Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6574

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Das ist einerseits der Gesetzentwurf von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der eine gesetzliche Übernahme des Modellprojekts der praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung vorsieht sowie eine Anpassung bezüglich geänderter arbeitsrechtlicher Regelungen nach TVöD. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde im November im Landtag zur ersten Lesung beraten und dann in den Bildungsausschuss überwiesen.

 

Ebenso liegt vor: der Gesetzentwurf der CDU mit der Änderung des § 23 Kindergartengesetz, Anpassung der Sachkostenpauschale sowie der Beträge zur Anerkennung der Förderleistungen von Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzentwurf wurde nach seiner ersten Lesung dann im Dezember in den Ausschuss überwiesen.

Beide Gesetzentwürfe wurden in der 52. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 15. Dezember 2022 mit Beschluss einer schriftlichen Anhörung sowie in der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 20. Dezember und in der 56. Sitzung am 25. April beraten. Die Anzuhörenden begrüßten überwiegend die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die vorgelegten Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen wurden aufgrund ihrer kommunalen Relevanz auch noch mal den kommunalen Spitzenverbänden sowie auch den entsprechenden Vertreterinnen, wie der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, erneut zur Anhörung vorgelegt.

 

In der Ausschusssitzung am 25. April 2023 – also der 56. Ausschusssitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport – wurde dann mit Mehrheit die Annahme des Gesetzentwurfs von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge aus der Vorlage 7/5001 sowie der mündlich vorgetragenen Änderungsanträge empfohlen. Ebenso hat der Ausschuss in der genannten Sitzung am 25. April die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge aus der Vorlage 7/5002 sowie der mündlich vorgetragenen Änderungsanträge empfohlen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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