Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Bestimmungen 2/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7412

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream! Mit der heutigen Abstimmung über das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung der hochschulzulassungsrechtlichen Bestimmungen tragen wir unseren Teil zur Ratifizierung des neuen Staatsvertrages bei. Ich kann mich da ganz gut anschließen an die Worte meines Kollegen von der Grünen-Fraktion und sagen, wir haben bei dem Staatsvertrag natürlich immer ein bisschen die Krux, dass wir am Ende dem kleinsten gemeinsamen Nenner hier zustimmen und dass man am Ende sagen kann, dass was dann vorliegt, ist der formelle Kompromiss, formalrechtlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, aber es ist keine grundlegend inhaltlich andere Ausrichtung im Bereich der Hochschulzulassung.

 

Warum das jetzt alles notwendig war, dazu muss ich sicherlich nicht mehr viel sagen. Auch die notwendigen Neuerungen hatte ich schon in der Berichterstattung erwähnt. Ich will aber auf eins, zwei Aspekte noch einmal konkreter eingehen. Am umstrittensten und auch von uns als Linke kritisch betrachtet war wohl die Streichung der Wartezeitquote, die bisher 20 Prozent umfasste. Abgemildert werden soll die nun durch eine Änderung mit einer Übergangszeit von zwei Jahren, in denen es Extrapunkte für Wartesemester geben soll, in der sogenannten neuen Eignungsquote. Die Umsetzung in den nächsten zwei Jahren, die Übergangszeit wird zeigen, wie sich die Neuregelung auf die betroffenen Studienbewerberinnen auswirkt. Wir können aber sicherlich davon ausgehen, dass dann so ein System auch dazu führen wird, dass natürlich Leute, die lange Wartesemesterzeiten hinter sich haben, eventuell dann dadurch rausfliegen. Das ist dann natürlich der unschöne Nebeneffekt dieses Staatsvertrags.

 

Beim Stichwort Eignungsquote bin ich dann auch schon bei einem weiteren Grundkonflikt in der Debatte, nämlich der Frage: Wie viel gilt die Eignungsquote oder wie hoch ist die und wie viel gilt die Abiturnote. Das war ja auch eine Debatte, die geführt wurde. Für uns als Linke gilt an der Stelle zu sagen, die Abiturnote allein sagt noch nicht viel darüber bzw. sagt nur sehr wenig darüber, welche Eignungen die künftigen Studienanfängerinnen beispielsweise für den Beruf als Ärztin oder als Arzt haben. Das hatte ich auch während der Verhandlungen der Länder zusammen mit meinen Kolleginnen Frau Mühlbauer von der SPD und mit der Kollegin Henfling von den Grünen deutlich gemacht, als über den Mix bei den Kriterien gesprochen wurde. Allein das Land Thüringen hatte sich leider vergeblich dafür stark gemacht, dass die Eignungsquote zulasten der Abiturnote ein Stückweit gestärkt wird. Warum? Weil wir wollen, dass insbesondere auch Menschen, die sich beispielsweise berufsspezifische Kompetenzen angeeignet haben, Praktika in dem Bereich hatten oder sich auf anderem Wege entsprechende Kompetenzen aneignen konnten, die Möglichkeit haben, über diese Anerkennung der Kenntnisse und Kompetenzen die Möglichkeit bekommen sollen, einen zulassungsbeschränkten Studienplatz zu erhalten.

 

Insofern gilt noch einmal der Dank an die Landesregierung, dass sie sich – wenn auch leider auf verlorenem Posten – dafür stark gemacht hat, dass die Eignungsquote höher ist. Am Ende wurde ja leider auf Druck von Bayern und dem Nichtpositionieren der anderen 14 Länder im Prinzip die Aufteilung der Quoten beschlossen, wie sie jetzt ist: 30 Prozent Abiturnote, 10 Prozent Eignungsquote, 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen.

Dennoch ist es am Ende ein kleiner Erfolg, dass Vorabquoten für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge den Weg in den Staatsvertrag und damit auch in die gesetzlichen Regelungen gefunden haben. Vielleicht besteht damit die Möglichkeit, dass die Hochschulen in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der einen oder anderen Stelle dann doch anderen eignungsorientierten Kriterien vor der Abiturnote den Vorrang geben. Ich hoffe, dass in Thüringen davon Gebrauch gemacht wird.

Damit die Hochschulen bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen die Möglichkeit bekommen, hier den Übergang auch rechtssicher zu gewährleisten, liegt der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün vor, auf den ich schon in der Berichterstattung verwiesen hatte.

 

Dann vielleicht noch eine Position von uns als Linke-Fraktion: Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags und der Zustimmung heute zu den Änderungen bei den landesrechtlichen Regelungen können wir uns aber meines Erachtens jetzt nicht zurücklehnen und sagen, das war es jetzt. Was bleibt, ist die Tatsache, dass es durch Zulassungsbeschränkungen weiterhin Hürden beim Zugang zu Studiengängen gibt. Als Linke wollen wir, dass sich Studieninteressierte möglichst ohne Hürden und Einschränkungen für ihren Ausbildungsweg und künftigen Beruf frei entscheiden können. Da stellt natürlich der Zugang zum Studium eine wichtige Weichenstellung dar, und da, wo es Hürden und Zulassungsbeschränkungen gibt, ist das eher eine Barriere. Denn es sind Zulassungsbeschränkungen, die dazu führen, dass junge Menschen beispielsweise keinen Studienplatz in ihrem Wunschstudienfach bekommen, für das sie brennen, für das sie Leidenschaft haben und das ist am Ende immer auch ein Stück weit eine Einschränkung einer Wahlfreiheit.

 

Es sollte unser gemeinsamer politischer Wille sein, das vielleicht dann doch zu vermeiden. Denn rufen wir uns mal in das Gedächtnis, warum es Kapazitätsberechnungen und Zulassungsbeschränkungen gibt: Weil es auch immer ein Stück weit in bestimmten Bereichen einen Mangel an Studienplätzen gibt. Das ist, glaube ich, ein Zustand, den es auf Dauer zu überwinden gilt. Der Zugang zum Studium sollte möglichst frei und ohne Hürden sein. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hatte vor etwa dreieinhalb Monaten den Bund dazu aufgefordert, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung davon Gebrauch zu machen, beispielsweise über den § 32 Hochschulrahmengesetz klare, transparente und eindeutige Regelungen vorzulegen und beispielsweise zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, den Hochschulzugang möglichst zulassungsfrei zu gestalten, sodass nur noch die allgemeine Hochschulreife oder eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss eine Zugangsvoraussetzung ist mit dem Ziel, dass jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber die Möglichkeit haben soll, binnen zwei Jahren den Studienplatz und das Fach seiner Wahl zu studieren.

Das mag naiv klingen, ich finde aber, es legt den Finger notwendigerweise in die Wunde, um deutlich zu machen, dass es künftig nicht dabei bleiben kann, das Hochschulzulassungsrecht hier und da mal anzupassen, sondern dass wir die grundständige bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Hochschulen benötigen. Wir leisten hier in Thüringen mit der Finanzierung der letzten fünf Jahre unseren Beitrag dazu und kommen hoffentlich auch dazu, dass wir das in den nächsten fünf Jahren machen können. Insofern heute die Zustimmung zum Staatsvertrag und den hochschulzulassungsrechtlichen Änderungen. Aber das Grundproblem bleibt.

 

Dann vielleicht noch zwei Anmerkungen zu dem Bereich Medizin, weil von der AfD-Fraktion wieder dann doch nur genannt wurde: Da muss man die Zahlen der Medizinstudierenden oder der Studienplatzkapazitäten erhöhen, und dann wieder das Lied von den Eignungsquoten von der Landeskinderregelung haben. Ich glaube, wir müssen einen ganz anderen Blick wählen, wir müssen die Rahmenbedingungen vor Ort ändern. Wir müssen beispielsweise Rahmenbedingungen schaffen, dass die Selbstständigkeit als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner ohne großes Risiko vonstatten gehen kann. Mit dem Modell der Stiftungspraxis ist da beispielsweise ein Weg gewählt. Wir müssen natürlich auch am Ende die Kommunen dabei unterstützen, aber auch in die Pflicht nehmen, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Medizinerinnen und Mediziner dort ansiedeln. Da ist es nicht nur eine Frage der heimatlichen Verbundenheit. Da vielleicht auch noch Herr Wirkner – weil Sie gesagt haben, Sie finden es schade, dass es kein Bekenntnis der Landesregierung zu der Forderung der Landesärztekammer gibt: Ich finde es schwierig, ein Bekenntnis der Landesregierung zu einer Regelung einzufordern, die beispielsweise schon im Rahmen des Bremischen Studienkontengesetzes als verfassungswidrig entschieden wurde. Wenn es darum geht, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgrund der Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, finde ich es ein bisschen schwierig, hierzu ein positives Bekenntnis der Landesregierung abzufordern. Ich glaube, die Rahmenbedingungen gilt es vor Ort zu setzen und lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten, dass dann mehr Medizinstudierende am Ende auch den Weg in die Praxen oder die kommunalen Kliniken finden. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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