26. Februar 2020 beschlossen, eine mündliche Anhörung am 6. Mai durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Situation seit März dieses Jahres beschloss der Ausschuss mehrheitlich in seiner 3. Sitzung, die mündliche Anhörung in eine schriftliche Anhörung umzuwandeln. In der 4. Sitzung am 3. Juni 2020 beschloss dann der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft auf Bitte der Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Auswertung der schriftlichen Anhörung in einer gemeinsamen Beratung vorzunehmen. Aufgrund der thematischen Überschneidung und Mitberatung des Ausschusses stimmte der Wirtschaftsausschuss dem Verfahren einstimmig zu.

 

Die Auswertung wurde dann wie geplant in der gemeinsamen Beratung am 10. Juni 2020 vorgenommen. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gingen 34 Zuschriften von Anzuhörenden ein. Nur beispielhaft will ich die Bandbreite der Stellungnahmen aufzeigen, einige Aspekte aus den Zuschriften nennen. Einige der Anzuhörenden wie beispielsweise die Krankenkassen oder Kammervertreterinnen begrüßten die Forderungen nach einer Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. Eine große Zahl der Anzuhörenden wie die Medizinische Fakultät Jena, die Techniker Krankenkasse oder der Fachschaftsrat der Medizinstudierenden verwies darauf, dass diese in ein ganzheitliches Konzept eingebettet sein sollten. Das Zentrum für Hochschulentwicklung sowie der Wissenschaftsrat verwiesen darauf, dass zur bedarfsgerechten Ausbildung eine Datengrundlage zur Evaluierung des Fachkräftebedarfs im Bereich Medizin oder Pharmazie notwendig sei.

Weiterhin verwiesen der Wissenschaftsrat oder auch die Medizinische Fakultät der Universität in Jena darauf, dass die Bindung der Absolventinnen erhöht werden muss, um Verteilungsprobleme zu berücksichtigen. Die Fachschaftsräte der Medizin- und Pharmaziestudierenden forderten zudem, dass die Ausstattung personell wie räumlich ebenso in den Blick zu nehmen sei wie die Studieninhalte und Studienbedingungen.

Sehr differenziert wurde die Einführung einer sogenannten Landarztquote betrachtet. Eine solche Quote befürworteten der Deutsche Hochschulverband, die AOK Plus Thüringen, die Techniker Krankenkasse oder Landeskrankenhausgesellschaft. Kritisch wurde diese eingeschätzt durch die Fachschaftsräte der Medizinstudierenden, die Liberale Hochschulgruppe oder den Verein der Deutschen Hochschulmedizin. Andere Anzuhörende wie die Medizinische Fakultät der Universität Jena brachte in diesem Zusammenhang andere Instrumente wie Stipendienmodelle ins Spiel.

Weitere Aspekte, die in den Zuschriften thematisiert wurden, waren die Rahmenbedingungen zu Niederlassungen sowie die Werbung ausländischer Fachkräfte und die damit verbundenen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

 

In der Sitzung am 8. Juli 2020 beantragte die FDP-Fraktion dann, die Beratung des Tagesordnungspunkts zum vorliegenden Antrag aufgrund noch offenen Abstimmungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen. Gegen diese Verschiebung gab es keinen Widerspruch, sodass der Antrag der FDP-Fraktion in der 8. Sitzung am 23. September 2020 abschließend beraten wurde.

 

Die demokratischen Fraktionen des Ausschusses kündigten in der Sitzung einen gemeinsamen Alternativantrag zur heutigen Plenarsitzung an. Die CDU-Fraktion zog ihren Änderungsantrag in der Drucksache 7/85 zum Ursprungsantrag in der Drucksache 7/26 zurück. Im Ergebnis der Beratung des Antrags und mit Verweis auf den angekündigten Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP kam der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mehrheitlich zur Empfehlung, die Nummer II des Antrags der FDP-Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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