Keine Idee geht verloren - Ein Rückblick auf den Hochschuldialog
Die zweite Phase des Hochschuldialoges ist vorüber? Sieben mal machte das TMWWDG Halt an den einzelnen Hochschulstandorten. Über 700 Personen haben sich beteiligt und insgesamt 21 Stunden miteinander über die Zukunft des Thüringer Hochschulgesetzes gesprochen. Was bleibt nun von diesen Regionalforen?
Demokratisierung, Flexibilisierung, Gute Arbeit…
So lassen sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Hochschuldialogforen zusammenfassen. Am deutlichsten wurde, dass der 2006 von der CDU durchgebrachte Entwurf des ThürHG zu Unmut in der akademischen Selbstverwaltung geführt hat und zwar über alle Statusgruppen hinweg. Vor allem die professoralen Mitglieder machten unmissverständlich klar, dass sie sich mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte wünschen. Dies zeigte sich insbesondere bei der häufig geäußerten Forderung, die Kompetenzen der Hochschulräte und der Hochschulleitungen auf den Prüfstand zu stellen und die Senate zu stärken. Auch in Sachen Studienbedingungen stand ein Problem im Vordergrund: Die seit 2012 vorliegenden Bologna-Empfehlungen sind immer noch nicht umgesetzt, das Studium oft zu stark reglementiert und die Regelstudienzeit ein repressives Instrument, statt einer Studierbarkeitsgarantie für die Lernenden. Spielräume, welche die Lissabon-Konvention im Gesetz bietet, müssen genutzt werden. Auslandsaufenthalte, fachfremde Studieninhalte, Auszeiten im Studium und die Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement müssen geboten werden, statt die Hochschule als dreijährigen Ausbildungsabschnitt zu betrachten, machten Studierende, aber auch Lehrende deutlich. Und nicht zuletzt gilt es mit dem novellierten ThürHG dem Anspruch gerecht zu werden Gute Arbeit auch in der Wissenschaft zu ermöglichen. Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wurden erste Schritte auf Bundesebene unternommen, die den Bedürfnissen der Beschäftigten allerdings nicht vollumfänglich gerecht wurden. Nun gilt es daher auch für Drittmittelbeschäftigte Lösungen zu finden, die ihnen mehr Sicherheit geben und die Situation der Promovierenden zu verbessern, indem auf Landesebene klare Regelungen zu Qualifizierungsvereinbarungen und -zeiten gefunden werden. Zudem muss diskutiert werden, was als Daueraufgabe zu verstehen ist, um auch im Gesetz den Anspruch von Dauerstellen für Daueraufgaben abzubilden. Das sich hier etwas tun muss, darin waren sich über die Grenzen der Statusgruppen hinweg alle einig.
Promotionsrecht, Kooperationen, Hochschulgebühren…
Die gesamte Fülle aller Themen, die durch die Teilnehmer*innen angesprochen wurden, hier wiederzugeben ist kaum möglich ohne in das Verfassen eines Tagungsbandes zu verfallen. Daher sollen hier exemplarisch drei Punkte genannt werden, die in meinen Augen besonders in der Diskussion herausstachen. Ein wichtiges Thema war das Promotionsrecht für die Fachhochschulen. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist derzeit festgehalten, dass die Universitäten kooperative Promotionen ermöglichen sollen. Dass die Hürden allerdings trotz dieser Vereinbarung immer noch hoch sind und das Gefühl im Raum steht, den Universitäten würde es um Besitzstandswahrung gehen, legen leider viele Aussagen der Fachhochschulangehörigen nahe. Daher gilt es zu prüfen, welche Möglichkeiten gesetzlich geschaffen werden können, um geeigneten Fachhochschulabsolvent*innen den Weg einer wissenschaftlichen Karriere nicht unnötig zu erschweren und so auch das Innovationspotential der Fachhochschulen nicht zu verschenken.
Hier klingt es schon an, das Thema Kooperation. Trotz der Kooperationsvereinbarungen in der Hochschulstrategie 2020 scheint der Wille oder die Möglichkeit zur Abstimmung gering ausgeprägt zu sein. Es scheint auch hier eine passende Plattform zu fehlen, um Kooperationsbestrebungen und -bemühungen aller Hochschulmitglieder artikulieren zu können. Die Wiedereinführung der Landeshochschulkonferenz mit klaren, gesetzlich definierten Aufgeben könnte ein Lösung des Problems sein.
Und dann ist da noch das Geld. Das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltegesetz regelt über diverse Tatbestände hinweg die zusätzlichen Einnahmen der Hochschulen, die sie von Studierenden, Gasthörer*innen etc. einnehmen können. Bereits die Selbstbefassung im Wirtschaftsausschuss und die vom TMWWDG vorgelegten Daten über die nach Hochschule und Jahr eingenommenen Mittel je Gebührentatbestand haben gezeigt, dass sich das Gesetz entschlacken lässt. Dazu gehört auch eine ernsthaft geführte Debatte über die vermeintliche Sinnhaftigkeit von Langzeitstudiengebühren, die in der Regel eher ein Hindernis beim Abschluss eines Studiums darstellen, was auch mehrfach von den Studierenden dargestellt wurde. Wenn wir die Hochschulen öffnen wollen, gehört es daher zwingend dazu, über eine wirkliche Gebührenfreiheit zu reden.
Eine Chance die Verstimmungen zu überwinden…
Was auch bleibt, ist die Zusage des Ministeriums, dass keine Idee verloren geht und die gesammelten Vorschläge und angesprochenen Themenfelder alle in Beratungen der Expert*innengruppen im Herbst einfließen, wenn die dritte Phase ansteht. Zu hoffen bleibt, dass diese genauso plural aufgestellt sind wie die Hochschuldialogforen und dass dort eine konsensorientierte Beratung auf Augenhöhe stattfindet. Diese war leider nicht in allen Statements von Teilnehmer*innen der Dialogforen zu erkennen. Um Anfang 2017 einen Gesetzentwurf vorlegen zu können, der von der Breite der Hochschulmitglieder getragen wird, ist dies aber zwingend notwendig. Und dafür darf wirklich keine Idee verloren gehen, so banal die ein oder andere geklungen haben mag.
Die Novelle des ThürHG bietet die Möglichkeit Rahmenbedingungen für ein konstruktives Miteinander an den Thüringer Hochschulen zu schaffen. Dazu müssen alle Gruppen an einem Strang ziehen und auch die Hochschulleitungen müssen anerkennen, dass Hochschulautonomie eben nicht Leitungsautokratie bedeutet. Letzteres schimmerte an dem einem Standort mal weniger, an dem anderen mal mehr durch. Das Misstrauen, dass sich durch Intransparenz und undemokratische parallele Entscheidungsstrukturen an manchen Hochschulen aufgebaut hat, kann nicht allein durch neue gesetzliche Regelungen behoben werden. Aber es kann ein erster Schritt zur Verbesserung sein, wenn das Gesetz vom Leitbild einer demokratischen, sozialen und offenen Hochschule geprägt ist. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf müssen wir nun nach der Sommerpause in di dritte Phase des Hochschuldialoges gehen, wenn die Expert*innenrunden diekt am Gesetzestext arbeiten. Also packen wir’s an!
