Wie #r2g die Hochschulen finanzieren will: Hochschulrahmenvereinbarung IV transparent gemacht

Dem Thüringer Landtag wurde mit Schreiben vom 20.10. der Entwurf der Rahmenvereinbarung IV zugeleitet. Darin wird die Finanzierung der Hochschulen für die Jahre 2016 bis 2019 geregelt. Hier möchte ich die wichtigsten  Zahlen, Daten und Fakten zu den Inhalten der Rahmenvereinbarung IV transparent machen.

Ein kuzer Überblick: Die Hochschulen erhalten mit der neuen Rahmenvereinbarung IV ab 2016 jährlich einen finanziellen Aufwuchs von 4 Prozent (3 wissenschaftsspezifische Kostensteigerungen und 1 % Stratgiebudge). Somit wächst der Hochschuletat von 397.696.000 € im Jahr 2016 auf insgesamt 447.353.900 € im Jahr 2019 an. Über 90 % der Mittel stehen den Hochschulen als Globalbudget mit der Möglichkeit der Rücklagenbildung zur Verfügung. Die übrigen 10 % teilen sich in das „Zenrale Budget“ aus dem u.a. die Graduiertenförderung und die Versorgungsausgaben der Hochschulen finanziert werden und in das Strategie- und Innovationsbudget, mit dem „besondere Projekte und Maßnahmen“ gefördert werden sollen. Die Rahmenvereinbarung enthält zudem Vereinbarungen zu verschiedenen Teilaspekten wie der Personalentwicklung, Guter Arbeit in der Wissenschaft, Entwicklung der Studienangebote, Internationalisierung etc.

Der Entwurf der Rahmenvereinbarung ist einzusehen unter: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/56084/entwurf-der-rahmenvereinbarung-iv-zwischen-der-th%C3%BCringer-landesregierung-und-den-hochschulen-des-landes-laufzeit-1-januar-2016-bis-31-dezember.pdf

 

Prämissen der Rahmenvereinbarung IV

In den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2013) zur Grundfinanzierung der Hochschulen wurde folgendes festgehalten: „Eine verlässliche Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen ist erforderlich, um ihnen für die Bewältigung ihrer Kernaufgaben Planungssicherheit zu gewähren. Dazu gehört eine strukturelle Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen um ein Prozentpunkt oberhalb der jeweils erwartbaren wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen durch die Länder.“

In der 2014 verabschiedeten Hochschulentwicklungsplanung 2020 heißt es zudem: „Jede Thüringer Hochschule erarbeitet dazu einen Struktur- und Entwicklungsplan, mit dem sie eigene Perspektiven bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus beschreibt. Diese Struktur- und Entwicklungspläne bilden zusammen mit der hier vorgelegten „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ die Grundlage der Rahmenvereinbarung IV für die Jahre 2016 bis 2019. Diese Rahmenvereinbarung wird die nachhaltige Finanzierung der Hochschulen bis zum Ende des Planungszeitraumes sichern. “ (S. 132)

Die Umgestaltung des Indikatorensystems zur Mittelverteilung resultiert u.a. aus den Ergebnissen des Berichtes des Thüringer Rechnungshofes für das Berichtsjahr 2015 indem die Hochschulfinanzierung als instransparent kritisiert wurde.  o hat der Rechnungshof kritisiert, dass:

  • die durch den flexibilisierten Haushaltsvollzug gewonnenen, verwaltungsmäßigen Freiräume der Hochschulen wieder verloren gegangen seien;
  • der Aufwand für Planung, Beantragung, zweckgebundene Mittelverwendung und Berichterstattung zu mehr als 50 „Einzeltöpfen“ zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führte, als dies bei der Bewirtschaftung nach kameraler Methode noch der Fall gewesen ist;
  • und die Hochschulfinanzierung Fehlanreize gesetzt hat.

Der Rechnungshof hatte deshalb das Ministerium aufgefordert die Hochschulfinanzierung vermehrt auf Globalhaushalte umzustellen. Des Weiteren hat er empfohlen, insbesondere das Steuerungsinstrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Ministerium und Hochschulen wirkungsvoller zu gestalten.

 

Die Budgets im Überblick

In Euro

2016

2017

2018

2019

Gesamtmittel

397.696.000

413.603.800

430.148.000

447.353.000

Vereinbarungsbuget

386.372.000

401.976.800

418.212.000

435.102.400

Zentrales Budget

7.500.000

7.650.000

7.800.000

7.950.000

Strategie- und Innovationsbudget

3.824.000

3.977.000

4.136.000

4.301.500

 

Was wird mit welchem Budget finanziert?

Das Globalbudget bzw. Vereinbarungsbudget enthält die Mittel für die jährlichen Versorgungsausgaben der Hochschulen nach einer vorläufigen Berechnung. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen erfolgt gemäß den Festlegungen der unter Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung IV dargelegten Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

Das Zentrale Budget soll u.a. für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt werden:

  • Graduiertenförderung,
  • anteilige Kofinanzierung bei Bund-Länder-Programmen,
  • Ausgaben bei hochschulübergreifenden Zwecken, 
  • und Reserven für Versorgungsausgaben und den Versorgungslastenausgleich.

Das Strategie- und Innovationsbudget soll dazu genutzt werden, um besondere Projekte und Maßnahmen durch das Ministerium zu fördern. Dies soll über Projektanträge der Hochschulen geschehen. Gefördert werden sollen und können so u.a. innovative Projekte zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre.

 

Was außerdem vereinbart wurde…

Die Profilbildung der Hochschulen soll nach den Plänen und Vereinbarungen der Struktur- und Entwicklungspläne sowie auf Basis der Hochschulentwicklungsplanung 2020 fortgesetzt werden. Die Zahl der Studierenden soll auf einem Niveau von ca. 50.000 Studierenden gehalten werden.

Universitäten und Fachhochschulen sollen geeigenten Absolvent*innen der Fachhochschulen den Zugang zur Promotion durch ein „Netzwerk für kooperative Promotionen“ vereinfachen.

Die Hochschulrechenzentren sollen enger zusammenarbeiten und in einem Zwei-Zentren-Modell verknüpft werden, um die Servicequalität der IT-Dienste an den Hochschulen und deren Verwaltung zu verbessern. Zudem soll bis Mitte 2016 auf Basis des HIS-Gutachtens zur Organisationsentwicklung der Hochschulbibliotheken ein Strukturkonzept zur Weiterentwicklung Bibliothekseinrichtungen erarbeitet werden.

Eine große Rolle spielen in der vorgelegten Rahmenvereinbarung die Personalentwicklung und die Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft. So sollen a) bis Ende 2016 Personalentwicklungskonzepte der Hochschulen vorliegen, b) von Möglichkeiten der Etablierung neuer Karrieremodelle Gebrauch gemacht werden und c) bis Ende 2016 Leitlinien für „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ verabschiedet  werden. Zur Verbesserung der Chancengleichheit und Frauenförderung in der Wissenschaft soll das Kaskadenmodell als Instrument dazu in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verankert werden.

Die Hochschulen verpflichten sich zudem zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Erarbeitungen von entsprechenden Maßnahmekatalogen.

Weitere Vereinbarungen sind in der Rahmenvereinbarung IV unter den entsprechend Punkten nachzulesen.

 

Wie geht es mit der Hochschulentwicklungsplanung weiter?

Das Wissenschaftsministerium soll Anfang 2018 Letitlinien vorlegen, welche die Zielvorstellungen des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung des Landes enthalten. Auf Grundlage dieser Leitlinien sollen dann bis Mitte 2018 die Hochschulen ihre Struktur- und Entwicklungspläne vorlegen.

Die Rahmenvereinbarung liegt nun dem Landtag vor und wird im kommenden Tagen in den Haushaltsberatungen des Landtages mit beraten werden, um im Dezemberplenum abschließend mit dem Landeshaushalt über die Mittelverteilung und Etatisierung zu entscheiden.