Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5575

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen und auch werte Gäste von Gewerkschaften und Personalräten auf der Tribüne! Ich bin auch noch einmal vorgekommen, um zum § 88 kurz zu sprechen, kann mich vielem oder eigentlich dem anschließen, was die Kollegin Henfling gerade schon gesagt hat. Ich bin noch einmal vorgegangen, um aber noch einmal ergänzend auf zwei Punkte hinzuweisen. Ich glaube, an der Stelle gilt der Gruppe, die sonst vielleicht nicht so im öffentlichen Fokus steht, weil auch vergleichsweise klein, wenn auch über 2.200 Drittmittelbeschäftigte und weit über 2.800 studentisch Beschäftigte oder Assistentinnen, erst einmal der Dank, weil beide Gruppen natürlich unter den kurzen Vertragslaufzeiten in dem kurzatmigen Wettbewerbszyklus, vor allem die Drittmittelbeschäftigten und dann auch die studentisch Beschäftigten, mit den kurzen Vertragslaufzeiten stehen. Und wir setzen damit das fort, daran sei noch einmal erinnert, was wir vor einem Jahr quasi auf den Tag beschlossen haben, das Hochschulgesetz, das im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Dort haben wir uns der Demokratisierung verpflichtet und ich glaube, das ist jetzt ein guter Abschluss, wenn wir bei den beiden Gruppen mit § 88 Nr. 4 bei den Drittmittelbeschäftigten und mit § 88 Nr. 5 bei den studentischen Beschäftigten noch einmal diesen Schritt machen mit dem Assistentinnenrat und ich glaube auch mit dem gelungenen Kompromiss, der sowohl die Interessen der studentischen Assistentinnen berücksichtigt als auch der Arbeitsfähigkeit der Personalräte. Dass dem so ist, habe ich am 13. April gemerkt. Dort hatten wir eine Tagung gemeinsam mit Verdi, GEW und unserer linken Bundesarbeitsgemeinschaft, Wissenschaftspolitik, wo wir über 40 studentische Hilfskräfte aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen hatten, und wir haben viel über die Frage, was ein gelungenes Modell studentischer Mitwirkungen in der Personalvertretung ist, und ich habe dort mal den Kompromiss vorgeschlagen oder auch den Vorschlag, der ja vor allem auch in der Anhörung von den Gewerkschaften mit eingebracht wurde, mal vorgestellt und der ist dort auf viel Zustimmung gestoßen, weil damit, glaube ich, viele Probleme, die wir in dem Fall nicht nur hier in Thüringen haben, sondern die auch in anderen Bundesländern diskutiert werden, ein Stück weit aufgehoben werden. Denn gerade für die studentischen Beschäftigten gilt – das haben sie in der Tarifauseinandersetzung in Berlin deutlich gemacht –: Ohne sie läuft auch an den Hochschulen oft nichts.

 

Ich will aber nicht nur auf die Nummern 4 und 5 verweisen, mir ist noch ein Punkt ganz wichtig, nämlich § 88 Nr. 2. Da ist nämlich geregelt, dass auch die studentischen Assistentinnen als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das eröffnet meines Erachtens nun den Weg und die Diskussion über die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung oder Rahmendienstvereinbarung für die studentischen Beschäftigten, da zwar vieles an der einen oder anderen Stelle geregelt ist, aber – glaube ich – auch nicht verständlich ist, warum studentische Assistentinnen an der einen Hochschule 9,19 Euro pro Stunde verdienen, an der anderen Hochschule 10 Euro. Auch da – bin ich der Meinung – wäre eine landeseinheitliche Regelung im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für die studentischen Assistentinnen ein Weg.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es ließen sich noch viele andere Dinge in so einer Rahmendienstvereinbarung regeln, zum Beispiel, was Mindestbeschäftigungsumfang, Mindestvertragslaufzeiten und die Arbeitsbedingungen angeht. Das wäre quasi noch mein Appell am Ende der Debatte, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und hier, wenn wir schon keinen Tarifvertrag auf den Weg bringen konnten, wenigstens – ich nenne es mal – einen „Tarifvertrag light“ mit einer Rahmendienstvereinbarung zu schaffen. Der Weg ist jetzt eröffnet und ich glaube, auch das ist ein Erfolg dieser Reform. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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