Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen hier und am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Lesung den Entwurf zur Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Der Novellierungsbedarf ergab sich im Wesentlichen aus einer Reform des KJHG als Bundesgesetz, die im Juni 2021 Gesetzeskraft erlangte und in den Folgejahren durch die Ausführungsgesetze der Länder entsprechend umzusetzen ist. Mit dem damals vom Bundestag und Bundesrat angenommenen und damit auch entsprechenden Kinderjugendstärkungsgesetz wurde der Grundstein für eine inklusive Jugendhilfe gelegt und in drei Stufen bis 2028 die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen gesetzlich verankert. Insbesondere waren etwa auch die Einrichtungen der Familienhilfe einem gesetzlichen Zulassungsverfahren zu unterwerfen, eine Jugendhilfeombudsstelle umzusetzen und die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen in weiteren Bereichen der Jugendhilfe zu verankern. Diese entsprechenden Anliegen wurden von den Regierungsfraktionen in einem Gesetzentwurf in der Novelle umgesetzt und eingebracht und um einige weitere Aspekte landespolitischer und jugendhilfebezogener Regelungen ergänzt, von denen die Benennung eines Landesbeauftragten für den Kinderschutz die Orientierung der Ausstattung der Schulsozialarbeit anbetraf. Zwei wichtige hier an dieser Stelle zu nennende sind: Die von den Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegte Novelle des KJHAG wurde dann in der 114. Sitzung des Landtags am 6. Juli 2023 vorgelegt, erstmals beraten und dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Es folgten dann einige Beratungen im Ausschuss, die ich hier nennen will als Berichterstatter: am 7. Juli 2023, dann in der 63. Sitzung am 20. Oktober 2023, in der 68. Sitzung am 19. Januar 2024 sowie in der 69. Sitzung am 1. März 2024 und der 71. Sitzung am 12. April. Sie wurde auch in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung entsprechend beraten; die fand am 20. Oktober letzten Jahres statt, in der das Gesetz überwiegend fast ausschließlich auf eine positive Resonanz traf. Nach den Beratungen und Verhandlungen im Ausschuss liegt nun heute die Beschlussempfehlung vor, die neben einigen formalen Änderungen dann die vorgesehene Erhöhung der Schulsozialarbeit aus dem Paket herausnimmt, ansonsten aber die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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