Schwerpunkte der Plenarsitzung 30. September – 2. Oktober 2015

Aktuelle Stunde: Klassenfahrten (DIE LINKE)

Es gibt eine Reihe von Gründen aus denen heraus es in Thüringen zu einer Verunsicherung um die Klassenfahrten gekommen ist. Klar ist: 2015 wurde der Haushaltsansatz für“ Lernen am anderen Ort“ auf 800.000 Euro reduziert, die Mittel wurden für neue Lehrerstellen und Aufbau einer Vertretungsreserve verwendet. Das begegnet keinen Bedenken, denn in den letzten fünf Jahren wurde diese Summe niemals erreicht.-    Auch für 2015 waren zum Zeitpunkt der größten Verunsicherung (vor drei Wochen) erst etwa 250.000 Euro aus diesen Mitteln abgeflossen. Einzelne Schulen haben ihre Budgets ausgeschöpft. Das gab es aber bisher auch. Die Schulämter sind berechtigt, auf Antrag für Klassenfahrten an Schulen, die ihr Budget ausgeschöpft haben, auf das Budget anderer Schulen zurückzugreifen. Dies hat in den letzten Jahren immer funktioniert. Die Schulämter haben jetzt die Weisung, dass dieses Verfahren weiter angewendet wird.

Top 1 Regierungserklärung Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“

Mit dem jetzt durch die Verabschiedung des Entwurfes des Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“  erfolgten Start der öffentlichen Diskussion wird von der rot-rot-grünen Koalition ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform im Freistaat gesetzt. Dies stellt zugleich den Beginn der Auflösung des durch die CDU zu verantwortenden jahrelangen Reformstaus dar. Schon jetzt ist unserem Land durch die Blockadepolitik der Union ein Schaden in nicht zu beziffernder Größe entstanden. Sie hat die Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen in den letzten Jahren massiv verhindert. Dieses muss nun durch Rot-Rot-Grün repariert werden.
Die LINKE wird im Verlauf der Diskussion zum Leitbild insbesondere auf eine stärkere Verknüpfung von Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform hinweisen. Größere Verwaltungsstrukturen können und müssen auch mehr Aufgaben wahrnehmen. Dieser Aufgabenkatalog muss verbindlicher definiert werden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang insbesondere den im Entwurf des Leitbildes festgeschriebenen Grundsatz, dass für die Aufgabenverteilung grundsätzlich das Prinzip gelten soll: Die Gemeinden vor den Landkreisen, die Kreisebene vor der Landesebene.  Wir wollen den Einstieg in den Umbau der Verwaltung vom dreistufigen zum zweistufigen Aufbau in Thüringen.


TOP 3 Feiertagsgesetz

Anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung vom Nazi-Regime hat die Koalition einen Vorschlag zur Einführung eines landesweiten Gedenktages am 8. Mai für die Befreiung vom Nationalsozialismus gemacht. Dieser wurde nach der Ausschussüberweisung im Diskussionsforum des Thüringer Landtages und im Wege einer schriftlichen Anhörung gemeinsam mit einem Änderungsantrag der CDU, die weitere Gedenktage einführen wollte, zur Diskussion gestellt.
Die überwiegende Anzahl der Rückmeldungen hat das Vorhaben der Koalition begrüßt. Durch den Ausschuss wurden am Gesetzestext redaktionelle Änderungen dergestalt vorgenommen, dass nun ausdrücklich auf das Ende des 2. Weltkrieges in Europa Bezug genommen wird.
Dem Antrag der CDU, weitere Gedenktage aufzunehmen, wurde hingegen nicht entsprochen, weil mit Blick auf den hervorgehobenen Charakter des Tages im geschichtlichen Kontext gerade auch aufgrund des runden Jubiläums, eine Einführung als Gedenktag unter vielen dem gewünschten politischen Signal nicht gerecht werde. Im Übrigen gilt gegebenenfalls Ähnliches für die von der CDU vorgeschlagenen weiteren Gedenktage, deren Einführung auch für die LINKE prinzipiell diskutabel ist, nicht jedoch im Kontext mit der Befreiung von Krieg und Nazidiktatur.
DIE LINKE wird sich überdies weiterhin dafür einsetzen, dass, der Bedeutung des 8. Mai gemäß, dieser ein gesamtdeutscher Gedenktag in Erinnerung an die Befreiung wird.

TOP 5 Trennung von Amt und Mandat (GE AfD)

In Deutschland ist es sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene möglich, auch nach Rechtsprechung der Verfassungsgerichte, dass Abgeordnete gleichzeitig Ministerämter übernehmen können. Dieses Modell hat bisher dazu beigetragen, relativ  stabile Regierungsverhältnisse mit wenigen außerplanmäßigen Neuwahlen und wenigen politischen Blockadesituationen abzusichern. Das hat durch aus gesellschaftspolitisch und mit Blick auf die Frage der Akzeptanz der staatlichen Strukturen und der Frage der effizienten Aufgabenerledigung Vorteile, gerade in gesellschaftspolitisch schwierigen Situationen.  
Wollte man der Trennung von Amt und Mandat wie von der AfD durch eine Änderung des Art. 72 der Thüringer Verfassung angestrebt, Verfassungsrang geben, müsste man konsequenter Weise die demokratischen staatlichen Strukturen auch an anderer Stelle in Richtung striktes Trennungsmodell der Staatsgewalten umbauen. Damit würde aber Thüringen im föderalen Verbund zwischen Bund und Ländern einen Alleingang machen müssen, der nicht sinnvoll und angesichts der Probleme des Trennungsmodells auch nicht zielführend ist.
Dass der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf in die populistische Mottenkiste der Schaufensteranträge gehört wird auch daran deutlich, dass die sich aus der Verfassungsänderung ergebenden Folgeänderungen in anderen Gesetzen – vor allem die sehr naheliegenden im Abgeordnetenrecht – dem Landtag nicht mit vorgelegt werden.


TOP 7 Landeshaushaltsplan 2016/17

Der Haushaltsentwurf gibt den Gestaltungswillen von Rot-Rot-Grün wieder. Aus linker Sicht sind folgende Projekte besonders bedeutsam:
Schulbau als Projektförderung (9/24 Mio., noch erweiterbar) läuft an, Lehrereinstellung (2015 mit Schuljahresbeginn 500 Einstellungen realisiert), künftig wichtig: Deutsch als Fremdsprache), ÖBS startet.
Schuldenbremse: im Doppelhaushalt ist die Infragestellung nicht relevant, kommt ohne neue Schulden aus. Noch sind die Bund-Länder-Finanzen ab 2010 aber nicht geklärt, dann fehlen Einnahmen. CDU-Vorwurf der überhöhten Flüchtlingskosten (im Vergleich NRW): NRW setzt eher zu niedrig an, in der Landesregierung und Koalition besteht Konsens: bei der unwägbaren, dynamischen Situation müssen die angenommenen Kosten so nah wie möglich an der Realität liegen. Deshalb sind die angesetzten Kosten sinnvoll. Es ist nicht erkennbar, dass sie überzogen sind. Im Bund ist Bewegung, im Dezember kann die Situation deshalb möglicherweise genauer eingeschätzt werden – dann können die Zahlen in die eine oder andere Richtung weiterentwickelt werden.

TOP 8 Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes / KFA

Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der konkreten Anforderungen, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Juni 2005 und 2. November 2011 an die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs gestellt hat, ist bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen auszureichenden Finanzausgleichsleistungen insbesondere der kommunale Finanzbedarf zugrunde zu legen.
Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) vom 31. Januar 2013 in der jeweils geltenden Fassung in bestimmten Abständen sogenannte große und kleine Revisionen vor, um anhand der tatsächlichen Entwicklung der kommunalen Ausgaben nach der Jahresrechnungsstatistik und spezifischer Überprüfungsparameter die angemessene Finanzausstattung beziehungsweise die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu überprüfen. Eine Besonderheit bildet in diesem Zusammenhang die sogenannte Übergangsevaluation nach § 3 Abs. 8 ThürFAG, da erstmalig nach der Einführung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2013 mit der Jahresrechnungsstatistik 2013 belastbare Zahlen zu dessen Wirkung vorliegen.
DIE LINKE will noch eine steuerkraft- und einwohnerabhängige besondere Schlüsselzuweisung für Ausgaben der Kita-Finanzierung zur Erhöhung der Zweckbindung und Transparenz.

TOP 11 Nichtpolizeilicher Digitalfunk (CDU)

Die CDU hatte in diesem in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesenen Antrag aus dem Frühjahr die Vorlage eines Technik- und Finanzierungskonzepts zur Digitalfunkeinführung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die fortlaufende Informierung zum Umsetzungsstand und den Kosten der Umrüstung gefordert.
Im Ausschuss wurde der Antrag eingehend beraten, dabei hat das TMIK ausführlich und erschöpfend zum Thema vorgetragen und zugesagt, den Ausschuss auch fortlaufend weiter zu informieren. Nach übereinstimmender Ansicht der Koalitionsfraktionen ist der Antrag damit obsolet geworden und eine Verabschiedung durch das Parlament nicht sinnvoll. Die Fraktion wird den Antrag der Empfehlung des Ausschusses entsprechend ablehnen.

TOP 12 Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern (Koalition)

Den besonderen Bedürfnissen der Radfahrenden wurde in der Vergangenheit nicht immer die gleiche politische Aufmerksamkeit geschenkt wie dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Fast die Hälfte der Fahrten mit dem PKW ist kürzer als fünf Kilometer. Hier liegen große Verlagerungsmöglichkeiten zum Fahrrad.
Seit 1993 wurden nur 166 km straßenbegleitende Radwege im Freistaat Thüringen gebaut. Bei Radwegen an Bundesstraßen sieht es ähnlich aus, hier wurden in den letzten 120 Jahren 301 km errichtet, also knapp 15 Kilometer pro Jahr. Die Studie „Mobilität in Deutschland“ zeigt, dass der Anteil des Radverkehrs an den Fahrten (Modal Split) im Freistaat bei unter acht Prozent stagniert. Um die zu ändern müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und der Alltagsradverkehr gezielt gefördert werden. Pendeln und Einkaufen mit dem Fahrrad soll für alle sicher und bequem möglich werden. Das Thüringer Radverkehrskonzept ist veraltet und beinhaltet kaum klare und messbare Ziele.
Deshalb wurden der überarbeitete Antrag und die Beschlussempfehlung gemeinsam von der Koalition und der CDU beschlossen.    Die Landesregierung wird im Antrag gebeten, das Thüringer Radverkehrskonzept zu überarbeiten und fortzuschreiben. Dabei soll u.a. Wert auf messbare Zielvorgaben gelegt werden und  der Trend zur Rad-Elektromobilität und Mountainbike-Konzepte mit  einbezogen werden. Weiterhin geht es um konkrete Untersetzung des kürzlich vorgelegten Nationalen Radverkehrsplans 2020 (deutschlandweites Radwegenetz), einen Beitrag zur Umweltbilanz, Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie aktive Einbeziehung der Landkreise und Bürgerinnen und Bürger in die Radverkehrskonzeptionen

TOP 13 Wassertourismus als regional bedeutendes Tourismusangebot in Thüringen (Koalition)

Die Koalitionsfraktionen würdigen die Bedeutung und die noch nicht erschlossenen Potenziale des Wassertourismus. Aus dieser Erkenntnis fordern wir eine entsprechende Berücksichtigung in der neuen Landestourismuskonzeption, unter Beachtung der ökologischen Nachhaltigkeit und in Verbindung mit anderen aktiv- und kulturtouristischen Destinationen.
Im Rahmen der Ausschussberatung konnte die CDU überzeugt werden ihren Alternativantrag zurückzuziehen. Im Gegenzug gab es zwei minimale Veränderungen unseres Antrages: zusätzlicher Fokus auf länderübergreifende Zusammenarbeit, sowie die Ergänzung des Radtourismus als korrespondierende Aktivität. Im Ergebnis wir die CDU unserem Antrag nun zustimmen.

TOP 15 Einschüchterung von Bürgermeistern, Landräten und Gemeinschaftsvorsitzenden (CDU)

Die Linksfraktion begrüßt ausdrücklich eine parlamentarische Befassung mit dem Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes. Das gibt uns die Möglichkeit, die Fälle öffentlich zu machen, in denen beispielsweise Landräte oder Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften Amtsblätter missbrauchen, um persönliche politische Auffassungen zu verbreiten, auch wenn wir zugeben, dass der Zeitpunkt der Versendung des Schreibens unglücklich gewählt ist und auch nicht wirklich zu verstehen ist, dass so ein Schreiben nicht von der Hausspitze gezeichnet wird.  
Die im Rundschreiben enthaltenen Hinweise weisen lediglich auf die gültige Rechtslage hin. Und das ist notwendig, wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, welche bereits Gegenstand von parlamentarischen Anfragen waren. So hatte schon die alte Landesregierung im Zusammenhang mit einer im örtlichen Amtsblatt vorgenommenen Stellungnahme des Vorsitzenden der VG Großbreitenbach, Andreas Beyersdorf,  gegen die Ziele des Bürgerentscheides zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis dargestellt, dass bei Äußerungen in amtlicher Funktion das sogenannte Sachlichkeitsgebot zu beachten ist und dass das generell für alle amtlichen Äußerungen staatlicher und kommunaler Stellen gilt. Die nachgefragten Äußerungen waren mit diesen dargestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Missbrauch in großem Umfange betreibt aus unserer Sicht insbesondere der Landrat des Weimarer Landes, Hans-Helmut Münchberg, der regelmäßig das Amtsblatt des Landkreises benutzt, um seine politischen Sichtweisen zu verbreiten. Persönliche politische Auffassungen soll und muss ein Landrat öffentlich vertreten, aber das darf nicht mittels Amtsblättern geschehen, welche vollständig mit Geldern der öffentlichen Hand finanziert werden.  Die Diskussion im Landtag wird zur Versachlichung beitragen und klar machen, dass es sich nicht um einen Maulkorberlass handelt, sondern lediglich um Hinweise auf die gültige Rechtslage.

TOP 19 Dialog für eine demokratische Hochschulreform (Koalition)

Der Antrag dient dem Start des Dialogprozesses für die Große Hochschulnovelle. Bis Ende 2016 sollen mittels eines breiten Dialogs die wesentlichen Kritikpunkte an den derzeitigen Hochschulstrukturen herausgearbeitet werden. Hierzu skizziert der Antrag die wesentlichen Themenfelder sowie Teilnehmer*innen der anstehenden Diskussionen.

TOP 20 Neuen Strommarkt im Thüringer Interesse gestalten (Koalition)

Anlass des Antrages: Auf Bundesebene sind gegenwärtig tiefgreifende Strukturveränderungen im gesamten Energiesektor im Gange, wobei die wesentlichen Zielvorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums hierzu im Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ und im „Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ verankert sind. Beide enthalten u. a. Grundsatzentscheidungen zum Strommarkt, zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, zur Kohleverstromung, zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung oder zum Netzausbau. Anvisiert sind entsprechend notwendige Gesetzes- und Verordnungsnovellen, die auch auf den Thüringer Energiesektor weitreichende Auswirkungen haben werden.Ziel des Antrages ist es, mit Beschlusspunkt 1 die Landesregierung zu bitten zu berichten, wie sie diese einschätzt. Insbesondere möge sie darauf eingehen, wie die in Thüringen weitgehend in kommunaler Hand befindlichen Stromversorgungsstrukturen und die Fortführung der Energiewende mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien gesichert und etwaige negative ökonomische sowie ökologische Auswirkungen so weit wie möglich minimiert werden können. Spezielle Aussagen werden zu den Teilbereichen Kapazitätsmärkte, Ausstieg aus der Kohleverstromung, Stromnetzausbau, Anreizregulierungsverordnung, Stromspeicher und Bürgerenergieprojekte erbeten. Beschlusspunkt 2 zielt auf das politische Handeln der Landesregierung in Thüringen selbst, aber auch auf Bundesebene und bei notwendigen Abstimmungen mit anderen Bundesländern. Letztere machen sich insbesondere in Bezug auf die jeweiligen Anteile der Länder an den Lasten im Zusammenhang mit dem Netzausbau oder auf eine faire Verteilung EEG-bedingter Sonderlasten für die Netznutzungsentgelte erforderlich. Darüber hinaus wird die Verstetigung des Dialogprozesses über die künftige Energiepolitik in Thüringen mit relevanten Akteuren angeregt.