Studiengebühren in Baden-Württemberg: Diskriminierung per Gesetz

Gestern verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg mit grün-schwarzer Mehrheit ein Gesetz, das u.a. künftige Studierende an den landeseigenen Hochschulen, die nicht aus der EU kommen, mit bis zu 1.500 Euro Studiengebühren belasten wird. Dazu erklärt Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Dieser Beschluss ist Diskriminierung per Gesetz. In einer Zeit, wo die Internationalisierung auch im wissenschaftlichen Kontext immer bedeutender wird, entschließt sich Baden-Württemberg die Türen zuzumachen. Zudem verabschiedet sich Baden-Württemberg vom Prinzip der möglichst umfassenden Kostenfreiheit im Bildungswesen. Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht aller, die für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland streiten.“

Neben den Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sieht das Gesetz zudem generelle Studiengebühren für ein Zweitstudium in Höhe von 650 Euro vor. „Während die erste Landesregierung unter Winfried Kretschmann allgemeine Studiengebühren unter dem lauten Applaus der Wissenschaftscommunity abgeschafft hat, erfolgt nun Stück für Stück die Rolle rückwärts. Damit wird die soziale Schieflage im Bildungssystem wieder vorangetrieben“, kritisiert der Hochschulpolitiker scharf.

Zugleich verweist Christian Schaft darauf, dass die rot-rot-grüne Koalition einen anderen Weg gehen will: „Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün verständigt, die bestehenden Gebührentatbestände im Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetz zu überprüfen. Dies werden wir im Rahmen der noch dieses Jahr geplanten großen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes entschlossen angehen. Für die LINKE bleibt es dabei: Gebührenfreiheit von der Kita bis Hochschule bleibt unser langfristiges Ziel. Wir werden deshalb sehr genau betrachten, wo es möglich ist, Gebühren und Entgelte an den Thüringer Hochschulen zu minimieren, ohne damit Forschung und Lehre an den Thüringer Hochschulen in Bedrängnis zu bringen.“