Mehr Geld für Kommunen und Anwohner durch Windenergiebeteiligungsgesetz
Zur Auswertung der Anhörung zum Windenergiebeteiligungsgesetz im heutigen Umweltausschuss erklärt Markus Gleichmann, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wir haben das Gesetz noch praktikabler gestaltet und konnten somit auch die Akzeptanzwirkung erhöhen. Für die zahlreichen, konstruktiven Anmerkungen der Anzuhörenden möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Mit dem nun dem Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag haben wir das Verfahren für die Kommunen weiter vereinfacht.“ Grundsätzlich bekommen die Kommunen 0,2 Cent/kWh, jeder Anwohner zusätzlich 0,1 Cent/kWh in Form einer Strompreiserlösgutschrift. Bei einem Windpark mit acht 6MW-Anlagen, die 2300 Volllaststunden im Jahr laufen, werden so 220.800 Euro an die Kommunen und 110.400 Euro an die Einwohnerschaft ausgezahlt.“
Zur Auswertung der Anhörung zum Windenergiebeteiligungsgesetz im heutigen Umweltausschuss erklärt Markus Gleichmann, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Wir haben das Gesetz noch praktikabler gestaltet und konnten somit auch die Akzeptanzwirkung erhöhen. Für die zahlreichen, konstruktiven Anmerkungen der Anzuhörenden möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Mit dem nun dem Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag haben wir das Verfahren für die Kommunen weiter vereinfacht.“ Grundsätzlich bekommen die Kommunen 0,2 Cent/kWh, jeder Anwohner zusätzlich 0,1 Cent/kWh in Form einer Strompreiserlösgutschrift. Bei einem Windpark mit acht 6MW-Anlagen, die 2300 Volllaststunden im Jahr laufen, werden so 220.800 Euro an die Kommunen und 110.400 Euro an die Einwohnerschaft ausgezahlt. Optional können sich Kommune und Betreiber auf andere Beteiligungsmodelle, wie z.B. einen Lokalstromtarif oder eine Bürgerenergiegenossenschaft einigen. „Die Zahlungen an die Kommunen werden im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht berücksichtigt. Dadurch bleibt das Geld in jedem Fall bei der Kommune und kann dort z.B. für die Finanzierung von kostenlosem Kita-Essen oder eines Bürgerbusses eingesetzt werden. Die Strompreiserlösgutschrift erfolgt in Form einer Auslobung und muss nicht versteuert werden. Dadurch steigern wir die Akzeptanz und sorgen für mehr Gerechtigkeit“, so Gleichmann.
Die Erarbeitung des Windenergiebeteiligungsgesetzes beruht auf einem gemeinsam mit der CDU am 14. Juli 2022 gefassten Landtagsbeschluss. Für den von den regierungstragenden Fraktionen nun vorgelegten Änderungsantrag wird es eine zweite, schriftliche Anhörung geben. Danach wird der Ausschuss einen Beschluss fassen.
„Dann liegt es an der CDU, dem gemeinsamen Landtagsbeschluss zur Erarbeitung eines Windenergiebeteiligungsgesetzes Taten folgen zu lassen. Wir schaffen die Möglichkeit für mehr Geld für Bürger und Kommunen, gerade im ländlichen Raum. Für Gespräche stehen wir bereit und hoffen, dass die CDU den Gemeinden und Anwohnern diese Gelder nicht versagt“, unterstreicht Gleichmann abschließend.