LINKE begrüßt Entwurf für neues Hochschulgesetz

„Vor anderthalb Jahren hat sich Rot-Rot-Grün auf den Weg zu einem neuen Thüringer Hochschulgesetz gemacht. Die breite Diskussion mit allen Statusgruppen an allen Hochschulstandorten schlägt sich jetzt auch im Gesetzesentwurf der Landesregierung nieder: Thüringen bekommt ein Hochschulgesetz, das hinsichtlich der demokratischen Beteiligung aller Gruppen eine Vorreiterrolle in der deutschen Hochschullandschaft einnimmt“, freut sich Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle an den Hochschulen vertretenen Gruppen im Regelfall über gleiche Stimmrechte (Gruppenparität) verfügen. Nur bei Fragen, die unmittelbar Forschung und Lehre tangieren, wird ein erweiterter Senat zur Sicherung der professoralen Mehrheit zusammentreten. „Unser Anliegen als LINKE ist es, dass der Spielraum für tatsächlich paritätisch getroffene Entscheidungen möglichst groß sein soll. Gleichberechtigte Diskussionsprozesse bieten die beste Gewähr für eine erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen gemeinsam mit allen Statusgruppen“, erläutert Christian Schaft.

Der Hochschulpolitiker begrüßt auch die Umsetzung weiterer langjähriger Forderungen, wie etwa der verpflichtenden Qualifizierungsvereinbarungen bei Promotionen und der geplanten Vorgabe, dass sich alle Hochschulen künftig Zivilklauseln geben müssen. „Gute Arbeit in der Wissenschaft muss ein weiterer Markenkern des neuen Hochschulgesetzes werden, hier erhoffe ich mir weitere Impulse im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Auch bei der Frage der Entgelte und Gebühren sehe ich noch deutliche Spielräume, um Belastungen für Studierende zu reduzieren“, beschreibt Schaft noch offene Fragestellungen, die er u.a. im Rahmen der Anhörung im Landtagsausschuss thematisieren will.

Nun gelte es, den Dialogprozess zu einem erfolgreichen Ende zu führen, sagt der Abgeordnete und ruft alle Interessierten an den Thüringer Hochschulen auf, sich auch in das weitere Verfahren aktiv einzumischen: „Bis zum Ende des Wintersemesters 2017/18 wird es noch die Möglichkeit geben, an der Feinjustierung des Gesetzes zu arbeiten. Wir freuen uns auf einen vertieften Dialog mit allen Beteiligten.“