Studierbarkeitsgarantie statt Langzeitgebühren

Anlässlich der aktuellen Berichte über die Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren erklärt Christian Schaft, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Ich freue mich, dass die Zahl der gebührenzahlenden Studierenden in Thüringen zurückgegangen ist. Dies ändert aber nichts am Teufelskreis für die verbliebenen 1.237 Studierenden: Mehr arbeiten, um die Gebühren zu zahlen, dadurch weniger Zeit für das Studium, was wiederum die Studiendauer und die Gebührenlast in die Höhe treibt.“


Statt der Bestrafung mit Gebühren sollte die Diskussion deshalb „vielmehr auf eine notwendige Garantie der Studierbarkeit des Curriculums im vorgesehenen Zeitrahmen abzielen“, so der Abgeordnete weiter. Bundesweite Untersuchungen hätten gezeigt, dass gerade Studierende aus Nicht-Akademiker-Familien überproportional von Langzeitstudiengebühren betroffen seien. Damit werde deren schwierigere Ausgangssituation weiter verschärft, falle doch in höheren Semestern zusätzlich die Studienfinanzierung über das BAföG weg, sofern dieses überhaupt gezahlt werde.

„Langzeitstudiengebühren verlängern Studiendauern weiter, animieren im schlimmsten Fall sogar zu Studienabbrüchen kurz vor dem Erreichen des Bildungsziels. Die LINKE wird sich im Rahmen der anstehenden Hochschulgesetzes-Novelle dafür einsetzen, diese kontraproduktiven Instrumente zurückzudrängen. Kostenfreiheit ist ein wesentliches Element sozialer und inklusiver Bildung“, verdeutlicht der Hochschulpolitiker.

„Die Studierbarkeitsgarantie, welche mittelfristig die restriktive Handhabung der Regelstudienzeit ablösen sollte, basiert auf einer gesteigerten Flexibilität und Individualisierung der Studienabläufe, sodass Studierende gemäß ihrer aktuellen Lebenssituation das Studium anpassen können. Hier müssen alle Spielräume des Thüringer Hochschulgesetzes zugunsten der Studierenden genutzt werden. Leider ist noch immer festzustellen, dass an vielen Hochschulen entsprechende Schritte, wie sie auch bereits die Bologna-Empfehlungen von 2012 vorsahen, nicht implementiert wurden. Nun ist es an der rot-rot-grünen Landesregierung zusammen mit den regierungstragenden Fraktionen, die vielen Anregungen aus dem Hochschuldialog dazu aufzugreifen und den gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen“, erläutert Schaft abschließend.