Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften 1/3

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4467

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne – ich grüße insbesondere den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz und Rektor der TU Ilmenau, Herrn Prof. Dr. Scharff –

 

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und natürlich auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Durch den Beschluss des Landtags in seiner 96. Plenarsitzung am 29. September 2017 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung unter dem Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften“ in der Drucksache 6/4467 nach der ersten Lesen an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Damit wurde ein umfassender zweijähriger Dialog- und Beratungsprozess hier im Parlament Realität. Die Mitglieder des Ausschusses kamen in der 38. Sitzung am 26. Oktober 2017 überein, eine schriftliche und eine mündliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen sowie das Gesetz im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landestags zur Debatte zu stellen. Am 2. November 2017 wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes ein alternativer Gegenvorschlag der CDU-Fraktion eingebracht und ebenso an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. In der Sondersitzung am 3. November 2017 kam der Ausschuss überein, den CDU-Gesetzentwurf einer schriftlichen Anhörung zu unterziehen und durch eine Synchronisation der Abläufe beide Gesetzentwürfe dann so zu behandeln, dass sie auch das Plenum zusammen erreichen können.

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung erfolgten 48 Zuschriften zum Gesetzentwurf der Landesregierung sowie drei Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern im Online-Diskussionsforum. Zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gingen 19 Stellungnahmen ein sowie zwei Äußerungen im Online-Diskussionsforum. Die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung fand am 18. Januar 2018 mit einer Gesamtlänge von zehn Stunden unter Beteiligung von insgesamt 30 Anzuhörenden statt.

Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zeigten eine sehr differenzierte Sichtweise auf den vorliegenden Gesetzentwurf – oder auf die vorliegenden Gesetzentwürfe. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen dabei Fragen der Hochschulgovernments und ihrer Demokratisierung, die Mitbestimmungsrechte einzelner Statusgruppen, die durch die Koalition beabsichtigte Einführung einer Zivilklausel, Möglichkeiten im Rahmen des Hochschulbaus, die Stärkung der Autonomierechte der Hochschulen, Fragen Guter Arbeit in der Wissenschaft sowie zur Anwesenheitspflicht und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit.

 

Am 26. Januar 2018 wurde durch den Thüringer Landtag ein weiterer Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz in der Drucksache 6/4908 an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Die darin vorgeschlagene Anpassung bezog sich auf den Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der erst nach dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 Berücksichtigung finden konnte.

 

In seiner Sitzung am 15. Februar 2018 wurde die mündliche und schriftliche Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung und der CDU-Fraktion ausgewertet. Es wurde vereinbart, in der Sitzung am 15. März 2018 über mögliche Änderungsanträge der Fraktionen zu beraten. Die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten vereinbarungsgemäß am 9. März 2018 gemeinsam Änderungsanträge zum Gesetzentwurf ein, der im Wesentlichen neben geringfügigen formalen Korrekturen Anmerkungen aus der Anhörung aufgriff.

 

Ich erlaube mir, kurz einige Beispiele der Änderungsanträge zu nennen und aufzuführen, die aus dem Ausschuss in der Beschlussempfehlung vorliegen. Es geht zum einen darum, dass mit der Änderung in § 15 Abs. 1 des Gesetzentwurfs künftig den Hochschulen gestattet werden soll, kleine Baumaßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Zudem ist eine Positivliste zu den unmittelbaren Angelegenheiten von Forschung und Lehre vorgeschlagen worden, um den Befürchtungen zu begegnen, dass die Hochschulen handlungsunfähig werden. Weiterer Änderungsvorschlag: Im Bereich Gute Arbeit finden zum Beispiel mit der Einstellung der Drittmittelbeschäftigten die Policies für Gute Arbeit Berücksichtigung sowie die Vergütung der Vor- und Nachbereitungszeiten bei Lehrbeauftragten; eine Studierbarkeitsgarantie wird vorgeschlagen sowie eine Neufassung zur Prüfungsunfähigkeit. Weitere Anpassungen im Thüringer Hochschulgebühren- und  entgeltegesetz sollen auch noch einige Hinweise der Anzuhörenden berücksichtigen.

Weiterhin übernimmt der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wortgleich die Neuformulierung zum § 49 – also dem betreffenden Paragrafen zur Akkreditierung –, die sich aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung anlässlich des Inkrafttretens des Studienakkreditierungsstaatsvertrags ergibt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 15. März wurden die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen eingebracht. Die geplante Beschlussfassung zum neuen Thüringer Hochschulgesetz wurde im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern auf die nächste Sitzung im April vertagt. Während der Ausschusssitzung hatte sich herausgestellt, dass das Protokoll zur Auswertung der Anhörungen den Abgeordneten nicht rechtzeitig zugeleitet wurde. Um keine rechtlichen Unsicherheiten zu riskieren und allen Abgeordneten die Gelegenheit zu geben, sich mit den Diskussionsergebnissen der vorherigen Ausschusssitzung zu befassen, wurde deshalb die Beratung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen zum Hochschulgesetz um einen Monat verschoben.

 

In seiner Sitzung am 19. April 2018 legte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag in der Vorlage 6/3923 zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vor, der keine Mehrheit im Ausschuss fand. Daraufhin verabschiedete der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei den Gegenstimmen der Opposition eine Beschlussempfehlung, die die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags oder der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und die Ablehnung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion empfiehlt. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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