Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –)

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Voigt, ich musste ein bisschen schmunzeln, als Sie so getan haben, als ob die Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz der Sargnagel für die Thüringer Wissenschaftslandschaft war. Mir war noch gar nicht bewusst, dass demnach anscheinend über 90 Prozent der Forschung in Thüringen direkt einen wehr- und sicherheitstechnischen Bezug haben. Wir haben ja sehr eindeutig im Hochschulgesetz geklärt, was darunter fällt und in welchen Belangen im Dual-Use-Bereich geeignete Gremien durchaus transparent entscheiden sollen, ob Forschungsprojekte stattfinden oder nicht.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich sage nur „Tiermedizin“!)

 

Beim Thema „Wirtschaftswachstum“ muss man vielleicht auch mal ein bisschen bei der Ehrlichkeit bleiben, dass man, wenn man die Zahlen hier bringt, auch einfach mal ein paar Pfadabhängigkeiten in den Blick rücken muss. In einem Land wie Thüringen, das mit vielen Zuliefererbetrieben auch die Auswirkungen der Krise der deutschen Mobilindustrie, der Automobilindustrie zu spüren hat, ist es insofern dann so, wie der Wirtschaftsminister dazu gesagt hat – in den Medien zu sagen, es ist noch kein Grund zur Sorge, aber wir müssen das jetzt genau beobachten. Es tut erst mal dem keinen Abbruch, dass in den Jahren 2010 bis 2018 das Wirtschaftswachstum 15,3 Prozent betrug. Insofern sollten Sie sich vielleicht hier ein bisschen zurückstellen mit der Schwarzmalerei.

 

Dann noch mal zum Thema „Hochschule“. Frau Kollegin Mühlbauer hat es schon gesagt zur Rahmenvereinbarung IV. Ich bin ja ganz überrascht gewesen, dass im Entschließungsantrag anscheinend der Widerstand, der bei der Debatte über die Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr bis Ende 2020 bestand, ein Stück weit aufgegeben wurde. Damit haben wir gerade für den Zeitraum des Übergangs vom alten Hochschulpakt zum neuen Zukunftsvertrag auch im Jahr 2020 mit weiteren 4 Prozent und dann mit weiteren 18 Millionen Euro obendrauf unseren Beitrag zumindest für die Übergangsphase geleistet. Mit dem Kraftakt, der dann noch kommen wird in der nächsten Legislatur, werden wir unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die Hochschulen langfristig mit der Planungssicherheit in Thüringen arbeiten können.

 

Dann dazu, dass Sie gesagt haben, Dinge sind nicht sichtbar. Vielleicht liegt das einfach daran, dass wir statt vielen Einzelmaßnahmen, die im Entschließungsantrag auftauchen, versuchen, in den Bereichen Wirtschaft, Digitales, Tourismus und Hochschule die Maßnahmen tatsächlich in den bestehenden Instrumenten zu verankern. Ein Beispiel will ich nennen, auch wenn es schon Ende 2019 ausläuft. Das Strategie- und Innovationsbudget der Hochschulen ist ein solches Instrument, durch das beispielsweise das Programm „Curricula der Zukunft“ finanziert wurde. Innerhalb der Finanzierung, die gewährleistet wird, werden solche Bausteine etabliert, und es wird eben nicht gesagt, wir bauen jetzt noch mit einem neuen Posten einen Innovationsmanager auf, ein neues Programm, das erst neu etabliert werden muss. Sondern im Haushalt ist durchaus zu sehen, dass beispielsweise die Zuschüsse für die Technologie- und Gründerzentren im Vergleich zu 2019 auch noch mal ansteigen. Auch die Helaba-Studie, die heute in der TLZ in einer Spalte Erwähnung findet, zeigt die eigentliche Herausforderung, vor der wir stehen. Da wurde noch mal ganz deutlich gesagt, die Thüringer Hochschulen sind national und international sichtbar. Worum es geht, ist, die Fachkräfte, sowohl die international Studierenden als auch die Studierenden aus dem eigenen Bundesland und aus den anderen Ländern hier tatsächlich nachhaltig zu binden, wenn sie die Hochschule verlassen. Das ist die gemeinsame Herausforderung, vor der wir stehen.

 

Um die Studierenden zu gewinnen, will ich noch einen letzten Punkt nennen, der noch nicht genannt wurde. Da gibt es viele weiche Faktoren, die natürlich eine Rolle spielen. Ich spiele dabei auf das studentische Wohnen und auch die studentische Kultur an. Auch hier nehmen wir unsere Verantwortung für den Übergang mit dem Haushalt 2020 wahr. Das zeigt sich auch noch mal in den Ansätzen zur Finanzierung der Landeszuschüsse für das Studierendenwerk, die entlang der Dynamisierungen, die in der Rahmenvereinbarung und der Zielleistungsvereinbarung mit dem Studierendenwerk stehen, noch mal steigen. Ebenso haben wir es geschafft, noch mal 500.000 Euro bei den investiven Maßnahmen draufzusatteln, vielleicht für einen Bereich, der an der einen oder anderen Stelle ein bisschen belächelt wird, aber doch nicht ganz unwichtig ist, nämlich Zuschüsse für die Sanierungsmaßnahmen studentischer Kultur, sogenannter Studie-Clubs. Ich glaube, wenn wir über die Attraktivität von Studienstandorten sprechen, dann gehört auch der studentische Alltag dazu. Die 500.000 Euro sind, glaube ich, gut angelegtes Geld, um in die studentische Kultur und die Kulturarbeit des Studierendenwerks zu investieren.

Insofern auch nochmal mein Plädoyer oder meine Ansicht: Mit dem Haushalt 2020 schaffen wir es, eine gute Grundlage für die mittel- und langfristige Entwicklung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft zu stellen. Da kann man, glaube ich, mit der notwendigen Realität an die Betrachtung gehen, statt mit Schwarzmalerei, wie sie hier von der CDU-Fraktion dargestellt wurde. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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