Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften 2/3

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4467

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die ja noch mal gewechselt haben nach der Einbringung! Herr Voigt, wir hatten gedacht, da kommen ein paar neue Argumente. Wir hatten gerade hinten in der letzten Reihe so ein bisschen das Gefühl, es ist dieselbe Rede der letzten Reden zum Thema noch mal hervorgeholt.

Ich will zum Anfang noch mal etwas sagen, weil Sie jetzt wieder gesagt haben, die Frage der Demokratisierung wäre nicht eine der zentralen Aufgaben, die wir im Hochschulbereich angehen müssen. Wenn Sie auf allen Hochschuldialogforen dabei gewesen wären, dann hätten Sie in dem Themenfeld 1, wo es um die Frage der Mitbestimmung und der Selbstbestimmung an den Hochschulen ging, gesehen, dass statusübergreifend auch durch Professorinnen und Professoren gesagt wurde: Es besteht ein dringender Handlungsbedarf über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover hinaus, endlich wieder mehr Mitbestimmung und Mitwirkung für die Senate und für alle Statusgruppen zu erwirken. Das hätten Sie gehört, wenn Sie bei allen Dialogforen dabei gewesen wären.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dann will ich noch mal was sagen, weil es mich tatsächlich sehr aufregt. Das ständige Definieren von Expertinnen und Experten aus Sicht der CDU, die da bestehen bei aller wichtigen Arbeit, die sie leisten, aus den zehn Rektoren und noch einem neoliberalen Thinktank-Ableger der Bertelsmann Stiftung CHE. Das negiert, dass auch 50.000 Studierende und Tausende Beschäftigte an den Hochschulen durchaus aus ihrem Alltag heraus Erfahrungen haben, einen Wissensschatz haben, der wertvoll für die Gestaltung der Thüringer Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und dann noch ein anderer Punkt. Sie haben gerade gesagt, wir würden „Horch und Guck“ in die Hochschulräte schicken. Ich finde es schon ein bisschen – ich sage es mal so deutlich – hart, wenn hier mit dieser Formulierung dargestellt wird, dass eine kollegiale Zusammenarbeit und der Versuch einer engeren Abstimmung zwischen Land und Hochschulen hier gleichgesetzt wird mit Stasi-Methoden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sträflich!)

 

Jetzt will ich Stück für Stück vielleicht noch mal im Rahmen meiner Rede auch ein paar Dinge abarbeiten, die Sie genannt haben. Ich nenne da nur die Frage der Zivilklausel und beispielsweise auch die Haftungsfrage. Ich will aber vorher, damit es nicht untergeht, auch noch mal deutlich machen, dass es eben nicht so ist, dass wir jetzt hier gesagt haben: Wir legen jetzt 27 Seiten Änderungsanträge vor, weil uns der erste Gesetzentwurf oder der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht gefallen hat. Keinesfalls! Denn der im September 2017 vorgelegte Entwurf der Landesregierung hat sehr wohl einige Punkte, die ich an der Stelle gern noch mal – damit es nicht in Vergessenheit gerät – stichwortartig benennen will, die wir durchaus sehr begrüßenswert finden. Das ist die Frage, wie künftig die Wahl und Abwahl von Präsidiumsmitgliedern über die Hochschulversammlung stattfindet, das ist die Frage, wie Studienkommissionen arbeiten. Auch da noch mal, weil Sie gerade gesagt haben, dass dann über die Hälfte der Mitglieder in der Studienkommission – ich sage es mal so zugespitzt – de facto keine Ahnung hätten, über was sie da reden. Da bin ich noch mal bei dem Punkt von vorhin. Wer denn, wenn nicht neben den Lehrenden mit ihrem großen Wissens- und Erfahrungsschatz die Studierenden, die nicht umsonst beispielsweise in Akkreditierungsverfahren mit drinsitzen und angehört werden sollen, in den Studiengangskommissionen mit der Expertise auch darüber mitreden können, ob Studiengänge, so wie sie gestaltet sind, so wie Inhalte gestaltet sind, so wie Modulkataloge gestaltet sind, sinnvoll sind oder ob es dort einen Verbesserungsbedarf gibt. Auch das will ich gern noch mal deutlich machen, dass hier den Studierenden eine besondere Bedeutung zukommt.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen begrüßen wir auch diese Änderung.

Der andere Punkt, das ist die Verankerung der Familie, die gleichstellungspolitischen und inklusionspolitischen Instrumente für alle, nämlich nicht nur für Mitarbeiterinnen, für Studierende, sondern über die ganze Hochschule hinaus.

Wir haben eine Promovierendenvertretung etabliert, damit endlich die Promovierenden in ihrer Vielfalt auch tatsächlich eine Stimme erhalten an der Hochschule. Wir haben – Eleonore Mühlbauer hat es schon gesagt – die Fachhochschulen gestärkt, indem wir gesagt haben, durch das kooperative Promotionsverfahren sollen zukünftig Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gestärkt werden, werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt in ihrer Frage, welche Teilhaberechte haben sie, welche Freistellungsmöglichkeiten haben sie. Wir haben auch gesagt, Hochschulen sind vielfältig. Wir stehen zu dieser Vielfalt. Aber dafür ist es auch notwendig, Ressourcen bereitzustellen. Deswegen hat die Landesregierung gesagt, wird es Diversitätsbeauftragte an den Thüringer Hochschulen geben. Auch das ist nicht zu unterschätzen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Warum habe ich gerade die Punkte genannt? Das waren Punkte, die in der Anhörung am 18. Januar auf eine breite Zustimmung gestoßen sind, beispielsweise bei der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, bei den Studierenden und, und, und. Es ist nicht nur so, wie Sie es jetzt schon wieder dargestellt haben. Klar, wir hatten einen Überhang von den zehn Rektoren, die, ich glaube, die ersten drei, vier, fünf Stunden ihre Stellungnahmen – natürlich berechtigt – abgegeben haben. Aber sich darauf zu fokussieren, wie es hier auch die CDU gemacht hat, und dann nach drei Stellungnahmen eine Pressemitteilung rauszuschicken, man wäre jetzt schon an dem Punkt angelangt, dass man die Anhörung bewerten könnte, das missachtet die Vielfalt und Breite der Hochschulen und der Anzuhörenden und der Stimmen, die es zu diesem Gesetz gibt.

 

Was wir mit den Änderungsanträgen gemacht haben ist, wir nehmen die Anregungen in der Breite auf. Es ist ein sehr umfänglicher Gesetzentwurf, man muss es sich mal anschauen, die Landesregierung hat nicht nur ein paar Paragrafen geändert. Es ist de facto ein neues Hochschulgesetz, im ganzen Umfang wie er bei den Dialogprozessen deutlich geworden ist, auf den Tisch gelegt worden. Da ist es natürlich auch notwendig, dass bei einem so großen Gesetz viele Änderungen aus Anregungen resultieren, weil wir gesagt haben, wir nehmen die Anzuhörenden ernst, und zwar alle. Denn das ist nämlich das,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

was uns von der Opposition unterscheidet, von Ihnen von der CDU, dass wir eine ernstzunehmende konstruktive Sachpolitik machen und uns nicht nur auf einzelne Blickwinkel auch zu den Hochschulen reduzieren lassen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da will ich jetzt gern noch mal deutlich machen, was wir auch mit den Änderungsanträgen gemacht haben. Der erste Punkt ist – ich will es noch mal sagen, weil man es nicht oft genug sagen kann –: Wir demokratisieren die Hochschulen. Vielleicht noch mal ganz konkret: Wir brechen mit der Einführung der paritätischen Besetzung bei den Hochschulgremien ganz bewusst mit der scheinbar unantastbaren Professorinnenmehrheit. Warum? Weil Hochschulen im 21. Jahrhundert mehr sind als die Hochschulen aus den 70er-Jahren mit dem dazu resultierenden Bundesverfassungsgerichtsurteil.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Denn einen Großteil der Forschung und Wissenschaft tragen nicht nur die Professorinnen und Professoren, sondern viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen. Und auch Studierende werden doch auch immer früher in ihrem Studium mit praktischer Forschungsarbeit – völlig zu Recht und auch sinnvollerweise –, mit Forschung konfrontiert. Da kann man doch durchaus mal die Frage stellen, wer ist denn eigentlich in der modernen Hochschule und Wissenschaftslandschaft noch der Grundrechtsträger der Wissenschaftsfreiheiten. Das sind aus unserer Sicht nicht nur die Professorinnen und Professoren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen machen wir mit der neuen Gremienbesetzung ganz bewusst einen Schritt im Sinne der Demokratisierung, damit alle Mitglieder auf Augenhöhe eingebunden werden und mitentscheiden können. Weil es auch so ein bisschen durchgeklungen ist, will ich es an der Stelle auch noch mal gern sagen – ein Satz, den ich gern sage, aber mit der Wiederholung schärft er sich vielleicht ein –: Hochschulautonomie bedeutet aus unserer Sicht nicht, dass er gleichzusetzen ist mit dem Begriff der Leitungsautokratie.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Um den Bedenken – und da sind wir nämlich bei der Frage, in welcher Vielfalt wir Änderungsanregungen aufgenommen haben – Rechnung zu tragen, dass durch die paritätische Besetzung und durch die Frage, wann wird wie entschieden, unklar ist, über welche Sache nun in der paritätischen Besetzung oder welche mit der Professorinnenmehrheit entschieden werden, haben wir uns dafür entschieden, den Positivkatalog einzuführen. Und ich will es noch mal sagen: Eine Bürokratisierung von Entscheidungsprozessen gab es vor dem Gesetz und kann es natürlich auch nach dem Gesetz geben. Aber das ist doch so: Wir geben die Rahmenbedingungen an die Hand. Am Ende ist es Sache der Hochschulleitungen, aber auch aller anderen Statusgruppen, sich gemeinsam, auf Augenhöhe gegenseitig mitzunehmen und dann dadurch Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Das ist nämlich der wichtige Punkt: dass am Ende auch ein Entscheidungsprozess in der Frage, wie lange er dauert, davon abhängig ist, wie frühzeitig und transparent alle Gruppen mitgenommen werden – und da nehme ich jetzt keine Gruppe aus der Verantwortung.

Was machen wir aber noch? Vielleicht ist es auch ein bisschen untergegangen, weil man sich ja bei der CDU nur am Punkt der Demokratisierung aufhängt. Wir verankern endlich Gute Arbeit an den Hochschulen im Gesetz – nicht nur mit den endlich gesetzlich festgeschriebenen Richtlinien für Gute Arbeit, die sich auch schon im Entwurf der Landesregierung fanden und die jetzt auch die Drittmittelbeschäftigten umfassen werden. Wir haben auch konkrete Maßnahmen ergriffen – und da bin ich auch noch mal dankbar, dass jetzt auch die breite Sensibilität im Ministerium und bei den Koalitionsfraktionen dafür da ist –, indem wir gemeinsam gesagt haben: Wir müssen bei den Lehrbeauftragten nachbessern und wir müssen sie endlich unterstützen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das bedeutet: Sie brauchen in der Finanzierung nicht nur die Finanzierung ihrer Lehrveranstaltungsstunden, sie brauchen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, die vergütet werden müssen. Ich freue mich auch, dass wir in der Folge nach der Gesetzesverabschiedung sicherlich noch darüber sprechen werden, wie wir beispielsweise mit weiteren Maßnahmen Lehrbeauftragte unterstützen können, was die Frage der Vergütungssätze angeht oder auch die Schaffung eines transparenten Vergütungssystems. Wir sind nämlich mit dem Thema „Gute Arbeit“ noch nicht am Ende, wir haben da noch Ideen und wollen da gemeinsam bis zum Ende der Legislatur und darüber hinaus sicherlich noch einiges tun, denn wir haben jetzt mit dem Gesetzentwurf im Bereich „Gute Arbeit“ gesagt: Wir als Rot-Rot-Grün packen es an, wir machen es für die Beschäftigten gerechter.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dann will ich noch mal zum Thema „Studienbedingungen“ kommen. Herr Voigt, wenn Sie den Gesetzentwurf noch mal richtig gelesen hätten: Auch in dem Punkt Anwesenheitspflicht nur noch mal eine Ergänzung – ich will es jetzt gar nicht weiter groß ausführen –, dort steht: im begründeten Ausnahmefall – wenn es nämlich der Wesensgehalt der Lehrveranstaltung nicht anders zulässt, ist die Anwesenheitspflicht natürlich weiter zulässig. Dass es bestimmte Lehrveranstaltungsformate und Ausgestaltungen von Seminaren gibt, wo das Lernziel nur durch Anwesenheit erreicht werden kann, ist doch unbestritten. Aber was momentan stattfindet, ist, dass in Vorlesungen wohl durchaus Studierende sagen, dass was ich dort höre, kann ich mir im Selbststudium besser aneignen, aber auch Seminare im Vorlesungscharakter geführt werden, was mit einem Seminarcharakter nichts mehr zu tun hat. Da sollten wir auch den Studierenden die Möglichkeit geben, in Eigenverantwortung zu entscheiden: Ist es für sie das richtige Lehrformat oder nicht.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und dann noch ein wichtiger Punkt, weil es die Studierenden auch hier bei der Demonstration draußen deutlich gemacht haben: Wir beenden endlich die unsägliche Praxis der letzten Jahre, in der Prüfungsausschüsse ohne medizinische Fachkenntnisse über die Prüfungsunfähigkeit entscheiden konnten.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es reicht künftig die einfache Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, um krankgeschrieben zu werden. Damit stärken wir auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. NRW hat es vorgemacht und wir haben uns in dem Fall mal gern daran orientiert.

 

Noch ein wichtiger Punkt: Regelstudienzeit, das hatte ich auch schon des Öfteren angesprochen. Das wurde bisher immer einseitig in die Verantwortung der Studierenden verlagert. Mit einem Änderungsantrag sagen wir: Die Frage der Regelstudienzeit und des Abschlusses eines Studiums in der Regelstudienzeit ist aber nicht nur eine Frage der Verantwortung der Studierenden, sondern auch eine Frage der Verantwortung der Hochschulen. Denn die Regelstudienzeit war mal als Studierbarkeitsgarantie gedacht, um Studierenden eine Sicherheit zu geben: In einem Zeitraum XY – in dem Fall sechs bis acht Semester, beispielsweise beim Bachelor – kann ich mein Studium in der Regelstudienzeit abschließen, weil die Studiengangsgestaltung so ausgelegt ist. Mit dem Änderungsantrag machen wir klar: Die Hochschulen müssen dafür künftig auch Sorge tragen. Somit liegt die Verantwortung nun auf beiden Seiten und die Regelstudienzeit ist dann auch wieder eine Studierbarkeitsgarantie.

 

Jetzt haben wir schon über Demokratisierung gesprochen und über Studienbedingungen. Jetzt will ich noch einen dritten Punkt sagen, weil es für uns immer dieser Dreiklang ist: demokratisieren, sozialer machen – und dann der dritte Punkt: die Hochschulen offener machen. Wir hatten erst vor Kurzem die Zahlen, wie viele Menschen mittlerweile ohne Abitur an die Hochschulen kommen. Wir hatten das mit der letzten Novelle ein Stück weit geöffnet, es war auch ganz positiv zu sagen: Es gibt die Möglichkeit eines Probestudiums. Aber das Problem war doch, dass die Leute, die an die Hochschule kamen, bisher nicht die Garantie hatten, dass die Leistungen aus ihrem Probestudium auch anerkannt werden. Auch das haben wir jetzt geändert: Wer ein Probestudium macht und an der Hochschule nach dem Probestudium angenommen wird, kann sich sicher sein, dass seine oder ihre Leistungen auch tatsächlich anerkannt werden. Das ist auch noch mal eine Wertschätzung für die Studierenden ohne Abitur, die an der Hochschule sind.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ja, auch bei den Gebühren haben wir noch eine Änderung vorgenommen, weil wir da auch sagen: Wir müssen das offener machen, hier bessern wir nach. Es gibt nämlich auch – beispielsweise im Bereich „Seniorenstudium“ oder bei der Gasthörerschaft – durchaus Personen, die sich diese Gebühren nicht leisten können. Mit den jetzt vorgenommenen vorgelegten Änderungen sind Personen, die beispielsweise von Grundsicherung im Alter betroffen sind oder von Hartz IV leben müssen, von diesen Gebühren befreit. Denn auch das lebenslange Lernen sollte nicht vom Geldbeutel abhängig sein.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Vielleicht eine persönliche Anmerkung, wenn wir beim Thema „Gebühren“ sind: Die Langzeitstudiengebühren – das sage ich an der Stelle auch so offen und ehrlich –, deren entschiedener Gegner ich weiterhin bin, haben wir noch nicht abschaffen können. Wir haben aber die Härtefallregelung in dem Bereich noch einmal gestärkt und ich bin da ganz zuversichtlich, dass wir vielleicht in der nächsten Legislatur mit rot-rot-grüner Regierungsbeteiligung noch einmal eine Lösung finden, um vielleicht mit der Rahmenvereinbarung V auch diesen Schritt noch zu gehen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dann bin ich beim Thema „Zivilklausel“, Herr Voigt, weil Sie das mit der zitierten Stellungnahme ein bisschen so dargestellt haben, als ob wir Entscheidungen an den Hochschulen über die Frage, wann was wie geforscht werden darf, vorwegnehmen: Wenn Sie sich den Änderungsantrag noch einmal genauer durchgelesen hätten, ist es eben nicht so. Ja, wir haben endlich verbindliche Zivilklauseln an den Hochschulen verankert. Aber wir haben jetzt auch gesagt, dass die Hochschulen in betreffenden Ausschüssen, die sich mit Fragen von Forschungsethik, Forschung generell an der Hochschule auseinandersetzen, auch ein entsprechendes Verfahren entwickeln müssen, wie mit solchen wehr- und sicherheitstechnischen Forschungsfragen umzugehen ist, und dann beispielsweise über Entscheidungen von solchen Anträgen – das betrifft dann den Bereich Dual-Use, der ja auch berechtigt kritisch diskutiert werden muss, in der Position bin ich ja auch bei Ihnen. Aber dass die Hochschulen dann durchaus sagen: Wir finden ein Verfahren, wie wir gerade für den Dual-Use-Bereich transparent und öffentlich machen, unter welchen Bedingungen Anträge angenommen werden, unter welchen Bedingungen Forschungsprojekte aufgenommen werden.

Wo wir aber ganz klar eine Absage erteilen, das sind Forschungsprojekte, wo dann auch ganz klar durch die Mittelgeber adressiert ist: Der Sinn und Zweck ist ein militärischer, und das lehnen wir ab.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dann bin ich noch bei einem anderen Punkt, weil wir auch da gesagt haben, der Hochschuldialogprozess hat gezeigt bzw. war mein persönliches Gefühl, dass dadurch jetzt an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein Dialog, auch an den Hochschulen, aufgebrochen worden ist, der nachhält.

 

Es gab auch die Forderung in der Anhörung, zu sagen – das ist beispielsweise in Schmalkalden schon mal beim Hochschuldialogprozess aufgeworfen worden, in der Anhörung hat sich das widergespiegelt –: Es braucht auf Landesebene neben der Landesrektorenkonferenz ein Gremium, wo alle Statusgruppen gern auch mit Expertinnen gemeinsam über mittel- und langfristige Fragen der Hochschul- und Wissenschaftsentwicklung in Thüringen diskutieren können. Deswegen haben wir gesagt – da bin ich auch noch einmal dankbar für die Anregungen aus dem Ministerium –: Wir führen eine Landeswissenschaftskonferenz ein, wo dann eben alle Statusgruppen und Expertinnen an einem Tisch sitzen, das Ministerium einlädt – einmal, vielleicht auch mehrmals im Jahr –, um dann gemeinsam mit Blick auch auf das, was ansteht – ich sage, die Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung –, darüber diskutieren können, wo wir denn eigentlich im Land Thüringen mit unserer Wissenschaftslandschaft hin wollen. Diese Diskussion trägt dann die Früchte, weil sie aus der Hochschullandschaft mit den Expertinnen zusammen diskutiert werden kann.

 

All diese weiteren und im Änderungsantrag vorliegenden Maßnahmen zeigen also, dass wir sehr wohl den Dialogprozess als auch die Anhörung am 18. Januar sehr ernst genommen haben. Bevor ich so langsam zum Schluss komme, will ich tatsächlich noch einmal die Möglichkeit nutzen, mit zwei Märchen aufzuräumen.

Erstens: Immer wieder beklagen wir – das ist auch in Ihrem Redebeitrag deutlich geworden, Herr Voigt –, die Hochschulrektoren, die vermeintliche Mehrbelastung der Hochschulen und singen das beinahe hohe Lied vom Untergang des Abendlandes in der Wissenschaft. Bis heute wurde mir und auch in der Anhörung uns gegenüber aber nicht in einem einzigen Punkt mal nachvollziehbar und sachlich dargestellt, wo das Gesetz jetzt in einem erheblichen Umfang Entscheidungsprozesse verlängert oder die Handlungsunfähigkeit mit sich bringen würde.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Warum ich in diesem Zusammenhang dann von einem Märchen spreche, will ich noch einmal deutlich machen, in dem ich auch einmal aus dem Interview zitiere, aus dem die Kollegin Mühlbauer schon zitiert hat, nämlich in der „DruckSache“ Ihrer Fraktion – Sie sehen, wir sind alle eifrige Leserinnen und Leser, aber das eben auch, um Märchen zu entlarven. Dort heißt es nämlich, in dem Interview mit Herrn Prof. Dr. Scharff, auf die Frage hin, wo denn etwas verzögert würde oder wo dann eine Mehrbelastung entsteht – ich zitiere –: „Etwa die Besetzung einer Professur. Spitzenleute haben immer mehr als ein Angebot. Häufig entscheidet das Tempo des Berufungsverfahrens darüber, ob der Wunschkandidat gewonnen werden kann. Eine größere Anzahl von Gremiendurchgängen aufgrund von Formalia ist da eben nicht hilfreich.“

Ja, an dem Verfahren zur Berufung ist jetzt im Gesetz eine Änderung vorgenommen worden. Diese beinhaltet aber, dass künftig nicht mehr der Minister, sondern eben die Rektoren oder der Rektor die Professoren oder den Professor am Schluss ernennt. Das ist also gerade ein Punkt, wo versucht wurde, der Hochschule mehr Autonomie zu geben,

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

um Verfahrensprozesse zu beschleunigen. Und da bleibe ich bei dem Punkt: Wirklich sachlich dargelegte Diskussionen, wo jetzt im ganz konkreten Fall die Entscheidungskompetenzen dazu führen, dass Prozesse sich verlängern, das wurde uns nicht dargestellt. Darauf hätten wir auch reagieren können. Das war immer so eine erfahrungsbasierte Evidenz und wurde immer so aus dem Bauchgefühl heraus berichtet. Und dann werden halt auch solche Beispiele gebracht, wo wir genau das Gegenteil gemacht haben, nämlich versucht haben, mehr Autonomie zu schaffen. Dann wurde ja auch in den letzten Wochen – und jetzt auch wieder von Ihnen, Herr Voigt – immer wieder gesagt, der Gesetzentwurf sei in der Anhörung zerrissen worden. Auch da komme ich gern noch mal zu dem Punkt am Anfang zurück: Ja, das ist das Ergebnis einer selektiven Wahrnehmung, die man an der einen oder anderen Stelle auch immer mal wieder von der CDU gewöhnt ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und da habe ich vorhin schon gesagt: Es gibt viele positive Stellungnahmen, die Sie einfach ausblenden und wo Sie, wie gesagt, einen Großteil der Hochschullandschaft einfach nicht für voll nehmen und ernst nehmen, und das kritisiere ich an der Stelle noch mal deutlich.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Denn Ihr Hochschulverständnis beschränkt sich auf Präsidien und Rektorate, Sie ignorieren die gewichtigen Stimmen aus den Hochschulen, die nämlich ohne wissenschaftliches und technisches Personal und ohne Studierende gar nicht geleitet werden könnten, weil es dann gar nichts zu leiten gäbe. Das sollte dann bei der Einordnung der Stellungnahmen vielleicht auch von der Opposition berücksichtigt werden.

Dann will ich noch mal einen anderen Punkt nennen, weil Sie vorhin auch bei der Kritik zur Frage des Hochschulrats gesagt haben, dass dort die Haftungsfrage nicht geklärt wäre. Dann schauen Sie doch mal in die Änderungsanträge, in die Endfassung, die jetzt auch vorliegt. Ich zitiere gern aus der Begründung zur Änderung in Nummer 16 Buchstabe d – da haben wir noch mal eine Änderung vorgenommen –: „Im Hinblick auf die erweiterten Zuständigkeiten des Hochschulrats im Finanzbereich ist es erforderlich, die Haftung der Hochschulratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Dadurch sollen insbesondere diejenigen Hochschulratsmitglieder geschützt werden, die vom Anwendungsbereich des § 48 Beamtenstatusgesetz und § 46 ThürBG [eben] nicht erfasst sind.“ Da würde ich doch dann einfach noch mal darum bitten, die Änderungsanträge richtig zu lesen, bevor auch hier solche Märchen verbreitet werden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Schließlich wurde ja auch – das sei vielleicht auch noch mal an der Stelle angemerkt – in den Stellungnahmen der auch eben genannten Akteure zum Gesetzentwurf der CDU ja deutlich, dass Ihr Gesetzentwurf an der Erwartung einer Mehrheit der Hochschulmitglieder vorbeigeht. Das wundert aber auch nicht, weil Sie sich ja an den Hochschuldialogprozessen nicht so intensiv beteiligt haben, dass man vielleicht das eine oder andere Problemfeld dann ignoriert.

 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den vorliegenden Änderungsanträgen stellt sich aber eben diesen umfänglichen Erwartungen, die an uns geäußert wurden. Wir haben viele Änderungsanregungen aufgegriffen, die finden sich jetzt auch wieder. Ich hoffe, dass dieses Gesetz auch Vorbildwirkung haben wird. Ich will da kurz beispielsweise Andreas Keller, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zitieren, der dem Freistaat eine historische Chance attestierte, endlich Bewegung in die festgefahrene Debatte um die Hochschulgovernance zu bringen. Er konstatiert in einem am Montag veröffentlichten Kommentar zum Gesetz – ich zitiere –: „Entscheidungen, die den unterschiedlichen Perspektiven der Hochschulmitglieder Rechnung tragen müssen, werden nicht nur eine höhere Akzeptanz haben, sondern auch ausgewogener und sachgerechter ausfallen.“ Das ist auch noch mal ein Plädoyer zu dem, was ich vorhin gesagt habe: Wir setzen hier den Rahmen, am Ende kommt es aber natürlich darauf an, wie das, was wir an Demokratisierungsbestrebungen vorlegen, auch in den Hochschulen dadurch gelebt wird, dass zukünftig auf Transparenz gesetzt wird und auf Augenhöhe mitentschieden werden kann und alle mit einbezogen werden.

Ich kann Ihnen jetzt nur noch zum Schluss hinzufügen: Damit unsere Hochschulen sozialer, offener und demokratischer werden und sich eben den Herausforderungen und der Komplexität, der sich auch Hochschulen in den letzten Jahren ausgesetzt sehen oder die sich natürlich auch durch die steigende Vielfalt und Komplexität der Gesellschaft in den Hochschulen stellt und wiederfindet, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir machen die Hochschulen damit zukunftsfest. Ich bitte Sie in diesem Sinne um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, damit wir der sozialen, offenen und demokratischen Hochschule heute einen gewaltigen Schritt näherkommen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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