Hochschulpolitischer Newsletter 1/18

Hochschulpolitischer Newsletter (1/2018)

Liebe Leser*innen,

als ich meinen letzten Newsletter veröffentlicht habe, war das neue Thüringer Hochschulgesetz gerade zum ersten Mal als Gesetzentwurf im Landtag diskutiert worden. Nun, ein halbes Jahr später, ist da Gesetz Realität geworden. Nach drei Jahren Beteiligungs- und Diskussionsprozess wurde das neue Gesetz mit vielen Neuerungen auf dem Weg zur sozialen, offenen und demokratischen Hochschule verabschiedet. Was das neue Gesetz bringt wird der Schwerpunkt dieses Newsletters sein. Aber auch weitere Themen stehen derzeit auf der Agenda. So wird auf Bundesebene gerade intensiv über eine grundlegende BAföG-Reform diskutiert. In Thüringen gibt es derzeit Verhandlungen zum Semesterticket. In Erfurt stand in den letzten Wochen immer mal wieder der bauliche Zustand der Uni Erfurt zur Debatte. Und gleichzeitig wirft die Frage „Wie weiter mit dem Hochschulpakt?“ ihre Schatten. Genaueres zu all diesen Punkten gibt’s in dieser Ausgabe meines Newsletters. Viel Spaß beim Lesen. Und wie immer gilt: Bei Anmerkungen und Fragen einfach anschreiben!

Ihr/Euer Christian Schaft

 

1) Das neue Thüringer Hochschulgesetz ist da!

Am 27.04. wurde das neue Hochschulgesetz im Thüringer Landtag verabschiedet. Fast drei Jahre nach dem Beginn eines in diesem Maße in Thüringen bisher einmaligen Beteiligungsmodells an dem über 700 Vertreter*innen aus allen Hochschulstandorten aktiv teilnahmen, sind entschiedene Schritte in den Bereichen Demokratie und Mitbestimmung, Gute Arbeit, Hochschulautonomie inklusive und familienfreundliche Hochschule erreicht. In meiner Rede zur zweiten Lesung des Gesetzes im Thüringer Landtag habe ich nicht nur die zentralen Neuerungen dargestellt, sondern auch nochmal deutlich gemacht, dass die vorgelegten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung viele Anregungen unterschiedlicher Akteur*innen aus der mündlichen Anhörung aufgegriffen haben. Und zwar aller Statusgruppen an den Hochschulen, da wir im Unterschied der CDU nicht nur die Rektorate im Blick haben. 

Folgende Neuerungen bringt das neue Thüringer Hochschulgesetz u.a. mit sich:

Demokratisierung

  • Einführung der Viertel- und Drittelparität in Senaten in Fragen die nicht unmittelbar Forschung & Lehre betreffen
  • Einführung der Hochschulversammlung als Gremium aus Senat und Hochschulrat zur Wahl und Abwahl von Präsidiumsmitgliedern
  • Einführung einer Landeswissenschaftskonferenz unter Beteiligung aller Statusgruppen
  • Stärkung des demokratisch gewählten Senats durch die Übertragung wissenschaftsrelevanter Aufgaben vom Hochschulrat zum Senat

Gute Arbeit

  • gesetzliche Verankerung verbindlicher Richtlinien für Gute Arbeit in der Wissenschaft (auch für Drittmittelbeschäftigte)
  • Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitungszeiten bei der Vergütung von Lehrbeauftragten
  • Schaffung einer Promovierendenvertretung und Verankerung von Qualifizierungsvereinbarungen
  • Öffnung des Gesetzes zur Schaffung von Departmentstrukturen

Studienbedingungen

  • Abschaffung der allgemeinen Anwesenheitspflicht. Diese kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden, sofern der Wesensgehalt der Veranstaltung dies erforderlich macht (bspw. Praktika oder Sprachkurse)
  • Stärkung der Mitsprache, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Studierenden in Studiengangkommissionen
  • Als Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit gilt künftig die Krankschreibung der*des behandelnden Arztes*Ärztin

 

Gebühren

  • Stärkung Studierender bei der Entscheidung über die Verwendung von eingenommen Langzeitstudiengebühren
  • Stärkung der Härtefallregeln bei Langzeitstudiengebühren
  • Gasthörer*innen und Senior*innen können auf Antrag von Gebühren befreit werden, wenn sie Grundsicherung im Alter oder Hartz IV beziehen

 

Weiteres

  • Einführung der Diversitätsbeauftragten
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte von Gleichstellungsbeauftragten (bspw. bei Berufungen)
  • Frauenquote von 40% in Berufungskommissionen
  • Einführung verbindlicher Zivilklauseln
  • Stärkung Hochschulautonomie im Bereich Baumaßnahmen und bei Berufungen
  • Gesetzliche Verankerung kooptativer Promotionsverfahren für FH-Absolvent*innen
  • Förderung der Familienfreundlichkeit durch verschiedene Maßnahmen

Auch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft hat auf seiner Seite wesentliche Eckpunkte nochmal zusammengefasst und stellt zudem übersichtliche Grafiken zur Verfügung, zur Frage wie künftig de Hochschulgovernance neue gestaltet ist.

 

2) Eine grundlegende BAföG-Reform ist dringen notwendig!

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Trotz weiter steigender Studierendenzahlen sinkt die Zahl der BAföG-Empfänger*innen, auch in Thüringen. Dies und die Einigung von #r2g im Koalitionsvertrag eine grundlegende BAföG-Reform auf den Weg zu bringen, war der Anlass für einen Antrag im Thüringer Landtag. Dieser sah vor, dass Thüringen im Bundesrat sich für die Stärkung des BAföG als wichtige Säule zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit einsetzt und die Fördersätze und Freibeträge deutlich angehoben und dynamisiert werden. Die Ausbildungsförderung muss sich wieder an der Lebensrealität der Studierenden orientieren. Altersgrenzen und die Koppelung an starre Fristen der Regelstudienzeit müssen daher auf den Prüfstand gestellt werden. Der entsprechende Entschließungsantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen, scheiterte leider allerdings in der Sitzung des Bundesrates am 27.04. u.a. an der Verweigerung durch Bayern, Baden-Württemberg und NRW.

Damit ist die Debatte allerdings nicht vom Tisch. DIE LINKE Bundestagsfraktion hat am 26.04. einen Antrag zur Einführung einer armutsfesten Ausbildungsförderung eingebracht. Dieser sieht vor, dass das BAföG wieder seinen Zweck erfüllen soll, grade Kindern aus einkommensschwachen Haushalten ein Studium zu ermöglichen. Vorgesehen sind u.a. die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und die Anhebung der BAföG-Förderung auf ein Niveau die die Lebenshaltungskosten realistisch abdeckt. Der Antrag wurde in den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen.

 

3) Wie steht es um das Semesterticket?

Nach Informationen die uns als hochschulpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag vorliegen, sind die Verhandlungen zum Semesterticket-Baustein für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an einem kritischen Punkt. Die Vorlage der Bahnunternehmen sieht Preissteigerungen von 30 bis zu 73 Prozent (je nach Hochschulstandort) vor. Zusammen mit Eleonore Mühlbauer (SPD ) und Madeleine Henfling (Bündnis 90/Die Grünen) habe ich öffentlich deutlich gemacht , dass die vorgeschlagenen Preissteigerungen zulasten der Studierenden von deren Vertreter*innen aus gutem Grund zurückgewiesen wurden. Dass Ticketpreise aufgrund von Lohnsteigerungen oder steigenden Energiekosten angehoben werden, ist nachvollziehbar. Sprunghafte Anstiege dieser Größenordnungen sind jedoch nicht zu rechtfertigen. Deshalb haben die Studierenden unsere volle Unterstützung. Wir erwarten von der Bahn ein angemessenes Angebot und Verhandlungsbereitschaft. Denn bezahlbare Mobilität ist ein unerlässlicher Baustein für junge Menschen. Die zunehmende Vernetzung unserer Hochschulstandorte darf nicht durch das Profitstreben der Bahnunternehmen gefährdet werden. Mit dem Festhalten an ihrem Angebot gefährdet die DB-Regio den Bestand des Semestertickets. Damit werden die Anstrengungen, die Bund und Länder gemeinsam für einen attraktiven Wissenschaftsstandort Thüringen unternehmen, konterkariert. Wir werden uns weiterhin an der Seite des Studierendenwerkes Thüringen und der Landesstudierendenvertretung dafür einsetzen, dass eine tragfähige Lösung im Vertragskonflikt gefunden wird. Mehr zum aktuellen Stand der Verhandlungen und zu den Vorschlägen der DB-Regio kann auf der Seite der Konferenz Thüringer Studierendenschaften nachgelesen werden.

 

4) Wie steht es um den bauliche Zustand der Universität Erfurt?

In den vergangenen Monaten war in der Öffentlichkeit ein Ping-Pong-Spiel über die Frage entbrannt, wer nun dafür verantwortlich wäre, dass der Sanierungsbedarf an der Universität Erfurt hoch ist und einige Projekte, exemplarisch die Sanierung des Audimax, nicht voran gehen würden. Statt dieses Spiel weiter zu treiben, haben meine hochschulpolitischen Kolleginnen aus SPD, Grünen und ich alle relevanten Akteur*innen der Universität Erfurt und der Ministerien im Februar an einen Tisch geholt, um gemeinsam Lösungen zu suchen. Im Nachgang werden nun alle Synergien genutzt, gemeinsam den Sanierungsstau am Hochschulstandort anzugehen. Im Hinblick auf das Audimax wurde vereinbart bis Ende November das haushaltsbegründende Verfahren vorzubereiten. Die Universität wird für dieses Verfahren die notwendigen Unterlagen vorbereiten. Auch über weitere Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen wurde sich verständigt.

Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Sanierung des Audimax ist die Universität Erfurt seitens des Landes gebeten worden, eine Auslastungsuntersuchung der bestehenden Hörsaalkapazitäten durchzuführen, um etwaige Auslastungsreserven auszuloten. Dabei ist die Universität Erfurt insbesondere gebeten worden, die neu geschaffenen Hörsaalkapazitäten im Kommunikations- und Informationszentrum (KIZ) mit zu betrachten. Das KIZ verfügt über zwei Hörsäle mit 420 und 160 Plätzen, mithin insgesamt 580 Plätzen. Durch die Ausstattung mit moderner Videotechnik ist eine simultane Nutzung beider Hörsäle für Lehrveranstaltungen mit einer hohen Zahl an Teilnehmenden möglich. Damit verfügt die Universität Erfurt über Großhörsaalkapazitäten am Campus Nordhäuser Straße, die für den Studien- und Lehrbetrieb nutzbar sind. Dies wird nun auch genutzt, sodass nur noch 3 statt 9 Lehrveranstaltungen in der Alten Parteischule stattfinden müssen. 

Klarzustellen ist in dem Zusammenhang auch noch, dass eine Schließung der Universitätsbibliothek nicht bevorsteht oder bevorstand, wie es zwischenzeitlich als Gerücht die Runde machte. Die Universität Erfurt hatte sich in Bezug auf den Brandschutz, insbesondere der Universitätsbibliothek, an das Land gewandt, die Ergebnisse einer eigenen brandschutztechnischen Bewertung übermittelt und um Abhilfe gebeten. Die Hinweise der Universität Erfurt wurden aufgegriffen und eine brandschutztechnische Stellungnahme beauftragt. Ziel war es zum einen, den Status quo zu bewerten und zum anderen festzustellen, ob aus Sicht des Brandschutzgutachters Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Brandschutzgutachter kam zu der Einschätzung, dass die Personensicherheit aus bauordnungsrechtlicher Sicht gegeben ist und keine realen Gefährdungen bestehen.

5) Hochschulpakt 2020 – wie weiter?

Mit Spannung blickte de Hochschul- und Wissenschaftscommunity auf den Abschluss der Koalitionsverhandlungen im Bund zur erneuten Großen Koalition. Hohe Erwartungen gab es zur Frage wie wird der Hochschulpakt 2020 künftig aussehen, wie wird er fortgeführt. Am Ende blieb eine vage Aussage zur Verstetigung der Bundesmittel für den Hochschulbereich. Lesenswert sind angesichts dessen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Hochschulpakt-Nachfolge. Dieser empfiehlt, dass ein künftiges Finanzierungsmodell auf Dauer gestellt sein sollte und eine Finanzierung mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen ist. Als Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag wollen wir uns der Debatte ebenfalls widmen. Vorgemerkt werden kann sich dafür schonmal der 17.08.18 an dem wir ab 17 Uhr mit Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft über die Perspektiven und Handlungsfelder der künftigen Hochschulfinanzierung sprechen wollen. Die Einladung dazu gibt es dann auch über den Newsletter.  

 

6) Nachfolgeeinrichtung für das IGZ Erfurt in Sicht

Nach der vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, meiner Fraktionskollegin Karola Stange und mir kritisierten Schließung des Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenforschung (IGZ) in Erfurt ist nun eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Bund geschlossen worden. Mit dieser Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist es dem Land Thüringen gelungen, die Forschung zu gartenbaulichen Kulturpflanzen an der Fachhochschule Erfurt durchzuführen. Das ist ein gutes Signal für die Gartenbau- und baldige Buga-Stadt sowie die Forschung am Standort. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellen Bund und Land für die Finanzierung mehrerer Projekte jährlich einen Betrag von jeweils 1,6 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren ab 2019 zur Verfügung. Eine Verlängerung des Zeitraums um weitere fünf Jahre ist in Abhängigkeit der erzielten Forschungsergebnisse vorgesehen, heißt es in der Vereinbarung. Die Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2019.  Mit der fünfjährigen Perspektive ist Planungssicherheit da, um sich neu aufzustellen und durch weiterhin hervorragende Leistungen auch darüber hinaus Fördersicherheit zu erhalten. Wichtig ist auch, dass - wie vorgesehen - die Kooperationen mit der FH Erfurt und FSU Jena weiter ausgebaut werden. Dies ist gerade auch für die Studierenden der FH Erfurt ein wichtiges Signal.