Studienbedingungen: Forderungen des DSW sind mehr als berechtigt und begrüßenswert!
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat heute in seiner Pressekonferenz, im Rahmen der Jahresversammlung der Verantwortlichen für die Berufsausbildungsförderung, Forderungen zur Verwendung der freiwerdenden BAföG-Mittel, zur Novellierung des BAföG und zur Frage der Beantragung dessen gestellt, denen wir uns nun annehmen müssen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Forderung und ein „#r2g-Check“:
1) Das DSW fordert die Bundesländer nachdrücklich auf, einen Teil der 1,17 Milliarden Euro, um die sie beim BAföG entlastet werden, auch den Studentenwerken zur Verfügung zu stellen.
#r2g hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die ab 2016 freiwerdenden Mittel vollständig in den Bildungsbereich überführt werden (S. 51). Die für das Haushaltsjahr 2014 berechneten Ist-Ausgaben für das Studierenden-BAföG in Höhe von 24 Millionen € sollen dabei in der Rahmenvereinbarung IV Berücksichtigung finden. Damit sollen insbesondere die Finanzierungszusagen der Hochschulstrategie 2020 umgesetzt werden (siehe Dr. 6/340). Die Hochschulstrategie 2020 sieht u.a. eine finanzielle Stärkung des Studierendenwerkes und der damit verbundenen Angebote und Einrichtungen vor. Die Mittel werden also entsprechend der Forderung des DSW teilweise und indirekt zur Förderung der Studierenden eingesetzt. Ich bin daher der Meinung mit der Zusage der Mittel für den Bildungs- und Hochschulbereich ist ein erster wichtiger Schritt gemacht. Dennoch sollten wir auch diskutieren, wie die freiwerdenden BAföG-Mittel ganz konkret zur Verbesserung des finanziellen Investitionsbedarfes des Thüringer Studierendenwerkes mit eingesetzt werden können. Die ca. 17 Millionen Euro Schüler*innen-Bafög sollen entsprechend vollständig in den Bildungsbereich gehen.
2) Das DSW fordert eine Novellierung des BAföG um einen regelmäßige Anpassung an Einkommens- und Preissteigerungen zu gewährleisten und macht weitere Vorschläge für die Novellierung.
#r2g hat sich im Koalitionsvertrag auf folgendes geeinigt: „Der Freistaat wird sich […] für eine umfassende BAföG-Reform einsetzen, mit den Zielen, die Fördersätze und Elternfreibeträge zu erhöhen, eine regelmäßige Anpassung an die Fördersätze und Kostensteigerungen zu erreichen und die Bildungsbeteiligung vor allem bei Nichtakademikerkindern zu erhöhen“. (S. 52) Damit sind wir auch hier auf einer Wellenlänge mit den Forderungen des DSW.
Dieses erweitert den Forderungskatalog für eine grundlegende Novellierung noch um folgende Punkte:
- Anhebung des nicht anzurechnenden Vermögens auf 12.000 Euro,
- Abschaffung der Altersgrenzen,
- Erhöhung der Förderungshöchstdauer auf Regelstudienzeit plus zwei Semester,
- BAföG auch für Teilzeit-Studierende und ältere Studierende,
- Wiedereinführung des Schüler/innen-BAföG für allgemeinbildende Schulen,
- Mitnahme des BAföG in alle 47 Bologna-Staaten,
- längerer BAföG-Bezug bei Gremientätigkeit an der Hochschule und
- die direkte Auszahlung des Kindergeld an Studierende.
Ich persönlich begrüße diese Vorstöße ausdrücklich und werde mich in der Debatte über eine mögliche Bundesratsinitiative entsprechend dafür stark machen, dass diese Forderungen Berücksichtigung finden.
3) Das DSW fordert bundesweite, einheitliche Lösung für Online-Beantragung des BAföG und sieht die Bundesländer in der Pflicht ab August 2016 BAföG-Online-Anträge bereitzustellen.
Ein einheitliches Verfahren zur Antragsstellung hat zwar im Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung gefunden, ist allerdings ein Vorschlag der tatsächlich Beachtung finden muss bzw. auf jeden Fall differenziert diskutiert werden sollte. Dabei müssen allerdings vorrangig datenschutzrechtliche Fragestellungen gemeinsam mit dem Studierendenwerk und den Studierendenvertretungen besprochen werden. Dazu sollte meiner Meinung auch zunächst evaluiert werden, wie diese Antragspraxis in den 5Bundesländern, die derzeit damit arbeiten, läuft und welche Vor- und Nachteile den Antragssteller*innen dadurch entstehen und entstehen können. Die Bundesländer daher dazu zu verpflichten die Online-Beantragung ab 2016 zur Pflicht zu machen sehe ich kritisch. Hier muss eine gemeinsame Abstimmung mit allen Akteur*innen gefunden werden, damit nicht ein ähnlicher Flickenteppich und Stillstand vorherrscht wie beim Projekt „dialogorientiertes Serviceverfahren“.
Mehr zu den Forderungen des DSW unter: http://www.studentenwerke.de/de/content/pressemitteilungen
