#1 Hochschuldialog 2016

Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag heißt es „…wir [werden] in einem demokratischen Diskussionsprozess und im Einvernehmen mit allen Status- und Interessengruppen sowie den Verbänden verbindliche Schlussfolgerungen für die weitere Hochschulentwicklung und notwendige Änderungen des Hochschulgesetzes ziehen.“ Um dieser Vereinbarung Rechnung zu tragen, haben die Regierungsfraktionen im Herbst vergangenen Jahres mit einem Antrag im Plenum einen „Dialog für eine demokratische Hochschulreform“ (Drucksache 6/1091) beschlossen. Heute war die Auftakt Veranstaltung. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Eines muss zu Beginn deutlich gemacht werden: Die letzten Jahre und die politische Praxis nach der letzten Gesetzesnovelle des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) hat gezeigt - Thüringen braucht dringend eine Demokratisierung seiner Hochschulen! Der von #r2g initiierte Dialogprozess soll dabei breitestmögliche Beteiligung aller Akteur*innen ermöglichen.

Wissenschaftsminister Tiefensee hat dazu bei der heutigen Auftaktveranstaltung den Fahrplan für den #Hochschuldialog2016 skizziert. Dieser soll in zwei Phasen geteilt werden. In Phase I von April bis Juni werden an den sieben Hochschulstandorten in Thüringen (inkl. Gera) Regionalkonferenzen stattfinden. Diese starten am 06. April an der Hochschule Nordhausen. Ziel soll es sein mit allen lokalen hochschulrelevanten wie auch zivilgesellschaftlichen Akteur*innen Wünsche und Ideen für die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes und weiterer hochschulbezogener Gesetze und Verordnungen zu sammeln und offen zu diskutieren. Der Minister betonte mehrfach, dass es dabei keine Denkverbote gibt und die Anregungen zunächst mit in die weiteren Beratungen einbezogen werden sollen. Die II. Phase wird im September und Oktober anschließen. In Werkstattgesprächen sollen sie Anregungen aus der Phase I lösungsorientiert und fachlich diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Phase sollen in die Überlegungen des Wissenschaftsministeriums zur Erarbeitungen eines Gesetzentwurfes zur Novellierung des ThürHG einmünden. Dieser Prozess soll zusätzlich durch ein Internetforum unterstützend begleitet werden, sodass eine möglichst breite Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt Anregungen, Idee und Wünsche zu formulieren und die Änderungsbedarfe im hochschulgesetzlichen Bereich zu diskutieren. Dabei sollen wie von den Regierungsfraktionen im entsprechenden Antrag formuliert, verschiedenste Themenfelder besprochen werden um entscheidende Schritte in vielen weiteren wichtigen Bereichen zu gehen. Das betrifft u.a. Gute Arbeit in der Wissenschaft, Verbesserung von Studienbedingungen, die soziale Öffnung der Hochschulen, Gleichstellung und Inklusion, die Einführung von Friedens- und Sozialklauseln und vieles mehr.

In der offenen Diskussion zur Zielsetzung des heute begonnen Dialogprozesses in dem Hochschulleitungen, Studierende und Gerwerkschaftsvertreter*innen zu Wort kamen, wurde allerdings eines deutlich. Bevor der Dialog beginnt, müssen die zentralen Begriffe exemplarisch geklärt werden. Denn was die Hochschulleitung aktuell unter „funktionierender Partizipation“ der Statusgruppen verstehen, ist noch lange nicht das was Gewerkschaften, Studierende und auch ich als „gleichberechtigte Mitbestimmung“ auffassen. Nur weil die aktuellen Gouvernance-Strukturen aus Sicht der Hochschulräte „funktionsgerecht“ sind, bedeutet es nicht, dass sie transparent und (basis-)demokratisch sind. Und Herr Voigt von der CDU Landtagsfraktion versuchte erneut den Dialog als "nicht zielorientiert" darzustellen. Er meinte Ziel und Richtung müssten erst noch bestimmt werden und die Hochschulentwicklungsplanung 2020 gäbe beides vor. Ich sehe das anders. Das Ziel ist klar: die Novellierung des ThürHG und weiterer hochschulrelevanter Gesetzgebungen. Und die Richtung ist auch klar: Wir wollen hin zu einer autonomen, offenen, sozialen, transparenten und demokratischen Hochschullandschaft in Thüringen. Und die Hochschulstrategieentwicklungsplanung allein, löst nicht die Probleme, welche sich im hochschulpolitischen Alltag für einzelne Statusgruppen in den Hochschulen vor allem in Fragen der Mitbestimmung aufzeigen. Im Dialogprozess muss daher bottom-up statt top-down die Maßgabe sein, wie hoffentlich dann auch bald an den Thüringer Hochschulen.

Ich freue mich sehr auf eine breite und spannende Debatte, bei der allein wir aber nicht stehen bleiben wollen. Denn am Ende zählen die konkreten Verbesserungen im Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen. Minister Tiefensee betonte mehrfach, dass dies ein Dialog sein soll, der „kein Placebo ist“. Ich und sicher auch die diversen anderen Akteur*innen, Mitglieder, Statusgruppen und Angehörigen der Hochschulen werden Ihn beim Wort nehmen!