Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes 1/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8243

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, werte Zuschauer auch auf der Tribüne und insbesondere begrüße ich auch Herrn Kullmann als Vorsitzenden des Kuratoriums für Erwachsenenbildung in Thüringen.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

Wir haben – genau, danke, Frau Kollegin Baum – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf etwas vor uns, was nicht ganz neu ist. Im Frühjahr dieses Jahres im April hat sich das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung an uns gewandt mit der Bitte, eine Regelung, die wir während der Pandemie bereits getroffen haben, erneut zu verlängern, einfach auch aus dem Grund, dass auch im vergangenen Jahr die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, also die Volkshochschulen, freien Träger, Heimvolkshochschulen immer noch von Einschränkungen, insbesondere zu Jahresbeginn, oder auch von den Auswirkungen der Pandemie betroffen waren, und wir die rechtliche Regelung in § 12 des Erwachsenenbildungsgesetzes haben, das sich ein Teil der Förderung eben auch in variablen Anteilen mit Blick auf die Frage der Unterrichtseinheiten berechnet und hier im Prinzip die Einschränkung dazu geführt haben, dass es weiterhin noch Auswirkungen auf die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung gibt. Damit es hier durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen aufgrund der Trägervielfalt nicht dazu kommt, dass es hier zu einer ungleichen Verschiebung und damit Beeinträchtigung der weiteren aus unserer Sicht besonders wichtigen Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung kommt, haben wir das Anliegen des Landeskuratoriums und damit auch der Träger der Erwachsenenbildung aufgegriffen und gesagt, diese bisher schon zweimal erfolgreich angewendete Ausnahmeregelung jetzt noch ein weiteres Mal zu verlängern, und deswegen das vorliegende Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz vorgelegt.

 

Ich greife noch mal auf die Begründung von heute früh zurück. Ich bin froh, dass wir das jetzt behandeln und dann morgen in der anstehenden Sonderausschusssitzung des Bildungsausschusses die Anhörung beschließen können, damit wir dann auch schnell eine Planungssicherheit für die Träger schaffen. Denn darum geht es, mit der Sicherung der gesetzlichen Grundlage dann auch für die Frage der Antragstellung und Zuwendungsbescheide mit Blick auf die Landesebene frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten, damit die Träger entsprechend gut für das nächste Jahr planen können. Angesichts dessen, dass wir alle immer völlig zu Recht sagen, die Thüringer Erwachsenenbildung ist nicht das fünfte Rad am Wagen, sondern die vierte Säule der Thüringer Bildungslandschaft,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

hoffe ich auf eine übergreifende Zustimmung der demokratischen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf, damit wir dann den Trägern die Unterstützung an die Hand geben können, die benötigt wird, um hier eine Ungleichberechtigung, die unnötig wäre, entsprechend zu verhindern. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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