Akkreditierung: Frage der Studierbarkeit offensichtlich nicht im Fokus einiger Länder

Christian Schaft

Offensichtlich versuchen einige Länder die aktuelle Verhandlung zum Staatsvertrag über die Akkreditierung und die Erarbeitung der Musterrechtsverordnung dazu zu nutzen, ihre Dipolm-Nostalgie auszuleben. Statt die Frage der Studierbarkeit und damit die Perspektive der Studierenden in den Mittelpunkt des Staatsvertrages zur stellen, wurde versucht mit der Protokollerklärung zum gestern beschlossenen Staatsvertrag, stückchenweise den Weg für das Diplom wieder frei zu machen.

Da bleibt mir nur an die KMK zu appellieren, sich darauf nicht einzulassen und stattdessen die Studierenden, speziell den studentischen Akkreditierungspool als Expert*innen in die Erarbeitung der Musterrechtsverordnung miteinzubeziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber i letzten Jahr eine klare Aufgabe gegeben. Es geht darum gesetzlich ausreichend begründet inhaltliche und formale Bewertungskriterien der Akkreditierung sowie Vorgaben zum Verfahren und der Organisation vorzulegen.

Der Staatsvertrag und die notwendige Musterrechtsverordnung sollten dazu genutzt werden, die Grundlagen für die Qualitätssicherung der bestehenden Studiengänge zu verbessern. Ziel muss es sein, das in Akkreditierungsverfahren Studiengänge auf ihre Studierbarkeit und Vereinbarkeit mit den Lebensrealitäten der heterogenen Studierendenschaft der Bundesrepublik gerecht werden und nicht die Diplomnostalgie wieder zu beleben.

Hier kann ich mich Jan-Martin Wiarda und seiner Schlussfolgerung nur anschließen: "Die Wissenschaftsminister tun gut daran, sich zu überlegen, wie sie künftige Querschüsse ihrer Chefs in Sachen Hochschulreform künftig verhindern können. Und zwar, indem sie denen besser erklären, worum es geht. Gefährliches Halbwissen bei den Ministerpräsidenten, verbunden mit einem Schuss Nostalgie für die Uni von gestern, ist eine brüchige Basis, wenn die Wissenschaftsminister für künftige Reformentscheidungen in einem derart umkämpften Politikfeld Rückendeckung brauchen."

 

 

Hintergrund: Die Protokollerklärung der Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt: "Mit der Erarbeitung der Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 des Staatsvertrages wird die Erwartung verbunden, doch noch eine für alle Länder tragfähige Lösung zur Anerkennung des Diploms zu erreichen. Das vereinbarte Prinzip der Einstimmigkeit wird als solide Grundlage für die weiteren Beratungen gesehen. Das Recht der Länder, durch Entscheidungen der Kammern Berufsbezeichnungen verleihen zu können, bleibt unberührt."