Vollzugshinweise sorgen für mehr Klarheit bei Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz

Markus Gleichmann
Presse

Viele private und öffentliche Eigentümer:innen von denkmalgeschützten Häusern kämpfen seit Jahren für Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern. In der Vergangenheit wurde mit Anträgen von den unteren Denkmalschutzbehörden unterschiedlich umgangen. „Die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz erfordern auf den verschiedenen Arbeitsebenen einige Überarbeitungen im Genehmigungsprozess. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die jetzt durch die Thüringer Staatskanzlei erarbeiteten Vollzugshinweise, die eine klare Orientierung bei den Entscheidungen bietet“, äußert sich Markus Gleichmann, energiepolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, anlässlich des von der TSK veröffentlichten Statements.

Viele private und öffentliche Eigentümer:innen von denkmalgeschützten Häusern kämpfen seit Jahren für Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern. In der Vergangenheit wurde mit Anträgen von den unteren Denkmalschutzbehörden unterschiedlich umgangen. „Die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz erfordern auf den verschiedenen Arbeitsebenen einige Überarbeitungen im Genehmigungsprozess. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die jetzt durch die Thüringer Staatskanzlei erarbeiteten Vollzugshinweise, die eine klare Orientierung bei den Entscheidungen bietet“, äußert sich Markus Gleichmann, energiepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, anlässlich des von der TSK veröffentlichten Statements.

Durch die Gesetzesänderung ist beim Abwägungsprozess behördlicher Entscheidungen nunmehr der Klimaschutz vorrangig zu behandeln. „Das war für viele betroffene Gebäudeeigentümer:innen eine gute Nachricht. Das Bedürfnis nach Energieeffizienz, auch bei alten Liegenschaften steigt stetig. In der vergangenen Zeit haben uns viele Anfragen erreicht, bei denen entsprechende Genehmigungen bisher versagt wurden. Wir schließen hier also eine große Bedarfslücke“, so Gleichmann weiter. Anerkannte und beantragte UNESCO-Welterbestätten und Kulturdenkmale mit einem nachgewiesen herausragenden Geschichts- oder Kunstwert sind von den Änderungen nicht betroffen.

„Es ist wichtig zu betonen, dass weiterhin auch das geplante Erscheinungsbild der Denkmäler in die Entscheidungsprozesse einbezogen wird und Beteiligte gemeinsam nach Lösungen suchen, die alle Interessen bestmöglich vereint. Jetzt gilt es, Erfahrungen in der Umsetzungspraxis zu sammeln und gemeinsam mit allen Akteuren ein bestmögliches Vorgehen für die kommenden Jahre zu entwickeln“, so Gleichmann weiter.

„Gleichwohl muss auch deutlich sein, dass es sich bei den betreffenden Immobilien um einen recht kleinen Teil von etwa 2 % der Bestandsgebäude handelt. Für Thüringen fordern wir daher ein Solarausbaugesetz, welches insbesondere große Gewerbeimmobilien- und Industriehallen in den Fokus nimmt. Auch auf Parkplatzanlagen besteht enormes Potenzial für die Photovoltaik in der Sektorenkopplung unter anderem mit Mobilitätsanwendungen“, betont der Fachsprecher abschließend.