Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2016-2019 in der Überischt

Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2016 -2019 in der Überischt

Am 21. Januar 2016 hat das Land mit den Thüringer Hochschulen die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2016-2019 unterzeichnet. Damit wird das neue Mittelverteilungsmodell, das mit der Rahmenvereinbarung IV vereinbart wurde In-Kraft. Jede Hochschule erhält ihr individuelles Budget, das sogenannte Vereinbarungsbudget.

Das Vereinbarungsbudget soll mehr Flexibilität bieten. Es besteht zu 90 Prozent aus dem Grund- und zu 10 Prozent aus dem Leistungsbudget, das nur dann ausgezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele und Leistungen erreicht werden. Zum Kern der Vereinbarungen gehören unter anderem folgende vier Schwerpunkte: die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit, das Einwerben von Drittmitteln, die Bildungsausländer*innenquote sowie der Anteil von Frauen bei der Neubesetzung von Professuren.

Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die alle Hochschulen bis zum Ende der Laufzeit oder vor festgelegten Zeitpunkten zu erfüllen haben. Dies betrifft u.a.

  • für die Abwicklung von Zulassungsverfahren in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen die Serviceleistung der Stiftung zur Hochschulzulassung im „Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)“ zu nutzen;
  • die Erarbeitung von Personal- und Entwicklungskonzepten sowie Umsetzung der „Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischen Personal der HRK vom 24.04.2012;
  • die Verstetigung des bestehenden Studienangebotes unter der Berücksichtigung der Ausbildungskapazitäten;
  • die Mitwirkung in verschiedenen bestehenden Netzwerken wie dem Netzwerk Qualitätssicherung oder dem Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung;
  • die Öffnung der Hochschule und Studienangebote für beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife.

Es bleibt, wie auch von den Studierendenvertretungen oft kritisiert, zu bemängeln, dass der Prozess der Erarbeitung und Abstimmung über die Inhalte der Ziel- und Leistungsvereinbarungen von Hochschulstandort zu Hochschulstandort extrem differenziert stattgefunden hat. Eine flächendeckende Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen mit Mitglieder der Hochschulen, war nicht gewährleistet. Hier gilt es bei der Novelle des ThürHG nachzubessern und die Rahmenbedingungen für eine Mitbestimmung auf Augenhöhe zu setzen.

Auch die Gewichtung der Indikatoren für das Leistungsbudget sind zum Teil zu hinterfragen. Die starke Fokussierung auf Drittmitteleinwerbungen und die Absolvent*innenquote bei den Studierenden in Regelstudienzeit können bestehende Probleme bei den Befristungsverhältnissen im Wissenschaftsystem oder der Frage nach Studienbedingungen und der fehlenden Flexibilität im Studium manifestieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Hochschulen, die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgehaltenen Zielstellungen bei der Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse und auch der Studienbedingungen zur Erhöhung der Mobilität konsequent angehen.  Die Vereinbarungen der ZLV haben Potenzial wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Forschung und Lehre zu gehen. Dazu dürfen sie aber kein Vereinbarungsprosa bleiben.

Die einzelnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind als PDF hier zugänglich.

Eine Übersicht über die Vereinbarungen zur Mittelverteilung des Leistungsbudgets der Hochschulen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2016-2019 Thüringen und über die zentralen Inhalte der Ziel- und Leistungsvereinbarungen gibt es in den PDF-Dokumenten unten.