Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes 1/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2676


Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Das Thüringer Erwachsenbildungsgesetz vom 18. November 2010, zuletzt geändert am 6. November 2015, tritt mit dem 31. Dezember 2016 außer Kraft. Am 29. September 2016 brachte die Landesregierung aus diesem, aber ebenso aus inhaltlichen Gründen das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in den Landtag ein. Es soll die Frage der Gültigkeit sowie eine Reihe von inhaltlichen Aspekten in der Materie des Erwachsenenbildungsgesetzes neu geregelt werden, um auch aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.

Nach der ersten Lesung im Landtag am 29. September wurde der Entwurf an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss behandelte den Gesetzentwurf in seiner 30. Ausschusssitzung am 30. September 2016. Es wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 wurden auf Vorschlag der Fraktionen insgesamt 38 Anzuhörende angeschrieben und für den 23. November zur Anhörung in den Thüringer Landtag eingeladen. Zudem wurden der Thüringer Rechnungshof und der Landesdatenschutzbeauftragte um Stellungnahme ersucht. Die Anzuhörenden wurden gebeten, wenn möglich bereits im Vorfeld der Anhörung ihre Stellungnahmen schriftlich einzureichen.


Zu Beginn der mündlichen Anhörung am 23. November 2016 wurden zudem mit Beschluss des Ausschusses noch weitere drei Anzuhörende zugelassen. Bis zum 21. November lagen dem Thüringer Landtag 24 Stellungnahmen von Trägern, in der Thüringer Erwachsenenbildung tätigen Personen, von Verbänden und öffentlichen Institutionen vor. Darunter von den Landesorganisationen der Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und freien Träger, von einzelnen freien Trägern, von den Vertretungen der Kirchen, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landesrechnungshof sowie aus der Wissenschaft.


In ihren Stellungnahmen bewerteten die Anzuhörenden zunächst positiv, dass mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung, mit der Aufgabe der Bildungsberatung und der Aufnahme der Ziele der Inklusions- und Integrationsförderung die Aufgabenstellung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes an die aktuellen Herausforderungen angepasst und moderner ausgestaltet werden soll. Die Anzuhörenden begrüßten die im Gesetz für Anfang 2018 vorgesehene Erhöhung der Sockelbeträge in der Grundförderung um jeweils 30.000 Euro pro Einrichtungsgruppe. Gleichzeitig verwiesen die Anzuhörenden in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines Schlechterstellungsverbots für den variablen Anteil der Grundförderung, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Verbesserung in der Sicherung der organisatorischen Struktur oder der Grundstruktur zulasten der Mittel gehen würde, die zur Finanzierung der geleisteten Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen.

Andererseits äußerten eine größere Zahl von Anzuhörenden Kritik, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen nicht weit genug gingen. Die im Landeshaushalt insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel reichten nicht aus, um die breite Palette der Aufgaben der Erwachsenenbildung insgesamt abzubilden. Es wurde ein genereller Wegfall des Haushaltsvorbehalts, ein Rechtsanspruch auf Förderung für die Träger vermisst wie auch das Fehlen von Zuschüssen für die notwendigen Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur. Mehrfach wurde auch von den Anzuhörenden eine Dynamisierung der Förderung angemahnt, um die in den kommenden Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen abzufangen.


Mit dem Gesetzentwurf setzte sich nach den finanziellen Einschnitten des Jahres 2005 der Erholungsprozess in der Erwachsenenbildung zwar fort, wie es von den Anzuhörenden dargestellt wurde war der Prozessverlauf weiter zu langsam.


Neben den Fragen der finanziellen Ausstattung gaben die Anzuhörenden an verschiedenen Stellen Empfehlungen für Formulierungen oder inhaltliche Veränderungen, beispielsweise beim Themenbereich „Alphabetisierung“, wo die Vertreterinnen von den freien Trägern anboten, stärker als im Gesetz vorgesehen neben den Volkshochschulen Aufgaben zu übernehmen, um gleichgestellt in diesem Feld ein Angebot in Thüringen schaffen zu können.


Ebenso wurde betont, dass die Träger der Erwachsenenbildung längst ein wichtiger Partner im Bereich der Integration und Inklusion sind und diese Aufgaben auch gesetzlich untersetzt werden sollten.


In der außerordentlichen Sitzung des Bildungsausschusses am gestrigen 7. Dezember wurde der Gesetzentwurf erneut beraten. Vorgelegen haben zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung, zum einen von der Fraktion der CDU und zum anderen von den Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion beinhaltete einen Vorschlag zur Finanzierung der Veranstaltung zum Erwerb externer Schulabschlüsse und die Aufnahme von Integrationsmaßnahmen in den Aufgabenbereich der Erwachsenenbildung. Der weitergehende Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltete zusätzlich zu den beiden genannten Punkten die Implementierung einer Dynamisierung der Sockelbeträge, ein Schlechterstellungsverbot, damit die Erhöhung der Sockelbeträge nicht zulasten der variablen Förderung geht, eine Öffnung des Angebots der Alphabetisierungskurse für die freien Träger ebenso wie die Aufnahme der beiden vorhin angesprochenen Punkte im Antrag der CDU-Fraktion.


Nach der Beratung ist der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussempfehlung und damit zur Annahme empfiehlt. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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